Justizetat annähernd unverändert im Vergleich zu 2025
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 25. September 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandergesetzt. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2026 (21/600) umfasst Ausgaben von 1,2 Milliarden Euro – ebenso wie in diesem Jahr.
Ministerium mit den geringsten Ausgaben
Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) mit Einnahmen von 749,8 Millionen Euro rechnen (2025: 739,8 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu knapp zwei Dritteln selbst.
Der Einzelplan 07 bildet noch nicht die neuen Zuschnitte und Zuständigkeiten der Ministerien ab. So fehlt noch der Verbraucherschutzbereich. Der Einzelplan soll nach den bis Freitag, 26. September, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Ministerin: Neuer Pakt für den Rechtsstaat in Vorbereitung
Ministerin Hubig sprach von einem „kleinen, aber feinen Haushalt“. Schwerpunktmäßig stellte sie indes rechtspolitische Vorhaben der Koalition in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Insbesondere hob sie die Pläne zum Schutz von Frauen gegen Gewalt hervor, etwa durch die Einführung einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung von Gewalttätern. Auch weitere Reformen im Mietrecht sowie beim Verbraucherschutz kündigte die Ministerin an.
Hubig betonte, dass ein neuer Pakt für den Rechtsstaat in Vorbereitung sei. Dieser solle im Herbst kommen. Mit 450 Millionen Euro wolle die Bundesregierung die Länder beim Personal, vor allem Richtern und Staatsanwälten, und der Digitalisierung der Justiz unterstützen. Hinzu kämen Verfahrensreformen, um schneller zu werden und die Justiz zu entlasten.
AfD verweist auf steigende Zahlen bei Gewaltdelikten
Für die AfD-Fraktion sprach Mirco Hanker von einem systemrelevanten Ministerium. Es sei Zeit, dass den hohen Ausgaben „endlich“ eine bessere Justiz folgt, „die spürbare Strafen schnell auf die oftmals menschenverachtenden Taten folgen lässt“, sagte Hanker mit Verweis auf die steigenden Zahlen bei Gewaltdelikten.
Mit Blick auf Digitalisierung drückte der Abgeordnete die Hoffnung aus, dass die Digitalisierungsoffensive „endlich“ auch Arbeitsverbesserung, Verfahrensbeschleunigung und Effizienzvorteile in der Verwaltung zeigen werde. Beim Thema Verbraucherschutz forderte Hanker eine unternehmensfreundliche Ausgestaltung.
CDU/CSU fordert Speicherpflicht für IP-Adressen
Für die CDU/CSU-Fraktion stellte sich Prof. Dr. Günter Krings hinter die von der Koalition angekündigten Reformen. Der Christdemokrat hob ebenfalls die geplanten Maßnahmen beim Schutz von Frauen gegen Gewalt hervor. Ebenso betonte er die Notwendigkeit der Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen, um effektiver gegen sexualisierte Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz vorgehen zu können.
Das Fehlen dieser Speicherpflicht sei „die traurigste und zugleich skandalöseste Schutzlücke in unserer Rechtsordnung“. Krings unterstrich ebenfalls die Bedeutung des neuen Pakts für den Rechtsstaat. Damit ließe sich verlorenes Vertrauen zurückgewinnen.
Grüne wollen bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen griff Dr. Lena Gumnior insbesondere die rechtspolitischen Vorstellungen der Union scharf an. Diese setze auf „Strafrecht als Allheilmittel“, obwohl dies aus wissenschaftlicher Perspektive „Quatsch“ sei. Gumnior forderte stattdessen strukturelle Maßnahmen gegen Kriminalität, etwa eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe.
Sie warf der Union zudem vor, den Schutz von Frauen nicht ernst zu nehmen, und begründete dies mit der Diskussion um eine mögliche Strafverschärfung beim sogenannten Catcalling, also verbalen Belästigungen mit sexuellem Bezug im öffentlichen Raum.
Linke: Justiz personell besser ausstatten
Für die Fraktion Die Linke forderte Dr. Dietmar Bartsch eine bessere personelle Ausstattung der Justiz. Allein in Nordrhein-Westfalen fehlten 450 Staatsanwälte, führte der Abgeordnete an. Dies sei zwar Aufgabe der Länder, der Bund trage eine Mitverantwortung.
