• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragte
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
    • Ausschüsse der 20. Wahlperiode (2021 - 2025)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
  • Anhörung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Energie

Geplante Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz erörtert

Das Energiewirtschaftsgesetz soll geändert werden. Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (20/12784, 20/13167) am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Novellierung soll die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Gasspeicherumlage in Paragraf 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geändert werden. Dies wurde laut Bundesregierung nötig, weil die Europäische Kommission in einem Prüfverfahren zu der Auffassung gelangte, dass die auf Grundlage von Paragraf 35e EnWG festgelegte Berechnungsmethode unvereinbar sei mit der nach Inkrafttreten von Paragraf 35e EnWG in Kraft getretenen EU-Verordnung 2022/1032 zur Änderung der EU-Verordnungen 2017/1938 und 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung. 

Zudem verteuere die Gasspeicherumlage durch die Belastung der Grenzübergangspunkte beziehungsweise virtuellen Kopplungspunkte den Gastransit durch Deutschland dermaßen, dass mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten die Diversifikation ihrer Gasbezugsquellen erschwert werde. Damit stehe die Gasspeicherumlage den gemeinsamen Bestrebungen der EU entgegen, unabhängig von russischem Erdgas zu werden, so das Ergebnis der Prüfung.

Umlage nur noch für inländische Entnahmestellen

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Umlage ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und mit Standardlastprofilverfahren (SLP) auf im Inland ausgespeiste Gasmengen erhoben wird. 

Grenzübergangspunkte und virtuelle Kopplungspunkte, über die ins Ausland exportierte Gasmengen bislang an der Gasspeicherumlage beteiligt wurden, sollen zukünftig nicht mit der Gasspeicherumlage belastet werden. Dadurch sollen Zweifel der Europäischen Kommission an der Vereinbarkeit von Paragraf 35e EnWG mit der EU-Gasspeicherverordnung, vor allem mit Blick auf die neuen Artikel 6b und 6c der EU-Verordnung, ausgeräumt werden. (hau/mis/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/12784 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 231 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/13167 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - Drucksache 20/12784 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 148 KB — Status: 02.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Bergt, Bengt (SPD), Kruse, Michael (FDP), Helferich, Matthias (fraktionslos)
  • Überweisung 20/12784 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (20/12784, 20/13167, 21/13328 Nr. 13) angenommen. Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/14245) votierten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen für den Entwurf. FDP, AfD und die Gruppe Die Linke enthielten sich der Stimme.

Erstmals beraten und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen wurden die Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (20/14235), zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/14242) und zur zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (20/14246).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Gesetzentwurf (20/12784) will die Bundesregierung die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Gasspeicherumlage in Paragraf 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG ) ändern. Der Gesetzentwurf sei nötig geworden, schreibt sie, weil die Europäische Kommission in einem Prüfverfahren zu der Auffassung gelangte, dass die auf Grundlage von Paragraf 35e EnWG festgelegte Berechnungsmethode unvereinbar sei mit der nach Inkrafttreten von Paragraf 35e EnWG in Kraft getretenen EU-Verordnung 2022/103 vom 29. Juni 2022 zur Änderung der EU-Verordnungen 2017/1938 und der EG-Verordnung Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung. 

Zudem verteuere die Gasspeicherumlage durch die Belastung der Grenzübergangspunkte beziehungsweise virtuellen Kopplungspunkte den Gastransit durch Deutschland dermaßen, dass mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten die Diversifikation ihrer Gasbezugsquellen erschwert werde. Damit stehe die Gasspeicherumlage den gemeinsamen Bestrebungen der EU entgegen, unabhängig von russischem Erdgas zu werden, so das Ergebnis der Prüfung.

Keine Umlage auf Exportgas

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass die Umlage ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und mit Standardlastprofilverfahren (SLP) auf im Inland ausgespeiste Gasmengen erhoben wird. Grenzübergangspunkte und virtuelle Kopplungspunkte, über die ins Ausland exportierte Gasmengen bislang an der Gasspeicherumlage beteiligt wurden, werden zukünftig nicht mit der Gasspeicherumlage belastet.

Durch die Beschränkung der Erhebung der Umlage auf inländische Entnahmestellen sollen Zweifel der Europäischen Kommission an der Vereinbarkeit von Paragraf 35e EnWG mit der EU-Gasspeicherverordnung vor allem im Hinblick auf die durch diese in die EU-Verordnung 2017/1938 neu eingefügten Artikel 6b und 6c ausgeräumt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (20/13167) in dem Gesetzentwurf eine Regelungslücke ausgemacht und eine Änderung vorgeschlagen, die darauf abzielt, Wasserstoffelektrolyseure mit in den Geltungsrahmen des Gesetzentwurfs aufzunehmen. 

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, mit fortschreitendem Ausbau der Wasserstofferzeugung entstehe ein Bedarf für den Anschluss von Wasserstoffelektrolyseuren an das Stromnetz auch in Spannungsebenen oberhalb einer Nennspannung von 110 Kilovolt. Dabei sollten die Genehmigungsverfahren durch die Möglichkeit für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren mit Konzentrationswirkung beschleunigt und rechtssicher ausgestaltet werden. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, den Vorschlag zu prüfen.

