Anträge für die Anhebung des Mindestlohns debattiert
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde aus. Ihren Antrag mit dem Titel „Mindestlohngesetz reformieren – 15 Euro pro Stunde sicherstellen“ (21/346) hat der Bundestag am Freitag, 6. Juni 2025, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen“ (21/347) erstmals beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Antrag der Grünen
Die Grünen fordern in ihrem Antrag des Mindestlohngesetzes und einen Mindestlohn in Höhe von 15 Euro. Zur Begründung heißt es darin:: „Trotz regelmäßiger Anpassungen hat sich die Differenz zwischen Mindestlohn und Armutsgrenze nicht merklich verringert. Der Mindestlohn bleibt unterhalb der Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren gesamtwirtschaftlichen Lohns von Vollzeitbeschäftigten (Bruttomedianlohn), sodass selbst ein Vollzeitjob zum Mindestlohn nicht sicher vor Armut schützt.“
In Bezug auf die Mindestlohnkommission kritisieren die Abgeordneten eine einseitige Durchsetzung von Positionen durch die Arbeitgeberseite oder den Vorsitz. „Um einen fairen und ausgewogenen Prozess sicherzustellen, müssen zukünftige Entscheidungen im Konsens erfolgen. Vorbild könnte hier das Schlichtungsverfahren im öffentlichen Dienst sein, bei dem zwei Vorsitzende mit wechselndem Stichstimmrecht eingesetzt sind.“
Untergrenze von 60 Prozent des Median-Bruttolohns
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Reform des Mindestlohngesetzes vorzulegen, der als Untergrenze der Mindestlohnanpassung 60 Prozent des Median-Bruttolohns für Vollzeitbeschäftigte festlegt. Die Mindestlohnkommission soll sich ferner in ihrer Beschlussfassung nicht nur an nachlaufenden Statistiken über die Lohnentwicklung orientieren, sondern darüber hinaus auch Prognosen über die weitere Entwicklung von Löhnen, Gehältern und Inflation in ihre Beschlussfassung mit einbeziehen.
Außerdem soll die Kommission jährlich über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns beraten. Die Konsensentscheidungen der Sozialpartner sollen beispielsweise durch die Einführung eines institutionalisierten Schlichtungsverfahrens wie bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes, gefördert werden.
Antrag der Linken
Auch die Linksfraktion tritt in ihrem Antrag (21/347) für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro je Stunde ein. Die Abgeordneten kritisieren darin die Höhe des Mindestlohns als „von Anfang an zu niedrig“. Auch die vom Gesetzgeber 2022 beschlossene Erhöhung auf zwölf Euro sei im Folgejahr wieder konterkartiert worden, als die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften die notwendigen weiteren Erhöhungen verhinderte. „Die Folge war, dass Millionen von Beschäftigten wieder erhebliche Kaufkraftverluste hinnehmen mussten.“
Wie die Grünen-Fraktion verlangt auch die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der den in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Mindestlohngesetz verankert. Für den Fall, dass die Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2025 keine Erhöhung des Mindestlohns auf dieses Niveau vorschlägt, solle die Regierung umgehend einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Mindestlohn auf mindestens 15 Euro erhöht wird, fordert die Fraktion.
(hau/che/06.06.2025)