Die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass der Rechtsstaat funktioniert, mahnte Bartsch. Außerdem warb der Haushaltspolitiker für die Einführung eines Unternehmenstrafrechts.
SPD: Schuldnerberatung im Etat stärken
Für die SPD-Fraktion ging Svenja Schulze vor allem auf den Verbraucherschutz und insbesondere auf die Stärkung der Schuldnerberatung ein. Immer mehr junge Menschen hätten hohe Schulden, das sei ein „absolutes Alarmsignal“.
Die Schuldnerberatung helfe vor Ort und digital, kostenlos und anonym, betonte Schulze. Die Nachfrage sei hoch, die Wartelisten lang, manche Beratungsstellen seien am Limit. „Wir dürfen die jungen Menschen mit ihren Problemen nicht alleine lassen“, mahnte die Sozialdemokratin. Die Institutionen müssten auch im Etat gestärkt werden.
Personalausgaben machen mehr als die Hälfte des Etats aus
Das Gros der Ausgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums entfällt wie üblich auf das Personal. Die Ausgaben dafür sollen im nächsten Jahr 687,3 Millionen Euro betragen, eine Million Euro weniger als in diesem Jahr. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sind hingegen mit 307,8 Millionen Euro um 15,2 Millionen Euro höher veranschlagt. Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sollen mit 148,3 Millionen Euro um 15,3 Millionen Euro geringer ausfallen als im Jahr 2025.
Im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0710) sind für 2026 Ausgaben in Höhe von 93,2 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 6,5 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Grund hierfür ist überwiegend der höhere Ansatz für den Beitrag zu den laufenden Kosten des supranationalen „Einheitlichen Patentgerichts“ in Paris, der von 5,1 Millionen Euro in diesem auf 9,9 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen soll. Die „Zuschüsse an überregionale Förderungsmaßnahmen“ sollen von 1,49 Millionen auf 1,64 Millionen Euro steigen. Erhöht wird unter anderem der Zuschuss für das Anne-Frank-Zentrum, das 752.000 Euro erhalten soll (2025: 625.000 Euro).
Für das Bundesministerium (Kapitel 0712) sind im Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 133,7 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 700.000 Euro weniger als im laufenden Jahr. Im Kapitel „Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben“ sind Ausgaben in Höhe von 263,4 Millionen Euro eingeplant, 4,2 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Deutsches Patent- und Markenamt sorgt für hohe Einnahmen
Im Geschäftsbereich des Ministeriums bildet das Deutsche Patent- und Markenamt in München (Kapitel 0719) mit einem Ausgabenansatz für 2026 von 304,4 Millionen Euro den Schwerpunkt (plus 479.000 Euro). Als Einnahmen sind 507,4 Millionen Euro eingeplant, fünf Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr.
Für das Bundesamt für Justiz in Bonn (Kapitel 0718) sind für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 138,4 Millionen Euro eingeplant. Das sind 20,8 Millionen Euro weniger als im Jahr 2025. Grund hierfür sind die im Etat 2025 eingeplanten „Finanziellen Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024“, die in diesem Jahr mit 25 Millionen Euro veranschlagt sind. Bei den Einnahmen rechnet die Bundesregierung mit 199,2 Millionen Euro, also mit 15 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, Bundesgerichtshof
Wenig Veränderungen gibt es bei den Etats des Bundesfinanzhofs (Kapitel 0716) und des Bundespatentgerichts (0717), beide mit Sitz in München. Für den Bundesfinanzhof plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 22,7 Millionen Euro (plus 521.000 Euro), für das Bundespatentgericht mit Ausgaben in Höhe von 16,9 Millionen Euro (minus 25.000 Euro).
Die Ausgaben für den Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Kapitel 0713) sieht der Etatentwurf im kommenden Jahr mit 73,9 Millionen Euro um 4,7 Millionen Euro höher. Grund sind überwiegend höhere Ausgaben für Mieten und Pachten. Der Etat des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714) liegt mit 86,1 Millionen Euro um 5,2 Millionen Euro höher als im laufenden Jahr. Grund sind höhere Ausgaben für Verwaltungskostenerstattungen an die Länder, die von 34,8 auf 39 Millionen Euro steigen sollen. (scr/hau/25.09.2025)