Bundestagsdebatte zur Agrarpolitik
Liveübertragung: Donnerstag, 30. Januar, 9 Uhr
Die Agrarpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 30. Januar 2025. Die Abgeordneten beraten einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Unsere Landwirtschaft vielfältig, leistungsstark und nachhaltig ausgestalten“ (20/14435). Für die Debatte sind knapp 70 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll der Antrag zur weiteren Beratung dem federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.
Antrag der Unionsfraktion
Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaftsbetriebe sowie von deren Beschäftigten. Nur wenn es den land-, ernährungs- und forstwirtschaftlichen Betrieben „in ihrer ganzen Vielfalt gut geht“, gebe es eine verlässliche regionale Wertschöpfung und Versorgung. Nur damit lasse sich die Ernährung weltweit und zu bezahlbaren Preisen sichern. „Nur dann können Ackerland, Wiesen und Wälder nachhaltig genutzt werden. So erhalten wir intakte ländliche Räume, in denen die Menschen sich zu Hause fühlen“, heißt es in dem Antrag.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, mehrere Maßnahmen zurückzunehmen oder zu verändern. So soll unter anderem die Agrardieselrückvergütung in der Land- und Forstwirtschaft sowie in allen anderen von diesen Maßnahmen betroffenen land- und fortwirtschaftsnahen Wirtschaftsbereichen im bisherigen Umfang (Stand 31. Dezember 2023) wieder eingeführt sowie die finanzielle Last aus Steuern und Abgaben auf maximal die EU-Durchschnittsbelastung begrenzt werden.
„Verzicht auf regulatorische Alleingänge“
„Regulatorische Alleingänge“ auf Nationalebene wie beispielsweise im Bereich der Puten- und Geflügelhaltung, bei der Forstwirtschaft oder bei der Tierhaltungskennzeichnung, „die die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland einschränken“, sollen unterbleiben. Zudem solle sich die Regierung mit der neuen EU-Kommission, den Ländern, dem Berufsstand und der Wissenschaftfür eine Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einsetzen, beispielsweise durch eine Entflechtung von Direktzahlungen und Umweltleistungen sowie durch eine Ausweitung von Bagatellgrenzen. Unpraktikable und teils doppelte Dokumentationspflichten für landwirtschaftliche Betriebe, wie sie etwa im Rahmen der Stoffstrombilanz vorgesehen sind, sollen wieder abgeschafft werden.
Investitionen in die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, egal ob konventionell oder ökologisch ausgerichtet, sollten „zielgerichtet“ und „in Abstimmung mit dem Berufsstand, der Wissenschaft und der Wirtschaft“ ermittelt werden. (hau/nki/10.01.2025)