Erster Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Um den Herausforderungen temporärer Überschüsse bei der Stromerzeugung zu begegnen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (20/14235) zur Änderung des Energiewirtschaftsrecht mit einer Vielzahl von Regelungen vorgelegt, die die Flexibilität im Stromsystem erhöhen sollen. Vor allem soll im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Direktvermarktung ausgeweitet und entbürokratisiert und Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise angepasst sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden. Weiter heißt es im Entwurf, durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen solle gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen. Durch ein intelligenteres Stromsystem mittels mehr Digitalisierung solle der Weg freigemacht werden, das Ziel eines Anteils von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar erreichen zu können.

Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1711 (novellierte Strombinnenmarktrichtlinie) sollen Regelungen im Bereich des Netzanschlusses in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgenommen werden. Außerdem wird die für das Jahr 2025 vorgesehene Umstellung der an den Strombörsen in den vortägigen Auktionen am Day-Ahead-Markt gehandelten und für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung maßgeblichen Stromprodukte nachvollzogen, die anstatt von Stundenkontrakten zukünftig Viertelstundenkontrakte vorsehen.

Zweiter Gesetzentwurf von SPD und Grünen

In Deutschland ändert sich die Struktur der Stromerzeugung erheblich. Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien und der im Zuge der Energiewende massiv steigende Strombedarf erforderten einen schnellen Ausbau und sicheren Betrieb des deutschen Stromübertragungsnetzes, heißt es im Entwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz (20/14242) zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes. Es sei erforderlich, so heißt es im Weiteren, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren. Insbesondere der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen müsse zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden: „Es gilt, Engpässe in der Stromversorgung innerhalb des deutschen Netzes zu beseitigen.“

Mit den Änderungen des Bundesbedarfsplangesetzes sollen fünf weitere Netzausbauvorhaben zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. Für die neuen Netzausbauvorhaben werde die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Zudem würden länderübergreifende und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben durch Kennzeichnung identifiziert, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes anzuwenden seien. Mit Blick auf die Kosten des Vorhabens, heißt es im Entwurf von SPD und Bündnis90/Grüne, bei der Bundesnetzagentur falle ein zusätzlicher jährlicher Personalmittelbedarf von 5,2 Millionen Euro an. Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ergäben sich im Saldo zusätzliche jährliche Personalausgaben in Höhe von 213 000 Euro und eine Stelle des höheren Dienstes.

Dritter Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (20/14246) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden zahlen, um die flexible Fahrweise der Anlagen anzureizen. Bisher wird die Förderung auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung gezahlt. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde (kWh) auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden.

Zudem soll die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen. Um die Planungssicherheit für Biogasbestandsanlagen zu erhöhen, wird bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren angewendet, in dem solche Anlagen bevorzugt einen Zuschlag erhalten, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind. Gleichzeitig soll die Südquote endgültig aufgehoben werden.

Darüber hinaus wollen die Fraktionen die Ausschreibungsmengen moderat anheben, bei deutlicher Anhebung der Mengen in den kommenden zwei Jahren. Dabei soll ein Schwerpunkt auf die Ausschreibungen in den Jahren 2025 und 2026 gelegt werden, sodass eine schnelle Anschlussperspektive besteht. Außerdem wird die Anschlussförderung für die Anlagen von bisher zehn auf zwölf Jahre verlängert. (mis/vom/20.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Andreas Mehltretter

Andreas Mehltretter

© Felix Huber

Mehltretter, Andreas

SPD

Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Gruppe Die Linke

Markus Hümpfer

Markus Hümpfer

© Markus Hümpfer/ Anand Anders

Hümpfer, Markus

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/12784 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 231 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/13167 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - Drucksache 20/12784 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 148 KB — Status: 02.10.2024
  • 20/14235 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
    PDF | 874 KB — Status: 17.12.2024
  • 20/14242 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    PDF | 265 KB — Status: 17.12.2024
  • 20/14245 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12784, 20/13167, 20/13328 Nr. 13 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 200 KB — Status: 18.12.2024
  • 20/14246 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
    PDF | 321 KB — Status: 17.12.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/12784 und 20/13167 (Beschlussempfehlung 20/14245: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Überweisung 20/14235, 20/14242, 20/14246 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Sachverständige fordern Anschluss­förderung für Biogasanlagen

Zeit: Mittwoch, 15. Januar 2025, 9 bis 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) muss aus Sicht von Sachverständigen ebenso noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden wie eine Anschlussförderung für Biogasanlagen. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Mittwoch, 15. Januar 2025, deutlich. 

Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Um Biogasanlagen eine Anschlussperspektive zu eröffnen und eine flexiblere Fahrweise der Biomasse-Anlagen nachhaltig anzureizen, haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf (20/14246) vorgelegt. Dem Entwurf zufolge soll künftig die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt werden, nicht mehr auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden. Zudem solle die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen. 

Zum KWKG gibt es sowohl einen Gesetzentwurf der Unionsfraktion (20/13615) als auch eine Formulierungshilfe der Bundesregierung. Ziel ist es, dass neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auch dann gefördert werden können, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen, was nach aktueller Rechtslage nicht möglich ist. 

