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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Finanzen

Fraktionen diskutieren das Investitionsprogramm der Koalition

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Juni 2025, über die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage debattiert. Dazu hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (21/323) vorgelegt. Er wurde im Anschluss an die Aussprache zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken“ (21/356) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, von denen der Finanzausschuss die Federführung übernimmt.

Degressive Abschreibungsmöglichkeiten

Als Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf insbesondere die als „Investitions-Booster“ titulierte Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage.

Bereits im laufenden Jahr sollen die Maßnahmen zu einem steuerlichen Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro führen. Im kommenden Jahr sollen die Maßnahmen zu niedrigeren Steuern für Bund, Länder und Kommunen von 8,1 Milliarden Euro führen, 2027 sind dann 11,8 Milliarden Euro, 2028 zwölf Milliarden Euro und 2029 11,3 Milliarden Euro vorgesehen.

Finanzminister setzt auf Wachstumskurs

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte bei der Einbringung des Gesetzentwurfs: „Wir alle sind tief geprägt davon, dass wir in den letzten Monaten in unseren Wahlkreisen Gespräche geführt haben mit Menschen, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben.“ 

Die schwarz-rote Koalition sende deshalb ein „klares Signal“, sagte Klingbeil: „Wir wollen Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen.“ Mit dem Gesetz würden die Rahmenbedingungen für mehr Investitionen geschaffen. „Diese Superabschreibungen sind einfach, sie sind unkompliziert“, sagte Klingbeil.

AfD: Die Krise ist hausgemacht

Christian Douglas (AfD) entgegnete als erster Redner der Opposition, dass der Grund für die schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland vor allem darin liege, dass zuvor „eine massive Schwächung“ des Standorts Deutschland stattgefunden habe, etwa durch Ausgaben für Soziales und „Klientelpolitik“. 

Er sagte: „Die Ampel-Jahre unter Führung der SPD haben die Situation noch verschlechtert.“ Andere Volkswirtschaften wüchsen schneller. „Diese Krise ist nachweislich hausgemacht“, sagte Douglas. 

Union beklagt wirtschaftlichen Stillstand

Dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland ernst sei, befand auch Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU). „Wir haben wirtschaftlichen Stillstand“, sagte er. Jeden Monat gingen tausende Arbeitsplätze verloren. „Wir handeln jetzt schnell“, kündigte er an. Er dankte Minister Klingbeil für seine Vorarbeit. 

„Die Gesetzesvorlage kommt formal aus den Fraktionen, materiell aber aus Ihrem Haus“, sagte er in Richtung des Ministers. Angesichts der vorgesehenen Steuersenkungen lohne es sich wieder, in Deutschland zu investieren. „Deutschland ist wieder im Rennen.“ 

Grüne warnen vor Steuerausfällen

Dagegen ließ Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf, warnte vor erheblichen Steuerausfällen nicht nur für den Bund, sondern vor allem für Länder und Kommunen: „Dieses Gesetz würde unseren Städten und Gemeinden das Genick brechen. Mit diesem Gesetz, wenn es so kommt, legen Sie die Axt an die Daseinsvorsorge.“ Nötig sei ein anderer Weg, und dazu verwies Audretsch auf den Antrag seiner Fraktion. 

Dieser sieht unter anderem ein Ende der Steuerfreiheit für Gewinne aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien nach zehn Jahren Haltedauer vor. Ferner wollen die Grünen die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. „Vonovia hat in Berlin 113.000 Wohnungen gekauft, und dabei nicht einen einzigen Euro Grunderwerbsteuer gezahlt“, kritisierte Audretsch.

Linke fordert Aufstellung des Bundeshaushalts 2025

Für die Fraktion Die Linke brandmarkte Christian Görke, dass das wahre Investitionshemmnis in Deutschland der noch nicht beschlossene Bundeshaushalt 2025 sei. In Richtung des Finanzministers rief Görke: „Wegen ihrer verantwortungslosen Trödelei kommt es dazu, dass dieser erst im September beschlossen wird.“ 

Neun Monate werde Deutschland unter vorläufiger Haushaltsführung geführt. Dies schade der öffentlichen Investitionstätigkeit. Auch Görke prangerte die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Einnahmeausfälle für Kommunen und Länder an.

SPD: Innovationskraft gezielt stärken

Wiebke Esdar (SPD) betonte abermals die Bedeutung von Investitionen, damit Arbeitsplätze entstehen. 

