Fraktionen diskutieren das Investitionsprogramm der Koalition
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Juni 2025, über die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage debattiert. Dazu hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (21/323) vorgelegt. Er wurde im Anschluss an die Aussprache zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken“ (21/356) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, von denen der Finanzausschuss die Federführung übernimmt.
Degressive Abschreibungsmöglichkeiten
Als Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf insbesondere die als „Investitions-Booster“ titulierte Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage.
Bereits im laufenden Jahr sollen die Maßnahmen zu einem steuerlichen Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro führen. Im kommenden Jahr sollen die Maßnahmen zu niedrigeren Steuern für Bund, Länder und Kommunen von 8,1 Milliarden Euro führen, 2027 sind dann 11,8 Milliarden Euro, 2028 zwölf Milliarden Euro und 2029 11,3 Milliarden Euro vorgesehen.
Finanzminister setzt auf Wachstumskurs
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte bei der Einbringung des Gesetzentwurfs: „Wir alle sind tief geprägt davon, dass wir in den letzten Monaten in unseren Wahlkreisen Gespräche geführt haben mit Menschen, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben.“
Die schwarz-rote Koalition sende deshalb ein „klares Signal“, sagte Klingbeil: „Wir wollen Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen.“ Mit dem Gesetz würden die Rahmenbedingungen für mehr Investitionen geschaffen. „Diese Superabschreibungen sind einfach, sie sind unkompliziert“, sagte Klingbeil.
AfD: Die Krise ist hausgemacht
Christian Douglas (AfD) entgegnete als erster Redner der Opposition, dass der Grund für die schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland vor allem darin liege, dass zuvor „eine massive Schwächung“ des Standorts Deutschland stattgefunden habe, etwa durch Ausgaben für Soziales und „Klientelpolitik“.
Er sagte: „Die Ampel-Jahre unter Führung der SPD haben die Situation noch verschlechtert.“ Andere Volkswirtschaften wüchsen schneller. „Diese Krise ist nachweislich hausgemacht“, sagte Douglas.
Union beklagt wirtschaftlichen Stillstand
Dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland ernst sei, befand auch Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU). „Wir haben wirtschaftlichen Stillstand“, sagte er. Jeden Monat gingen tausende Arbeitsplätze verloren. „Wir handeln jetzt schnell“, kündigte er an. Er dankte Minister Klingbeil für seine Vorarbeit.
„Die Gesetzesvorlage kommt formal aus den Fraktionen, materiell aber aus Ihrem Haus“, sagte er in Richtung des Ministers. Angesichts der vorgesehenen Steuersenkungen lohne es sich wieder, in Deutschland zu investieren. „Deutschland ist wieder im Rennen.“
Grüne warnen vor Steuerausfällen
Dagegen ließ Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf, warnte vor erheblichen Steuerausfällen nicht nur für den Bund, sondern vor allem für Länder und Kommunen: „Dieses Gesetz würde unseren Städten und Gemeinden das Genick brechen. Mit diesem Gesetz, wenn es so kommt, legen Sie die Axt an die Daseinsvorsorge.“ Nötig sei ein anderer Weg, und dazu verwies Audretsch auf den Antrag seiner Fraktion.
Dieser sieht unter anderem ein Ende der Steuerfreiheit für Gewinne aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien nach zehn Jahren Haltedauer vor. Ferner wollen die Grünen die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. „Vonovia hat in Berlin 113.000 Wohnungen gekauft, und dabei nicht einen einzigen Euro Grunderwerbsteuer gezahlt“, kritisierte Audretsch.
Linke fordert Aufstellung des Bundeshaushalts 2025
Für die Fraktion Die Linke brandmarkte Christian Görke, dass das wahre Investitionshemmnis in Deutschland der noch nicht beschlossene Bundeshaushalt 2025 sei. In Richtung des Finanzministers rief Görke: „Wegen ihrer verantwortungslosen Trödelei kommt es dazu, dass dieser erst im September beschlossen wird.“
Neun Monate werde Deutschland unter vorläufiger Haushaltsführung geführt. Dies schade der öffentlichen Investitionstätigkeit. Auch Görke prangerte die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Einnahmeausfälle für Kommunen und Länder an.
SPD: Innovationskraft gezielt stärken
Wiebke Esdar (SPD) betonte abermals die Bedeutung von Investitionen, damit Arbeitsplätze entstehen.
„Wir stärken gezielt die Innovationskraft der Wirtschaft“, erklärte sie und verwies dabei auf die erhöhte steuerliche Forschungszulage. Hier könnten Unternehmen künftig auch vereinfacht Gemeinkosten steuerlich geltend machen.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf Unternehmen in Deutschland massiv entlasten und Investitionsanreize setzen. Bereits im laufenden Jahr ist ein Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Im kommenden Jahr sollen die Maßnahmen zu niedrigeren Steuern für Bund, Länder und Kommunen von 8,1 Milliarden Euro führen, 2027 sind dann 11,8 Milliarden Euro, 2028 zwölf Milliarden Euro und 2029 11,3 Milliarden Euro vorgesehen.
Als Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf insbesondere die als „Investitions-Booster“ titulierte Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 vor.
Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage.
Antrag der Grünen
Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfallen, wie es in ihrem Antrag (21/356) heißt. Die Fraktion beziffert die dadurch generierbaren Steuereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. Konkret geht es darum, die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, abzuschaffen.
Die Grünen wollen ferner die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. Davon versprechen sie sich Steuermehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro. Eine weitere Milliarde Euro könnte dem Antrag zufolge in den Staatssäckel fließen, wenn die Besteuerung bei sogenannten „Share Deals“ grundlegend reformiert würde, „sodass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt“.
„Organisierte Steuerhinterziehung bekämpfen“
Die Antragstellerin will ferner die Befreiung bei der Erbschaftsteuer für Erbschaften ab 300 Wohneinheiten beenden. Das gilt auch für die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Vererbung von sehr großen Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro, „die de facto meist zu einer kompletten Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer sehr regressiv wirkenden Erbschaftsbesteuerung“ führe.
In ihrem Antrag thematisieren die Grünen ferner die „organisierte Steuerhinterziehung“, die es „entschieden zu bekämpfen“ gelte. Unter anderem geht es dabei um „schätzungsweise 28,5 Milliarden Euro Steuerschäden durch Cum-Cum-Fälle“. Gefordert werden auch „effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug“. (bal/05.06.2025)