Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Die AfD-Fraktion will den „Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beenden“. Ein so betitelter Antrag der Fraktion (21/588) stand am Donnerstag, 26. Juni 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Er wurde nach erster Aussprache dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion führt in ihrem Antrag aus: „Die Entscheidung der damaligen Ampelregierung zum Rechtskreiswechsel war mit der Erwartung verbunden, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge relativ schnell in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden und dann keine Hilfeleistungen mehr benötigen. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt.“
Die Abgeordneten fordern deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem auch für ukrainische Kriegsflüchtlinge wieder das Asylbewerberleistungsgesetz gelten soll. Stichtag soll dabei der 1. April 2025 sein, alle danach eingereisten Flüchtlinge sollten kein Bürgergeld oder keine Sozialhilfe mehr bekommen. Für alle davor Eingereisten, die schon Bürgergeld beziehen, sollen die Leistungen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umgestellt werden. (hau/che/26.06.2025)