Fragestunde

Fragestunde am 4. Dezember

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 4. Dezember 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/13974), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

14 der insgesamt 47 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion stellten elf Fragen, Abgeordnete der Gruppe Die Linke zehn Fragen. Jeweils vier Fragen richteten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Abgeordnete der FDP-Fraktion an die Bundesregierung. Je zwei Fragen wurden von der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) und vom fraktionslosen Abgeordneten Thomas Seitz gestellt. Abgeordnete der SPD-Fraktion hatten keine Fragen gestellt. 

Die meisten Fragen, nämlich acht, richteten sich an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, gefolgt vom Bundeskanzleramt mit sieben Fragen. Fünf Fragen gingen an das Auswärtige Amt, je vier Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium für Gesundheit. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beantworten.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der CDU-Abgeordnete Dr. Thomas Gebhart aus Rheinland-Pfalz beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, wie viele Schnellladesäulen für Elektro-Lastkraftwagen nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland im Jahr 2025 errichtet werden und wie viele Schnellladesäulen für diese Fahrzeuge es dann insgesamt in Deutschland gibt.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka wollte vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung Bauwesen wissen, welche Bemühungen das Ministerium bisher angestellt hat, um den konkreten Bedarf im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bis 2028 festzustellen und wie die bisherigen Erkenntnisse hierzu sind.

Die bayerische Abgeordnete Nicole Gohlke (Gruppe Die Linke) erkundigte sich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, wie hoch bisher die Nachfrage nach der neuen Studienstarthilfe im Rahmen des BAföG ist und wie oft sie beantragt wurde.

Die niedersächsische Abgeordnete Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesfinanzministerium, wie viele neue Wohneinheiten in dieser Legislaturperiode unter Inanspruchnahme der steuerlichen Absetzung für Abnutzung für neu errichtete Wohngebäude, kurz AfA, neu errichtet wurden und welche Steuermindereinnahmen sich durch diese steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten seither ergeben haben.

Der sächsische FDP-Abgeordnete Torsten Herbst wollte vom Auswärtigen Amt erfahren, wie viele Vertreter des Bundes sowie von Organisationen, die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt erhalten, nach Kenntnis der Bundesregierung an der UN-Klimakonferenz in Baku teilgenommen haben und welche Kosten der Bundesregierung durch die Teilnahme entstanden sind.

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) fragte das Bundeskanzleramt, welche Post-Shipment-Kontrollen (PSK) bei Rüstungsexporten die Bundesregierung seit dem 8. Januar 2024 vorgenommen hat und mit welchem Ergebnis sie unter Berücksichtigung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen geprüft hat, ob und zu welchem Zeitpunkt solche Vor-Ort-Kontrollen in der Ukraine angebracht sind.

Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz fragte das Bundesministerium für Gesundheit, ob der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Dienststellen, insbesondere dem Paul-Ehrlich-Institut, Kenntnisse über gehäufte Schadensverdachtsmeldungen bezüglicher einzelner Chargen von Impfstoffen gegen das Sars-CoV-2-Virus vorliegen. Falls ja, will Seitz wissen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen bezüglich dieser Chargen ergriffen wurden, um beispielsweise deren weitere Verimpfung zu verhindern.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/04.12.2024)