Lisa Paus: Deutschland wird jetzt mehr Schulden aufnehmen
„Diese Bundesregierung wird die größten Schulden aufnehmen, die wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gesehen haben“, sagt Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, am Freitag, 26. September 2025, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen. Zuvor hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Dienstag den Etatentwurf für den Haushalt 2026 (21/600) im Parlament eingebracht, sodass die Abgeordneten in den anschließenden, ersten Beratungen der 25 Einzelpläne bis zur Überweisung in den Haushaltsausschuss dazu Position beziehen konnten. Paus erläutert, wie es nach der ersten Beratung im Haushaltsausschuss weiter geht und wie es um die Wirtschaftskraft im Verhältnis zum Schuldenstand bestellt ist.
Ausgaben in Höhe von 520,5 Milliarden Euro
Der Entwurf der Bundesregierung sieht für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 520,5 Milliarden Euro vor, 17,47 Milliarden Euro mehr als für dieses Jahr. Den Gesamtausgaben stehen Steuereinnahmen von 384 Milliarden Euro und Verwaltungseinnahmen von 23 Milliarden Euro gegenüber. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 89,9 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau von 81,8 Milliarden Euro.
Die zulässige Kreditaufnahme nach dem Grundgesetz beträgt laut Entwurf 35,6 Milliarden Euro und wird annähernd vollständig in Anspruch genommen. Weitere 97,4 Milliarden Euro Neuverschuldung werden mit der Bereichsausnahme in Artikel 115, Absatz 2, Satz 4 des Grundgesetzes begründet. Demnach werden bestimmte Ausgaben im Sicherheits- und vor allem im Verteidigungsbereich, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des vorangegangenen Jahres überschreiten, von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen.
Haushaltslücke von 34,4 Milliarden Euro 2027
Den Abgeordneten liegt neben dem Haushaltsgesetz auch der Finanzplan für den Zeitraum bis 2029 (21/601) vor. Im Jahr 2026 sollen die Sachinvestitionen und Investitionszuschüsse bei rund 126,7 Milliarden Euro liegen. Darüber hinaus weist der Finanzplan auf eine Haushaltslücke von 34,4 Milliarden Euro im Jahr 2027 hin. In den Jahren 2028 und 2029 erhöht sich die Lücke auf 64 respektive 74 Milliarden Euro.
Größter Anteil im Bundeshaushalt bleibt der Zuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung. Dieser soll von 122,5 Milliarden Euro 2025 auf 154,1 Milliarden Euro 2029 ansteigen. Dabei sind ab 2027 fünf Milliarden Euro pro Jahr für die Mütterrente einkalkuliert.
Beratung in den Ausschüssen und im Plenum
Nach der ersten Lesung beraten die Fachausschüsse den Entwurf und können dem Haushaltsausschuss gutachtliche Stellungnahmen zuleiten. Die 42 Mitglieder des Haushaltsausschusses nehmen die Beratung ab Mittwoch, 8. Oktober, auf. Nach acht geplanten Sitzungen legt der Haushaltsausschuss Beschlussempfehlungen zu Änderungen am Haushaltsgesetz oder an einem der 25 Einzelpläne vor.
In der Bereinigungssitzung am Donnerstag, 13. November, werden die letzten Einzelpläne abgearbeitet und die strittigsten Fragen geklärt. Am Ende der Sitzung steht die vom Haushaltsausschuss empfohlene Endfassung. Darauf folgt die viertägige, abschließende Beratung ab Dienstag, 25. November, im Plenum. Zur zweiten Lesung der jeweiligen Einzelpläne liegen dem Parlament neben dem Regierungsentwurf die Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor. Darüber hinaus können die Fraktionen Änderungs- und Entschließungsanträge mit Anpassungsvorschlägen zur Abstimmung vorlegen.
Das Parlament entscheidet über die vorgelegten Änderungsanträge am Ende der zweiten Beratung eines jeden Einzelplans. Am letzten Tag der zweiten Haushaltswoche, am Freitag, 27. November, stimmt der Bundestag in dritter Lesung namentlich über das Haushaltsgesetz in der Fassung aller vorliegenden Beschlussempfehlungen ab. Dann wird zudem über die Entschließungsanträge der Fraktionen in dritter Beratung abgestimmt. (eis/vom/26.09.2025)