Umsetzung vor Neuwahl gefordert

Die zeitnahe Verlängerung des KWKG, „noch in dieser Legislaturperiode“, sei dringend erforderlich, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Sie begrüßte den sich abzeichnenden Konsens zwischen Regierung und Opposition in dieser Frage. Es brauche Investitionssicherheit für laufende KWK-Projekte, aber auch für zukünftige Investitionen in die Wärmewende und den dafür wichtigen Fernwärmeausbau. Andreae plädierte dafür, „möglichst nah“ an den bestehenden beihilferechtlichen Genehmigungen der EU-Kommission zu bleiben und daher an vorhandene Regelungen anzuknüpfen. 

Mit Blick auf die Flexibilisierung bei den Biogasanlagen verwies sie darauf, dass 2025 und 2026 knapp 15 Prozent des Bestandes an Biogasanlagen aus der EEG-Förderung fallen würden. Es brauche daher eine Anschlussförderung. „Wir brauchen aber auch ein umfassendes Konzept für Biomasse“, sagte Andreae. Dieses zu erstellen, werde Aufgabe der neuen Bundesregierung sein. 

Michael Beil, Abteilungsleiter Erneuerbare Gase und Bioenergie beim Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik, begrüßte die Regelung zu Biogasanlagen, weil sie auf eine Lenkungswirkung abziele, dass bei sehr hohen Einspeisungen durch PV- oder Windstrom die Einspeisung durch Biogasstrom deutlich reduziert und die Einspeiseleistung des Anlagenparks bei hohem Strombedarf erhöht werde. Weiterhin erhöhe sich die Chance zum Weiterbetrieb von Biogasanlagen mit bestehenden Wärmeversorgungskonzepten durch eine Priorisierung innerhalb der Ausschreibungen. 

Dr. Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer der 8KU GmbH, einem Zusammenschluss großer kommunaler Energieversorgungsunternehmen, hält ebenfalls die Umsetzung der Gesetzesinitiativen noch vor der Neuwahl für nötig. Eine Verlängerung der Wirksamkeit des KWKG müsse unverzüglich, rechts- und beihilfesicher erreicht werden. „Dem gegenüber erachten wir alle weiteren Anpassungen als nachrangig“, sagte er. Das KWKG sei die entscheidende Größe, um Fernwärmeinfrastruktur auszubauen. Da das bestehende Gesetz ein Auslaufdatum mit Inbetriebnahme 2026 hat, stehe bereits heute unmittelbar „der Fadenriss bevor“, warnte Dümpelmann.

„Weiterentwicklung hat nicht stattgefunden“

Sabine Gores, stellvertretende Bereichsleiterin Energie & Klimaschutz beim Öko-Institut, sieht in der Verlängerung des KWKG nur einen Notbehelf, „weil erforderliche Weiterentwicklungen nicht stattgefunden haben“. Das KWKG sei in seiner bestehenden Form ein Förderinstrument für das Stromsystem und den Kraftwerkspark der letzten beiden Dekaden. 

Es fördere derzeit vor allem fossile Stromerzeugung und sei damit nicht kohärent zu den klimapolitischen Zielsetzungen. Wenn also eine KWK-Anlage ab 2026 in Betrieb geht, so Gores, dürfe die Förderung ab 2035 nur noch bei treibhausneutraler Erzeugung erfolgen. „Das gibt dann auch Richtungssicherheit bei den Investitionen“, sagte sie. 

Auf ausgeglichene Wirtschaftlichkeit achten

Die KWK-Förderung muss aus Sicht von Dr. Till Jenssen vom Deutschen Städtetag bis 2035 verlängert werden, um den dringend notwendigen Ausbau der Fernwärme sicherzustellen. Mit Blick auf die geplanten EEG-Novelle sagte der Kommunalvertreter: „Wir befürworten, dass Ausschreibungsvolumina erhöht und Anschlussförderung für Biogasanlagen sowie Flexibilisierungsanreize verlängert werden sollen.“ 

Bei einer fortlaufenden Förderung müsse zugleich auf eine ausgeglichene Wirtschaftlichkeit geachtet werden. In Regionen mit hohem Anteil an Biogasanlagen und starker Förderung sei derzeit ein starker Anstieg der Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen zu beobachten.

„Unabdingbar während ,Dunkelflaute'“

Prof. Dr. Jürgen Karl von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hält die Sicherung und insbesondere die Erhöhung der installierten Leistung von Biogasanlagen für unabdingbar, „um in Deutschland in den kommenden Jahren eine sichere Stromversorgung auch während der ,Dunkelflaute' zu gewährleisten“. Zudem sei die Bereitstellung von Reserveleistung durch die Flexibilisierung von Biogasanlagen erheblich kostengünstiger als mit Wasserstoff- und Wasserstoffkraftwerken. Neben einer Flexibilisierung der Biogasanlagen erachtet Karl auch die Realisierung ausreichend großer Biogasspeicher für notwendig. Deshalb brauche es zusätzlich zum Flexibilitätszuschlag ein Speicherkapazitätszuschlag in Höhe von 25 Cent pro Kilowattstunde installierter Speicherkapazität, sagte er.

Martin Laß, Mitglied des Vorstands im Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein und selber Betreiber einer Biogasspeicheranlage, verwies auf die überwiegend einheitlichen Stellungnahmen der Sachverständigen. Um die benötigten Investitionen in die Bioenergie und damit die dezentrale Wärmeerzeugung möglich zu machen, müssten die Regelungen jetzt beschlossen werden. 

