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Haushalt

Grundgesetzänderung zur Entlastung von Kommunen debattiert

Der Bund soll sich nach dem Willen der Fraktion Die Linke einmalig finanziell unmittelbar an Maßnahmen der Länder zur Entlastung ihrer Kommunen beteiligen können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Grundgesetzes (21/133(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor, der am Donnerstag, 22. Mai 2025, im Bundestag beraten wurde. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. 

Hilfen des Bundes für Kommunen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein neuer Artikel 143i in die Verfassung eingefügt wird. Damit soll der Vorlage zufolge eine einmalige Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung geschaffen werden, „die es dem Bund ermöglicht, sich durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen“ zu beteiligen.

Die grundsätzliche kompetenzrechtliche Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen soll dabei nach den Vorstellungen der Fraktion im Übrigen unberührt bleiben. Die Hilfen des Bundes zugunsten der Kommunen sollen über das jeweilige Land erfolgen und dessen finanzielle Beteiligung voraussetzen.

Abbau kommunaler Liquiditätskredite

Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, ist der übermäßige Bestand an Liquiditätskrediten in einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden „problematisch für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland“. Gemeinden und Gemeindeverbände mit hohen Liquiditätskreditbeständen seien oft finanz- und strukturschwach und könnten ihren Bürgern in wichtigen Lebensbereichen – von der Verkehrs-, Schul- und Betreuungsinfrastruktur bis hin zur sozialen Daseinsvorsorge – häufig nur deutlich schlechtere Rahmenbedingungen und Leistungen zur Verfügung stellen als finanziell gut aufgestellte Gemeinden und Gemeindeverbände.

Ein wirkungsvoller Abbau übermäßiger kommunaler Liquiditätskredite sei nur durch eine gemeinsame Maßnahme von Bund und betroffenen Ländern möglich, heißt es in der Begründung weiter. Der Bund habe indes bisher keine verfassungsrechtliche Kompetenz für die Übernahme von Schulden der Länder und Kommunen. Ungeachtet dieser Kompetenzzuordnung sei eine Beteiligung des Bundes an den Hilfsmaßnahmen der Länder für die Kommunen erforderlich. Dabei gehe es um eine einmalige Maßnahme zur Befreiung der Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten in Milliardenhöhe. (sto/irs/22.05.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Wagner, Sascha

Die Linke

Sascha Wagner

Sascha Wagner

© DBT / Inga Haar

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Haase, Christian

CDU/CSU

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Hanker, Mirco

AfD

Mirco Hanker

Mirco Hanker

© Mirco Hanker/ AfD-Fotografin

Bollmann, Hendrik

SPD

Hendrik Bollmann

Hendrik Bollmann

© DBT / Stella von Saldern

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Oßner, Florian

CDU/CSU

Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Finger, Hauke

AfD

Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

Walter, Daniel

SPD

Daniel Walter

Daniel Walter

© Daniel Walter/ Photothek Media Lab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/133 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143i)
    PDF | 227 KB — Status: 12.05.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/133(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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Stand: 25.08.2026