„Wir stärken gezielt die Innovationskraft der Wirtschaft“, erklärte sie und verwies dabei auf die erhöhte steuerliche Forschungszulage. Hier könnten Unternehmen künftig auch vereinfacht Gemeinkosten steuerlich geltend machen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf Unternehmen in Deutschland massiv entlasten und Investitionsanreize setzen. Bereits im laufenden Jahr ist ein Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Im kommenden Jahr sollen die Maßnahmen zu niedrigeren Steuern für Bund, Länder und Kommunen von 8,1 Milliarden Euro führen, 2027 sind dann 11,8 Milliarden Euro, 2028 zwölf Milliarden Euro und 2029 11,3 Milliarden Euro vorgesehen. 

Als Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf insbesondere die als „Investitions-Booster“ titulierte Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 vor. 

Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. 

Antrag der Grünen

Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfallen, wie es in ihrem Antrag (21/356) heißt. Die Fraktion beziffert die dadurch generierbaren Steuereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. Konkret geht es darum, die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, abzuschaffen.

Die Grünen wollen ferner die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. Davon versprechen sie sich Steuermehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro. Eine weitere Milliarde Euro könnte dem Antrag zufolge in den Staatssäckel fließen, wenn die Besteuerung bei sogenannten „Share Deals“ grundlegend reformiert würde, „sodass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt“.

„Organisierte Steuerhinterziehung bekämpfen“

Die Antragstellerin will ferner die Befreiung bei der Erbschaftsteuer für Erbschaften ab 300 Wohneinheiten beenden. Das gilt auch für die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Vererbung von sehr großen Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro, „die de facto meist zu einer kompletten Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer sehr regressiv wirkenden Erbschaftsbesteuerung“ führe. 

In ihrem Antrag thematisieren die Grünen ferner die „organisierte Steuerhinterziehung“, die es „entschieden zu bekämpfen“ gelte. Unter anderem geht es dabei um „schätzungsweise 28,5 Milliarden Euro Steuerschäden durch Cum-Cum-Fälle“. Gefordert werden auch „effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug“. (bal/05.06.2025) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Klingbeil, Lars

Bundesminister der Finanzen

Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ AfD Hessen

Douglas, Christian

AfD

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Reinhard Mixl

Reinhard Mixl

© Reinhard Mixl

Mixl, Reinhard

AfD

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Jan Wenzel Schmidt

Jan Wenzel Schmidt

© Jan Wenzel Schmidt

Schmidt, Jan Wenzel

AfD

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Sebastian Roloff

Sebastian Roloff

© Susie Knoll

Roloff, Sebastian

SPD

Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 21/323 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    PDF | 472 KB — Status: 03.06.2025
  • 21/356 - Antrag: Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken
    PDF | 220 KB — Status: 03.06.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 21/323, 21/356 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Weitgehend positives Feedback zu Investitions-Booster

Zeit: Montag, 23. Juni 2025, 14 bis 15.30 Uhr

Wirtschaftswissenschaftler beurteilen den Gesetzentwurf der Koalition für einen Investitions-Booster (21/323) weitgehend positiv. Unterschiedliche Meinungen gibt es insbesondere zur Frage, ob die geplanten Super-Abschreibungen oder die Senkung der Sätze bei der Besteuerung von Unternehmen, der Körperschaftsteuer, zielführender ist. Das zeigte eine Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf am Montag, 23. Juni 2025, bei dem es ebenfalls um einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Steuergerechtigkeit ging (21/356).

„Steuersenkung früher und schneller umsetzen“

Dr. Veronika Grimm, Ökonomie-Professorin an der Technischen Universität Nürnberg und geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, erklärte in der Anhörung: „Die Abschreibungen zielen eher auf Investitionen deutscher Unternehmen, während die Steuersenkungen eher Entscheidungen für den Standort begünstigen. Es spricht einiges dafür, den Steuersenkungen größere Priorität einzuräumen.“ Deutschland sei ein Hochsteuerland und müsse es schaffen, den Standort relativ zu anderen Ländern zu stärken.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme schreibt Grimm: „Die Steuersenkung sollte früher und schneller umgesetzt werden, um so die Investitionen deutlich und nachhaltig zu erhöhen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des internationalen Steuerwettbewerbs dringend geboten.“