Unbedenklichkeitsbescheinigung der EU-Kommission

Dr. Kai Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), bewertete die Formulierungshilfe der Bundesregierung zur KWKG-Verlängerung als den „Spatz in der Hand“, während der Unionsentwurf die „Taube auf dem Dach“ sei. Sollte die neue Fördersystematik auf Grundlage der Formulierungshilfe beschlossen werden, brauche es eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung der EU-Kommission, sagte er. 

Die Investoren könnten sich schließlich nicht abschließend auf die Rechtsauffassung der Bundesregierung verlassen. „Herr im Haus“ beim Beihilfeverfahren sei schließlich die EU-Kommission.

„Uns läuft die Zeit weg“

Die Branche warte sei zwei Jahren auf die entsprechenden Gesetzesinitiativen, sagte Stefan Lochmüller, Referent Energiepolitik beim Energieversorger N-ERGIE. Kurz vor knapp stehe man nun an dem Punkt, „dass uns die Zeit wegläuft“. So gerate die Wärmewende ins Stocken. 

Lochmüller erläuterte, dass noch in diesem Jahr eine Förderung laut KWKG möglich sei. Diese Förderung passiere aber im Folgejahr 2026, in dem auch die Abrechnung erfolge. Im nächsten Jahr werde jedoch nicht mehr gefördert, weil die Abrechnung erst im Jahr 2027 möglich sei. „Wird dieses Gesetz nicht verlängert, ist damit die Wärmewende in dem Bereich KWK und Ausbau der Wärmenetze nicht mehr möglich“, sagte er. 

BBE plädiert für Übergangsregelung

Die Anhebung des Flexibilitätszuschlags sowie die Verlängerung der Anschlussregelung für Biogasanlagen sei zu begrüßen, befand Sandra Rostek, Leiterin Politik beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BBE). Die Ausgestaltung der neuen Anforderungen an die Flexibilisierung beziehungsweise die Überbauung von Biogasanlagen sowie das Fehlen jeglicher Übergangsfristen gingen in der aktuellen Form jedoch an der Realität der Branche vorbei. So könne die Rückbauwelle nicht aufgehalten werden, sagte Rostek. 

Der Entwurf müsste um einen realistischen Transformationspfad mit pragmatischen Anforderungen und praxisgerechten Fristen ergänzt werden, forderte sie. Sei dies nicht möglich, plädiere der BBE für eine Übergangsregelung, nach der nur für 2025 und 2026 Ausschreibungsvolumen und Flexibilisierungszuschlag angehoben werden. Alles andere müsse dann zu einem späteren Zeitpunkt nochmals diskutiert werden, sagte Rostek. 

Rechts- und Planungssicherheit herstellen

Christian Seyfert, Geschäftsführer beim Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), begrüßte, dass in das Thema KWKG noch vor der Bundestagswahl Bewegung komme. Eile sei geboten, um Rechts- und Planungssicherheit herzustellen, sagte Seyfert. Ohne Gelder zur Modernisierung oder dem Bau von Neuanlagen werde der KWK-Kraftwerkspark ganz sicher dahinschwinden. 

Mit einer Verlängerung des KWKG könne indes ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der energieintensiven Industrie in Deutschland geleistet werden, so der VIK-Geschäftsführer. (hau/15.01.2025)

Dokumente

  • 20/13615 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    PDF | 171 KB — Status: 05.11.2024
  • 20/14246 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
    PDF | 321 KB — Status: 17.12.2024

Tagesordnung

  • 130. Sitzung am Mittwoch, den 15. Januar 2025, 09:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 130. Sitzung (öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung", BT-Drs. 20/14246 sowie zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes", BT-Drs. 20/13615) des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 15. Januar 2025

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)762 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Matthias Dümpelmann, 8KU GmbH Berlin
  • 20(25)766 Stellungnahme des Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
  • 20(25)768 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. zum Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung, BT-Drucksache 20/14246
  • 20(25)769 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, BT-Drucksache 20/13615
  • 20(25)767 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(25)774 Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
  • 20(25)775 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Jürgen Karl, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • 20(25)776 Stellungnahme des Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V.
  • 20(25)777 Stellungnahme des Öko-Institut e.V.
  • 20(25)784 Stellungnahme N-ERGIE Aktiengesellschaft, Stefan Lochmüller
  • 20(25)785 Stellungnahme Fraunhofer IEE, Michael Beil

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Sachverständige begrüßen Neuregelung zu Solaranlagen

Zeit: Mittwoch, 15. Januar 2025, 11.15 bis 13.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ (20/14235) stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Die Regelungen seien vor dem Hintergrund eines weiterhin boomenden Photovoltaik (PV)-Ausbaus dringend nötig, um die Netzsicherheit zu gewährleisten und sollten daher noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, hieß es übereinstimmend während einer Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Mittwoch, 15. Januar 2025. Beraten wurden außerdem die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/14242) und für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 (20/14026). 

Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Der Gesetzentwurf sieht vor, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Direktvermarktung auszuweiten und zu entbürokratisieren. Zudem sollen die Regelungen zur Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Zeiten negativer Preise angepasst sowie die Vermarktung kleinerer PV-Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden. 

Durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen soll zudem gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen. 

