Rahmenbedingungen für Reallabore sollen verbessert werden
Der Bundestag hat am Freitag, 23. Mai 2025, erstmals den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG)“ (21/218) beraten. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Digitalisierung und Staatsmodernisierung überwiesen.
Gesetzentwurf der Koalition
Mit dem Entwurf wollen die Fraktionen eine häufigere und bessere Nutzung von Reallaboren in allen Bereichen ermöglichen. Das Gesetz nimmt Begriffsdefinitionen vor und macht Vorgaben, „für eine einheitlichere und innovationsfreundlichere Genehmigungspraxis“ von Reallaboren.
Häufig seien Innovationen nicht vereinbar mit geltenden rechtlichen Regelungen oder es bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine zügige Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sei zudem schwierig und sorge dafür, dass Innovationsprozesse ins Stocken geraten. Dabei seien Reallabore eine wichtige Möglichkeit, um Innovationen für einen befristeten Zeitraum unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Beteiligung zu testen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiel wird ein Projekt genannt, bei dem autonome Shuttles eingesetzt werden, um ländliche Gebiete an den ÖPNV anzuschließen. Durch die im Zuge des Reallabor-Gesetzes verbesserten Rahmenbedingungen wollen SPD und die CDU/CSU „eine positive Signalwirkung für die Innovationsförderung“ aussenden.
Außerdem solle mit dem Gesetz das Reallabore-Innovationsportal für eine Pilotphase von vier Jahren verankert werden. Dieses Portal soll laut Entwurf „die praktische Umsetzung von Reallaboren sowie den Wissenstransfer und das regulatorische Lernen erleichtern“. Hierfür soll das Innovationsportal Akteure über Reallabore informieren. Gleichzeitig sollen die dort gesammelten Informationen der Akteure dabei unterstützen, den rechtlichen Rahmen für Innovationen weiterzuentwickeln, so der Gesetzentwurf. (des/irs/23.05.2025)