Antrag für eine Reform der Einbürgerungspolitik beraten
Die AfD-Fraktion fordert eine „Reform der Einbürgerungspolitik als Voraussetzung einer wirklichen Migrationswende“. Der Antrag (21/223) stand am Donnerstag, 22. Mai 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 30-minütiger Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorzulegen, mit dem die Anspruchseinbürgerung gestrichen und durch eine „am Interesse des Gemeinwesens ausgerichtete Ermessenseinbürgerung ersetzt“ wird. Diese soll nach dem Willen der Fraktion frühestens nach zehn Jahren legalen Aufenthalts in Deutschland erfolgen können. Auch soll der Erwerb der Staatsangehörigkeit kraft Geburt dem Antrag zufolge auf die Kinder zumindest eines deutschen Elternteils beschränkt und demgemäß Paragraf 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), der Kindern ausländischer Eltern bei Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit gewährt, gestrichen werden. Daneben plädiert die Fraktion dafür, dass die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wieder zur „regelhaften Voraussetzung einer Einbürgerung“ wird. Die Einbürgerung anerkannter syrischer Asylbewerber will die Fraktion „angesichts des infolge der neuen politischen Lage in Syrien entfallenen Schutzgrundes und der daher zwingend durchzuführenden Widerrufsverfahren“ umgehend suspendiert sehen.
Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, in dem Gesetzentwurf zu regeln, dass das Asylverfahren sowie der humanitäre Aufenthalt nicht mehr als „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Sinne des für eine Einbürgerung nötigen Mindestaufenthalts in Deutschland gezählt werden. Des Weiteren spricht sich die Fraktion dafür aus, dass eine Einbürgerung künftig Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens erfordert. Darüber hinaus soll jede rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes unabhängig von der Höhe der Strafe laut Vorlage ein Ausschlussgrund für eine Einbürgerung ein. Schließlich macht sich die Fraktion dafür stark, die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wieder als Voraussetzung einer Einbürgerung zu fordern. (sto/hau/22.05.2025)