„Wir brauchen wirksame Preissignale und Steuerungsmöglichkeiten“

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung des Netzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH, sagte zum Thema PV-Spitzen: Die geplanten Maßnahmen seien dringend erforderlich. „Wir brauchen wirksame Preissignale und auch Steuerungsmöglichkeiten im System.“ Andernfalls könne es durch Erzeugungsüberschüsse zu Netzsituationen kommen, „in denen ganze Verteilnetzstränge und damit Endverbraucher temporär von der Stromversorgung getrennt werden müssen“. 

Was die geplante Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/14242) angeht, die darauf abzielt, fünf weitere Netzausbauvorhaben zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung in die Anlage des Gesetzes und damit in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen, um deren Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, so plädierte Kapferer dafür, dies in der nächsten Legislaturperiode anzugehen. Dabei müsse auch erörtert werden, ob der Ansatz, Erdkabel zu verwenden, der richtige sei. Auch zum Thema Strompreiszonen müsse eine Entscheidung der EU-Kommission abgewartet werden. 

Verzug von mehreren Jahren befürchtet

Tetiana Chuvilina, Leiterin Politik beim Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH, sagte hingegen, da die Beschleunigung des Netzausbaus eines der wichtigsten energiepolitischen Themen gewesen sei, seien die Netzbetreiber im vergangenen Jahr seitens der Bundesregierung aufgefordert worden, die bis zum 30. Juni 2025 geltende Notfallverordnung „so weit wie möglich zu nutzen“. Auf dieser Basis seien Unterlagen zu vor der Genehmigung stehenden Vorhaben erarbeitet worden. Bekomme man diese Projekte jedoch nicht vor dem 30. Juni 2025 bestätigt, könne man die mit hohem Aufwand erarbeiteten Unterlagen „in die Tonne treten“, sagte Chuvilina. Stattdessen müsse auf die Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes durch die neue Bundesregierung gewartet werden. Das gesamte Verfahren, „inklusive der Trassenfindung“, müsse dann von neuem gestartet werden, sagte sie. Das führe zu einem Verzug von mindestens zwei Jahren für diese Projekte. 

Nadine Bethge, stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz bei der Deutsche Umwelthilfe (DUH), sah das ähnlich. Komme das Bundesbedarfsplangesetz nicht, müssten die bereits vorbereiteten Genehmigungsunterlagen für die fünf neuen Gleichstromprojekte wieder auf das alte Genehmigungsrecht umgestellt werden. Dann brauche es für die Planung wieder einige Jahre. Mit Blick auf die temporären Erzeugungsspitzen, sagte die DUH-Vertreterin, wenn ständig kleine und große Kapazitäten hinzukommen, die unabhängig vom Bedarf Strom liefern und ins Netz müssen, sei es verständlich, dass die Übertragungsnetzbetreiber Druck machen, weil sie die Steuerbarkeit von PV-Anlagen brauchen. Die dazu vorgelegten Regelungen seien sinnvoll und sollten beschlossen werden, sagte Bethge. Sie seien im Interesse aller, minimalinvasiv und gut für günstige Preise.

Vermeidung von Stromspitzen 

Andrees Gentzsch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sprach sich dafür aus, das Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Stromspitzen und zur Gewährleistung der Systemstabilität noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Darin fänden sich Dinge, die ohnehin benötigt würden, „unabhängig davon, wie die energiepolitischen Weichenstellungen der nächsten Bundesregierung aussehen“. Keine Regierung wolle „Brownouts“, also temporäre Stromversorgungsunterbrechungen, oder den PV-Ausbau schwächen. 

Den PV-Ausbau nannte Gentzsch „enorm erfolgreich“. Allein 2024 seien 17 Gigawatt zugebaut worden. Diese exponentielle Zunahme führe aber auch zu Herausforderungen im Netz. Beispiel dafür sei die „Mittagsspitze“, die in das Netz hineindrücke, und bei der man schauen müsse, wie das Netz stabil bleibt. 

„Wir brauchen den Netzausbau“

Für die Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes in der Fassung der Bundesregierung sprach sich Professor Dr. Lion Hirth von der Hertie School aus. Die Änderungsvorschläge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen schwächten den Entwurf hingegen an wesentlichen Stellen, befand er. 

Zum Bundesbedarfsplangesetz sagte Hirth: „Wir brauchen den Netzausbau.“ In den vergangenen Jahrzehnten sei da einiges verschlafen worden. Der Netzausbau müsse aber mit intelligenten Maßnahmen verknüpft werden. Dazu, so Hirth, zähle vor allem die Teilung der deutschen Gebotszone, „die dazu führen würde, dass wir den teurer als gedachten Netzausbau nicht in dem Maße durchführen müssten, wie in den jetzigen Planungen enthalten“. 

„Not-Aus“ und „Spitzenkappung“

Dr. Andreas Kießling, Leiter Politik beim Energieanbieter Bayernwerk AG, sagte, lasse man den Zubau bei PV-Anlagen einfach so weiterlaufen, erhöhe man weiter die mittägliche Erzeugungsspitze, was zu erheblichen Herausforderungen für einen sicheren Netzbetrieb führe. Kießling begrüßte die Gesetzesvorlage. Es brauche ein „Not-Aus“ für Bestandanlagen und scharfe Sanktionen bis hin zur Netztrennung, um die Erreichbarkeit insgesamt zu erhöhen. Wichtig sei auch das Thema „Spitzenkappung“ für Neuanlagen. Darin bestehe ein Anreiz für netzdienlichere Speicherung. 

