Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern
Der Bundestag hat sich am Freitag, 27. Juni 2025, mit dem Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern befasst. Die Abgeordneten habend dazu in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS Staatsvertrag“ (21/538) beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit diesem Gesetz soll die nach Artikel 91c Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes (GG) erforderliche Zustimmung des Bundestages zum NOOTS-Staatsvertrag erfolgen. Derzeit, so heißt es seitens der Bundesregierung, seien die Datenbestände der deutschen Verwaltung – aufgeteilt auf Bund und Länder (einschließlich Kommunen) – technisch nicht vernetzt.
Mit dem NOOTS-Staatsvertrag solle die bislang fehlende rechtliche Grundlage für den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern geschaffen werden.
Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen
Der NOOTS-Staatsvertrag verfolgt den Angaben zufolge das Ziel, ein gemeinsames flächendeckendes informationstechnisches System zu etablieren, das perspektivisch den gesamten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen automatisiert, reibungslos, schnell und damit auch kostengünstig und bürokratiearm ermöglicht. Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht werden (Once-Only-Prinzip). Davon profitierten auch die Verwaltungen des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der Länder einschließlich der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht der Länder unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Zunächst solle das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden. Die weitere Nutzung des Systems werde durch den IT-Planungsrat nach Maßgabe des NOOTS-Staatsvertrags gesteuert. Am 11. Dezember 2024 hatten der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den NOOTS-Staatsvertrag beschlossen. Durch die Verabschiedung dieses Gesetzes würde auch der Bundestag dem NOOTS-Staatsvertrag zustimmen. (hau/27.06.2025)