Zweifel an Förderung von E-Autos

Auch Dr. Dirk Meyer, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Helmut-Schmidt-Universität und geladen auf Vorschlag der AfD-Fraktion, sprach sich für niedrigere Steuersätze aus und mahnte an, diese nicht erst ab 2028 abzusenken. So wie derzeit geplant sei die Maßnahme im Gesetzentwurf zwar „ein Schritt in die richtige Richtung, die vorerst aber kaum Wirkung entfalten dürfte“, heißt es in seiner schriftlichen Ausführung.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten bewertete er als „insgesamt nicht so positiv“. In seiner schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu: „Geringe, eher optische Anreizwirkung. Start-ups mit Verlusten in der Gründungsphase gehen leer aus.“ Als „ineffizient“ bezeichnete er die verstärkte steuerliche Förderung von Elektroautos. Dies sei eine „Fortsetzung der technologiediskriminierenden Politik“. In der Stellungnahme argumentierte Meyer, dass nicht nur die „Ressourcenbilanz“ von E-Autos strittig sei, sondern auch die Steuerung über einen generellen CO2-Preis durch die regulatorische Einzelmaßnahme konterkariert werde

Lob für Super-Abschreibungen für Unternehmen

Völlig gegenteilig zu Grimm und Meyer äußerte sich Prof. Dr. Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Den Gesetzentwurf insgesamt bezeichnete er als „sinnvolles Instrument als Teil einer breiteren Wachstumsstrategie“ der Bundesregierung, deren zentrales Instrument das 500-Milliarden-Euro-kreditfinanzierte Infrastrukturprogramm sei.

Dullien lobte die Super-Abschreibungen für Unternehmen. Diese warteten seit einem Jahr auf eine Förderung von Investitionen. „Seit dem Sommer 2024 werden Investitionen verschoben“, sagte Dullien und verwies auf eine Ankündigung der damaligen Ampel-Koalition, die nie verwirklicht wurde. Von der Körperschaftsteuersenkung erwarte er dagegen wenig Impulse.

„Sonderabschreibungen sehr effizient“

Ähnlich wie Dullien argumentierte Prof. Dr. Sebastian Eichfelder, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und geladen auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Auch aus seiner Sicht sind „Sonderabschreibungen sehr effizient“.

Dagegen warnte Eichfelder vor den Effekten von generell niedrigeren Steuersätzen auf die Einkommens- und Vermögensverteilung sowie „einer groß angelegten gesellschaftlichen Umverteilung, von der insbesondere die Oberschicht profitiert“. Die untere Mittelschicht dagegen könne sich von der Demokratie entfremden, „wenn man Steuerpolitik immer nur zu ihren Lasten betreibt“. 

„Die Fiskalwirkungen sind bedenklich“

Diese Analyse teilte auch Dr. Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), das auf Vorschlag der Fraktion Die Linke geladen war. „Schätzungsweise 86 Prozent der Entlastungen, also gut 24 Milliarden Euro im Jahr, gehen an die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung“, schreibt er in seiner schriftlichen Stellungnahme. In der Anhörung erklärte er weiter: „Die Fiskalwirkungen sind bedenklich.“ 

Zu den Super-Abschreibungen schreibt Bach: „Dies erscheint angesichts der latenten Wachstumsschwäche und den großen finanz- und sozialpolitischen Herausforderungen grundsätzlich gerechtfertigt. Es ist ein Signal an die nationale Wirtschaft und internationale Investoren.“ Weiter schreibt Bach: „Kurz- und mittelfristig wären neben den Abschreibungsvergünstigungen weitere Instrumente wie Investitionsprämien, Forschungsförderung und strategische Industriepolitik zu diskutieren, die mehr ,Wumms' und ,Bang for the Buck' für Investitionen und Wachstum bieten.“

Der Gesetzentwurf für den Investitions-Booster soll am Donnerstag, 26. Juni, in zweiter und dritter Lesung debattiert werden. Noch strittig war zum Zeitpunkt der Anhörung, inwiefern der Bund die Steuerausfälle bei den Ländern und Kommunen kompensieren soll. (bal/01.07.2025)

Dokumente

  • 21/323 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    PDF | 472 KB — Status: 03.06.2025
  • 21/356 - Antrag: Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken
    PDF | 220 KB — Status: 03.06.2025

Tagesordnung

  • Tagesordnung "steuerliches Investitionssofortprogramm"

Sachverständigenliste

  • SV-Liste steuerliches Investitionssofortprogramm

Stellungnahmen

  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), Berlin (Acht Spitzenverbände der dt. Wirtschaft)
  • Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW), Berlin
  • Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
  • Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, Prof. Dr. Sebastian Dullien
  • Prof. Dr. Veronika Grimm, Technische Universität Nürnberg
  • Prof. Dr. Dirk Meyer, Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg
  • Prof. Dr. Sebastian Eichfelder, Otto-von Guericke-Universität Magdeburg
  • Prof. Dr. Fritz Söllner, Technische Universität Ilmenau
  • Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa), Berlin
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BVkom), Berlin