Basis für die Sicht- und Steuerbarkeit von Anlagen, so Kießling, sei das Smart Meter Rollout. Hier dürfe keine Zeit mehr verloren werden. 

Speicher spielen zentrale Rolle

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), sagte, für die bessere Integration der wachsenden Mengen an Solar- und Windstrom in das Stromsystem spielten Speicher eine zentrale Rolle. So ist laut BSW von Projektierern allein für die nächsten zwei Jahren eine Verfünffachung der Großspeicher-Kapazität angekündigt worden. Schon heute warteten rund elf Gigawatt Leistung und 17 Gigawattstunden Speicherkapazität an Heimspeichern auf einen Rechtsrahmen, „der die flexible systemdienliche Nutzung ermöglicht, vereinfacht und anreizt“. Der zunehmende Speicherausbau gestatte es, den wachsenden mittäglichen solaren Stromerzeugungsgipfel bedarfsgerecht zu verlagern. 

Nach Aussage von Körnig geht von PV-Anlagen kurzfristig keine Beeinträchtigungen für die Systemsicherheit aus. Wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sei jedoch sicherzustellen, „dass die Netzbetreiber die steuerbaren Anlagen im Notfall auch wirklich steuern“. Bis das gewährleistet ist, könne kurzfristig eine zusätzliche Steuerbarkeit auch für kleinere Anlagen geschaffen werden, die auf vorhandener Technik wie Wechselrichtern und Energiemanagementsystemen aufbaut. 

Planungssicherheit für Vorhabenträger 

Prof. Dr. Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, plädierte dafür, die Novelle des Energiewirtschaftsrechts „trotz einiger Schwächen“ noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Weitere Schritte des Gesetzgebers müssten dann folgen. 

Die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und die damit erhofften Genehmigungserleichterungen aus der EU-Notfall-Verordnung stünden unter dem zeitlichen Druck der Befristung dieser Verordnung, so Müller. Die Rechtsänderung sollte daher zeitnah in Kraft treten, um für die Vorhabenträger der entsprechenden Netzausbauvorhaben im Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsbereich möglichst schnell Planungssicherheit zu schaffen. Nur dadurch werde ihnen die erforderliche Antragstellung bis Ende Juni möglich sein.

Netzentgeltzuschüsse durch den Bund

Dr. Carsten Rolle, Abteilungsleiter Energie- und Klimapolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), sprach von großen Herausforderungen, denen die deutsche Industrie derzeit gegenüberstehe. Dies habe auch mit den Stromkosten zu tun, die im internationalen Vergleich sehr hoch seien und dies auch bleiben würden, weil es ein strukturelles Problem sei, machte Rolle deutlich. Netzentgeltzuschüsse durch den Bund seien ein Mittel, um Abhilfe zu schaffen. 2023 sei das mit den 5,5 Milliarden Euro an Zuschüssen gelungen. 

Leider sei das 2024 nicht fortgesetzt worden, was zu einer Verdopplung der Netzentgelte geführt habe. Dieses Instrument gelte es wieder scharf zu stellen, forderte der BDI-Vertreter. Damit es Wirksamkeit erlange, müsse die Größenordnung aber eher bei sechs Milliarden Euro statt der im Entwurf von SPD und Grünen (20/14026) geplanten 1,32 Milliarden Euro liegen. 

Rechtssicherheit für Betreiber für Überbauungsprojekte 

Dr. Matthias Stark, Abteilungsleiter Erneuerbare Energiesysteme beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), zeigte sich erfreut, dass mehrere vom BEE angemerkte Punkte zur systemförderlichen Ausgestaltung der Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP) in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes enthalten seien. Dies trage dazu bei, sowohl den Netz- als auch den Anlagenbetreibern für Überbauungsprojekte die notwendige Rechtssicherheit zu geben. 

Die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten sorge nicht nur dafür, dass man schneller und kostengünstiger ins Netz komme und die PV-Spitzen Thematik lösen könne. Sie sorge vor allem dafür, „dass wir die Netzinfrastruktur besser nutzen und mittelfristig in der Lage sein werden, den Re-Dispatch zu mindern“, sagte Stark. (hau/15.01.2025)

Dokumente

  • 20/14026 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025
    PDF | 218 KB — Status: 03.12.2024
  • 20/14235 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
    PDF | 874 KB — Status: 17.12.2024
  • 20/14242 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    PDF | 265 KB — Status: 17.12.2024

Tagesordnung

  • 131. Sitzung am Mittwoch, den 15. Januar 2025, 11:15 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 131. Sitzung (öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen", BT-Drs. 20/14235, zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes", BT-Drs. 20/14242 sowie zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025", BT-Drs. 20/14026) des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 15. Januar 2025

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)753 Stellungnahme des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
  • 20(25)758 Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
  • 20(25)761 Stellungnahme der 50Hertz Transmission GmbH
  • 20(25)763 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(25)771 Stellungnahme des BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
  • 20(25)772 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Andreas Kießling, Bayernwerk AG
  • 20(25)778 Stellungnahme des Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
  • 20(25)780 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie
  • Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BD90/DIE GRÜNEN zum EnWG

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Mehrere energiepolitische Initiativen angenommen

Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2025, mehrere energiepolitische Initiativen beschlossen. Mehrheitlich nahm das Parlament zwei Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (20/14235) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (20/14246), eine Regierungsinitiative zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes 2024 (20/1358, 520/13962) sowie zwei Gesetzentwürfe der CDU/CSU zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (20/13615) und „für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau“ (20/14234) an. Alle fünf Entwürfe standen in vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassungen (20/14773, 20/14774, 20/14775, 20/14776, 20/14777) zur Abstimmung.

Erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages standen zudem ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „zur Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt“ (20/14705) und ein AfD-Antrag zur Abschaffung CO2-Bepreisung (20/14697), die das Parlament nach der Debatte zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwies.

Erster Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Um den Herausforderungen temporärer Überschüsse bei der Stromerzeugung zu begegnen, haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrecht mit einer Vielzahl von Regelungen vorgelegt, die die Flexibilität im Stromsystem erhöhen sollen. Die Vorlage (20/14235, 20/14773, 20/14795) wurde gegen das Votum von FDP, AfD, BSW und Die Linke angenommen. Demnach soll im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Direktvermarktung ausgeweitet und entbürokratisiert und Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise angepasst sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden. 

Weiter heißt es im Entwurf, durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen solle gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen. Durch ein intelligenteres Stromsystem mittels mehr Digitalisierung solle der Weg freigemacht werden, das Ziel eines Anteils von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar erreichen zu können.

Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 1711 (novellierte Strombinnenmarktrichtlinie) sollen Regelungen im Bereich des Netzanschlusses in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgenommen werden. Außerdem wird die für das Jahr 2025 vorgesehene Umstellung der an den Strombörsen in den vortägigen Auktionen am Day-Ahead-Markt gehandelten und für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung maßgeblichen Stromprodukte nachvollzogen, die anstatt von Stundenkontrakten zukünftig Viertelstundenkontrakte vorsehen.

Zweiter Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (20/14246, 20/14774, 20/14796) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden zahlen, um die flexible Fahrweise der Anlagen anzureizen. Bisher wird die Förderung auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung gezahlt. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde (kWh) auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden.

Zudem soll die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen. Um die Planungssicherheit für Biogasbestandsanlagen zu erhöhen, wird bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren angewendet, in dem solche Anlagen bevorzugt einen Zuschlag erhalten, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind. Gleichzeitig soll die Südquote endgültig aufgehoben werden.

Darüber hinaus wollen die Fraktionen die Ausschreibungsmengen moderat anheben, bei deutlicher Anhebung der Mengen in den kommenden zwei Jahren. Dabei soll ein Schwerpunkt auf die Ausschreibungen in den Jahren 2025 und 2026 gelegt werden, sodass eine schnelle Anschlussperspektive besteht. Außerdem wird die Anschlussförderung für die Anlagen von bisher zehn auf zwölf Jahre verlängert. Der Entwurf wurde gegen das Votum der AfD bei Enthaltung der FDP angenommen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das europäische Emissionshandelssystem ist ein zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003 / 87 / EG“ (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, 20/13585, 20/13962, 20/14775), den das Parlament gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung von BSW und Die Linke annahm. 

Die europäische Rechtsgrundlage für den Emissionshandel bilde die Richtlinie 2003 / 87 / EG (EU-Emissionshandelsrichtlinie). Die Umsetzung des europäischen Regelungsrahmens in nationales Recht erfolge in Deutschland seit 2011 durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). 

Erster Gesetzentwurf der Union

Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthält nach Angaben der Unionsfraktion alte Befristungen für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel würden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind, heißt es in dem Entwurf (20/13615, 20/14776). Im Regelfall liege die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere bei größeren städtischen Anlagen bei mehr als zwei Jahren. Eine Verlängerung sei daher notwendig, um den Projekten Planungssicherheit zu geben.

Mit der Änderung des KWK-Gesetzes soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die Verlängerung sei dringend geboten, schreibt die Fraktion. Die KWK werde zur Verringerung und für den Abbau von Treibhausgasemissionen sowie zur Förderung der Energieeffizienz benötigt. Zudem sei sie für das auf erneuerbaren Energien basierende Stromsystem der Zukunft als wichtige Säule für eine gesicherte Strom- und Wärmeerzeugung notwendig. Für die Initiative der Union votierten alle Fraktionen und Gruppen außer die AfD, die dagegen stimmte, und die FDP, die sich enthielt. 

Zweiter Gesetzentwurf der Union

Die Unionsfraktion sorgt sich um die Akzeptanz der Energiewende. Der Windenergieausbau zum Beispiel gelinge nur mit ambitionierten Zielen und der Schaffung von Akzeptanz vor Ort. Hierzu sei ein abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen unerlässlich, heißt es im Entwurf der Fraktion für ein Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (20/14234, 20/14777). Für das Gelingen der Energiewende und eines beschleunigten Ausbaus von erneuerbaren Energien sei dabei von entscheidender Bedeutung, dass die Flächenplanungen vor Ort durch klar ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert werden können, heißt es im Entwurf. Nur so entstehe eine breite Akzeptanz vor Ort. 