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bundestag stimmt für Investitionssofort­programm der Koalition

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, den sogenannten Investitions-Booster beschlossen. Die Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (21/323) angenommen und damit den Weg für eine starke Erhöhung des Wirtschaftswachstums durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und Steuersenkungen für Unternehmen freigemacht. Für das Gesetzespaket in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung haben CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD gestimmt. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/516) wurde für erledigt erklärt. Den Entscheidungen lagen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/629) sowie ein Bericht vom Haushaltsausschuss gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (21/643) zugrunde.

Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken“ (21/356) wurde hingegen abgelehnt. Die Vorlage erreichte gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung der Grünen und Linksfraktion keine ausreichende Mehrheit. Auch hierzu hat die Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/629) eine Empfehlung abgegeben. 

Finanzminister will auf den Wachstumspfad zurückkehren 

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zeigte sich sehr dankbar, dass die Beratungen über den Wachstumsbooster so zügig abgeschlossen worden seien. Das Land werde auf den Wachstumspfad zurückkehren. Und den Bürgern werde signalisiert: „Wir tun alles dafür, dass Ihre Arbeitsplätze sicher sind.“ Klingbeil lobte die erfolgreich geführten Gespräche mit den Bundesländern, so dass auch der Bundesrat am 11. Juli zustimmen könne. Das sei ein wichtiges Signal, „dass wir uns bei diesem Thema nicht zerstreiten, sondern konstruktive Lösungen finden, die für Bund, Länder und Kommunen tragbar sind“.

Zum Wachstumsbooster komme der Haushalt hinzu, der Rekordinvestitionen vorsehe. So würden laut Entwurf 115 Milliarden Euro in diesem Jahr und 120 Milliarden in den nächsten Jahren investiert. „Wir modernisieren unser Land und wir setzen auf wirtschaftliche Stärke“, so Klingbeil. 

SPD: Wichtiges Signal für Wachstum

Frauke Heiligenstadt (SPD) sprach ebenfalls von einem sehr wichtigen Signal für Wachstum und für mehr Beschäftigung in unserem Land. 

Die Verbesserung der Forschungszulage sei keine Kleinigkeit, sondern eine gezielte Verbesserung für Mittelstand und Start-ups. Die Förderung von Elektroautos stärke die deutsche Autoindustrie und Zulieferbetriebe.

AfD: Sofortprogramm beginnt spät

Christian Douglas (AfD) übte dagegen scharfe Kritik: „Bei Ihrem sogenannten Sofortprogramm beginnt die Unternehmenssteuersenkung erst im Jahr 2028 und zieht sich wie Kaugummi bis 2032.“ 

Andererseits nutze die Koalition den Blankoscheck für unendlich viele Schulden zur Erhöhung der Ausgaben wie für das Bürgergeld. „Das ist der sichere Weg in die Staatspleite“, prognostizierte Douglas. 

Union: Größte steuerliche Entlastung seit 2008

Von einer „lobenswerten Leistung“ der Koalition sprach dagegen Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU). Die Regierung sei erst sieben Wochen im Amt und könne jetzt schon den Booster beschließen lassen. Damit werde die deutsche Wirtschaft im dritten Jahr der Rezession in Fahrt gebracht. 

Es gebe jetzt die größte steuerliche Entlastung der Unternehmen seit 2008. „Und das zeigt schon, wie dringend wir diesen Schritt tun müssen“, sagte Middelberg, der davon ausgeht, dass die Steuereinnahmen durch das zunehmende Wirtschaftswachstum wieder steigen werden. 

Grüne: Lob für Kompensation der Steuerausfälle

Dr. Franziska Brandner (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte die Union daran, dass man die Entlastungen für Unternehmen schon vor einem halben Jahr gemeinsam hätte beschließen können. Aber für die CDU/CSU sei Wahlkampf vor Wirtschaft gegangen. 

Brandner lobte aber, dass die zu erwartenden Steuerausfälle der Kommunen kompensiert werden würden.

Linke: Keine Entlastung von Klein- und Mittelverdienern

Christian Görke (Die Linke) warf besonders der SPD vor, die Entlastung von Klein- und Mittelverdienern verschoben zu haben. Diese Entlastung werde auch angesichts der Haushaltslage nicht mehr kommen, erwartet Görke. 

Dafür bringe die Koalition eine Entlastung der Unternehmen über zehn Jahre mit Steuergeschenken von 156 Milliarden Euro auf den Weg. Das sei nicht nur finanzpolitisch abstrus, sondern auch ökonomisch unsinnig. Schon nach früheren Unternehmensteuerreformen habe es nicht mehr Investitionen gegeben, erinnerte Görke.   

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen Unternehmen in Deutschland massiv entlasten und Investitionsanreize setzen. In ihrem Gesetzentwurf ist bereits im laufenden Jahr ein Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Im kommenden Jahr sollen die Maßnahmen zu niedrigeren Steuern für Bund, Länder und Kommunen von 8,1 Milliarden Euro führen, 2027 sind dann 11,8 Milliarden Euro, 2028 zwölf Milliarden Euro und 2029 11,3 Milliarden Euro vorgesehen.

Als Maßnahmen sieht der Entwurf insbesondere die als „Investitions-Booster“ titulierte Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. 

Antrag der Grünen

Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfallen, wie es in ihrem Antrag heißt. Die Fraktion beziffert die dadurch generierbaren Steuereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. Konkret geht es darum, die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, abzuschaffen.

Die Grünen wollen ferner die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. Davon versprechen sie sich Steuermehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro. Eine weitere Milliarde Euro könnte dem Antrag zufolge in den Staatssäckel fließen, wenn die Besteuerung bei sogenannten „Share Deals“ grundlegend reformiert würde, „sodass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt“.

Im Antrag wird ferner gefordert, die Befreiung bei der Erbschaftsteuer für Erbschaften ab 300 Wohneinheiten zu beenden. Das gilt auch für die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Vererbung von sehr großen Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro, „die de facto meist zu einer kompletten Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer sehr regressiv wirkenden Erbschaftsbesteuerung“ führe. 

Stellungnahmen des Bundesrats

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beigefügt sind die Stellungnahmen des Bundesrats und des Nationalen Normenkontrollrats (NKR). Letzterer kritisiert die kurze Fristsetzung zur Prüfung des Gesetzentwurfs von nur einem Tag. In der Stellungnahme des Bundesrats warnen die Bundesländer mit Blick auf die prognostizierten Steuermindereinnahmen infolge des Gesetzentwurfs vor „einer andauernden Beeinträchtigung bei der Finanzierung der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen“. Bis zum Jahr 2029 erwarten sie bei Ländern und Kommunen finanzielle Ausfälle in Höhe von 30 Milliarden Euro.

Dafür verlangen sie einen Ausgleich. Man erwarte, „dass der Grundsatz der Veranlassungskonnexität bei allen Gesetzesvorhaben des Bundes konsequent angewendet wird - insbesondere dort, wo Regelungen zu Mehrbelastungen oder Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen führen“. Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dazu am gestrigen Mittwoch gesagt: „Wir versuchen, über das Wochenende eine Lösung herbeizuführen.“ Für das Gesetz ist eine Mehrheit im Bundesrat erforderlich. (hle/bal/hau/26.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

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Bundestagsvizepräsidentin

Lars Klingbeil

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© SPD/ Maximilian König

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Bundesminister der Finanzen

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© Christian Douglas/ AfD Hessen

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Mathias Middelberg

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© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

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CDU/CSU

Dr. Franziska Brantner

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© Dr. Franziska Brantner/ Florian Reichelt

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Bündnis 90/Die Grünen

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© DiG/ Thomas Kläber

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SPD

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© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

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CDU/CSU

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© Katharina Beck/Oliver Hadji

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Bündnis 90/Die Grünen

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© Agnes Conrad/ Uwe Gratzky

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Die Linke

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© Diana Zimmer/ AfD Landesverband Baden-Württemberg

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CDU/CSU

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CDU/CSU

Andrea Lindholz

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© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 21/323 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    PDF | 472 KB — Status: 03.06.2025
  • 21/356 - Antrag: Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken
    PDF | 220 KB — Status: 03.06.2025
  • 21/516 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    PDF | 241 KB — Status: 19.06.2025
  • 21/629 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/323 - Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/516 - Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/356 - Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken
    PDF | 258 KB — Status: 25.06.2025
  • 21/643 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 21/323, 21/629 - Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/516, 21/629 - Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    PDF | 200 KB — Status: 25.06.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/323 (Beschlussempfehlung 21/629 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/629 Buchstabe b (Gesetzentwurf 21/516 für erl erkl) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/629 Buchstabe c (Antrag 21/356 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-investitionssofortprogramm-1084772

Stand: 11.07.2025