Dafür brauche es eine bundesrechtliche Lösung. Spätestens seit der Wohnungsbaukrise der letzten drei Jahre sei offensichtlich, dass das Bauplanungsrecht reformiert werden müsse - Bauen in Deutschland dauere zu lange und sei zu teuer. Der Wohnungsmarkt sei nach wie vor angespannt, es fehlten hunderttausende Wohnungen. Mit einer befristeten Sonderregelung will die Unionsfraktion die Neubautätigkeit bundesweit ankurbeln. Um das zu erreichen, schlägt sie eine Änderung des Windflächenenergiebedarfsgesetzes (WindBG) vor, derart, dass klar gestellt werde, dass das WindBG das überragende öffentliche Interesse im Sinne des Paragrafen 2 EEG im Hinblick auf die erforderlichen Flächen für Windenergie an Land für die nahezu treibhausgasneutrale Stromerzeugung im Bundesgebiet ausgestaltet.

Zudem soll unter anderem dem Entwurf zufolge das Baugesetzbuch um eine befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau ergänzt werden. Dazu heißt es: „Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 kann mit Zustimmung der Gemeinde von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften in erforderlichem Umfang abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und einem der nachfolgend genannten Vorhaben dient: 1. der Errichtung eines Wohnzwecken dienenden Gebäudes, 2. der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden Gebäudes, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder 3. der Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage für Wohnzwecke, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung.“ Der Gesetzentwurf wurde gegen das Votum der AfD bei Enthaltung der FDP angenommen.

Gesetzentwurf der FDP 

Der Gesetzentwurf der FDP (20/14705) soll einerseits der Umsetzung der „Wachstumsinitiative“ der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen. Darin wird unter anderem eine Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem durch Regelungen zu Steuerbarkeit und Direktvermarktung von erneuerbaren Energien sowie der Umgang mit negativen Preisen angekündigt. 

Gleichzeitig soll durch diese und weitere Regelungen Vorsorge für Zeiten temporärer Erzeugungsüberschüsse getroffen werden, die auftreten wenn sehr viel Strom aus EE-Anlagen in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und der Stromverbrauch zeitgleich gering ist. Der Strom finde dann zu normalen Preisen keine Nachfrage mehr - da Stromerzeugung und Stromverbrauch im Netz aber stets ausgeglichen sein müssen, wird der Strom dann zu teilweise stark negativen Preisen verkauft. 

Der Entwurf enthält eine Reihe von Regelungen, die die Flexibilität im Stromsystem erhöhen sollen. Unter anderem soll im EEG die Direktvermarktung ausgeweitet und entbürokratisiert werden, die Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen soll in Zeiten negativer Preise angepasst sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden. 

Antrag der AfD

Nach Auffassung der AfD hat die von der Bundesregierung verfolgte Energiewende und Klimaschutzpolitik in den letzten 20 Jahren immense Geldsummen gekostet, die Energieversorgung wesentlich verschlechtert und entsprechende Notstandsrisiken erhöht, aber keinen Nutzen für die Menschen in Deutschland oder für das Weltklima. 

In ihrem Antrag (20/14697) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (BEHG, TEHG) schnellstmöglich vollständig und ersatzlos zu streichen sowie die Umsetzung aller entsprechenden EU-Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundenen Regulierungen wie den CO2-Grenzausgleich sofort zu beenden. (mis/irs/28.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Markus Hümpfer

Markus Hümpfer

© Markus Hümpfer/ Anand Anders

Hümpfer, Markus

SPD

Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Gruppe Die Linke

Andreas Mehltretter

Andreas Mehltretter

© Felix Huber

Mehltretter, Andreas

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Andreas Mehltretter

Andreas Mehltretter

© Felix Huber

Mehltretter, Andreas

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/1358 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen
    PDF | 169 KB — Status: 08.04.2022
  • 20/13585 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    PDF | 985 KB — Status: 04.11.2024
  • 20/13615 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    PDF | 171 KB — Status: 05.11.2024
  • 20/13962 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) - Drucksache 20/13585 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 215 KB — Status: 27.11.2024
  • 20/14234 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
    PDF | 210 KB — Status: 17.12.2024
  • 20/14235 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
    PDF | 874 KB — Status: 17.12.2024
  • 20/14246 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
    PDF | 321 KB — Status: 17.12.2024
  • 20/14697 - Antrag: Keine Klimaabgaben, kein Geld für CO2 - CO2-Bepreisung abschaffen
    PDF | 188 KB — Status: 28.01.2025
  • 20/14705 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfallmaßnahmen
    PDF | 630 KB — Status: 28.01.2025
  • 20/14773 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/14235 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
    PDF | 832 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14774 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/14246 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
    PDF | 335 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14775 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/13585, 20/13962 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
    PDF | 226 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14776 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/13615 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    PDF | 381 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14777 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/14234 - Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
    PDF | 225 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14795 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 20/14235, 20/14773 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
    PDF | 200 KB — Status: 30.01.2025
  • 20/14796 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 20/14246, 20/14774 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
    PDF | 175 KB — Status: 29.01.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/14235 (Beschlussempfehlung 20/14773: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/14246 (Beschlussempfehlung 20/14774: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/13585, 20/13962 (Beschlussempfehlung 20/14775: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/13615 (Beschlussempfehlung 20/14776: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/14234 (Beschlussempfehlung 20/14777: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Überweisung 20/14705 beschlossen
  • Überweisung 20/14697 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-energie-1042036

Stand: 18.05.2025