Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Demokratiefördergesetz betraten. Der entsprechende Antrag (21/791) wurde nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Einen weiteren Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584) lehnte das Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken ab. Der Innenausschuss hatte sich zuvor in seiner Beschlussempfehlung (21/1656) auch für die Ablehnung ausgesprochen.
Grüne: Manipulation von Jugendlichen im Netz ist brandgefährlich
Schahina Gambir (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass der Rechtsextremismus die „größte Gefahr für unsere Demokratie“ sei, denn immer erfolgreicher würden Rechtsextreme Jugendliche auf Online-Portalen manipulieren. „Das ist brandgefährlich“, sagte sie, aber es müsse nicht so bleiben, wenn alle Demokraten an einem Strang ziehen würden.
„Gehen Sie endlich in die Offensive, geben Sie der Zivilgesellschaft die Mittel, die sie wirklich braucht!“, forderte sie von der Regierung. Demokratie jeden Tag zu verteidigen, sei eine „Daueraufgabe“, die der Staat nicht allein bewältigen könne.
CDU/CSU: Sie bedrohen die Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft
Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) kritisierte die Grünen scharf für ihre Forderungen. Er warf ihnen zum einen vor, andere Extremismusformen als den Rechtsextremismus in dem Antrag zu vernachlässigen. Zum anderen, die Zivilgesellschaft in ihrer Unabhängigkeit zu bedrohen, indem sie an den staatlichen Geld-Tropf gehängt werde.
„Sie wollen lenken und erziehen und fordern ein Gesetz, dessen Bedarf gar nicht belegt ist“, sagte er. Eine institutionelle statt einer projektbezogenen Förderung würde den Wettbewerb politischer Bildung verengen, warf er den Grünen vor.
AfD kritisiert Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung
Birgit Bessin (AfD) erneuerte die Forderungen ihrer Fraktion nach einem Verbot der Antifa und einer Abschaffung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Außerdem griff sie die Amadeu Antonio Stiftung scharf an und stellte deren Finanzierung infrage.
Es sei „lächerlich“, diese „linke Lobbyinstitution“ als einen „zivilgesellschaftlichen Akteur“ zur Demokratiebildung zu bezeichnen. Die beste Demokratieförderung seit Jahrzehnten sei im Übrigen „unsere AfD“, denn sie habe es geschafft, Millionen Menschen wieder an die Wahlurne zu bringen, so Bessin.
SPD: Wir brauchen dieses Gesetz
Felix Döring (SPD) sprang den Grünen zur Seite, was nicht verwunderlich ist, hatten doch beide Parteien während der Ampel-Regierung versucht, ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen. Döring bezeichnete sich selbst als „Verfassungspatrioten“, weshalb er eine emotionale Bindung zum Begriff der „wehrhaften Demokratie“ habe.
„Wir müssen die Präventionsarbeit all jener unterstützen, die jeden Tag für die Demokratie arbeiten“, dann müsse man auch nicht hinterher mit repressiven Methoden auf demokratiefeindliche Aktionen reagieren, so Döring.
Linke: Generalverdacht gegen die Zivilgesellschaft
„Es ist richtig und wichtig und bitter nötig“, betonte Mandy Eißing (Die Linke), und es sei ein Koalitionsversagen der Ampel-Regierung gewesen, dass deren Demokratiefördergesetz vom Bundestag nicht beschlossen werden konnte.
Es brauche endlich eine dauerhafte Förderung von Demokratieprojekten anstatt diese regelmäßig einer Zitterpartie und noch mehr Bürokratie auszusetzen oder „super funktionierende Projekte“ gar ganz auslaufen zu lassen. Eißing kritisierte zudem den „Generalverdacht gegen die Zivilgesellschaft“.
Überwiesener Antrag der Linken
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791).
Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag.
Stärkung von Präventionsnetzwerken
Auch wird die Bundesregierung aufgefordert, mit dem Gesetz die Präventionsnetzwerke zu stärken, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen, Gegenmaßnahmen zu formulieren und einzuleiten. Ebenso sollten mobile Beratungen für Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorgesehen werden.
Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Beratung der Opfer von politisch motivierter Gewalt sowie für die „Ausstiegsarbeit“ gelten, bei der Personen beraten und unterstützt werden, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen.
Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten
Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen.
Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, die Fördermittel zu dynamisieren, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“.
Abgelehnter Antrag der Grünen
In ihrem abgelehnten Antrag (21/584) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“.
Auch sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz sollte die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden.
Soldaten, Richter, Staatsanwälte
Zugleich sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten einer schnelleren Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen.
Weiter drang die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder
Daneben plädierte sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und zu als Verschlusssachen eingestuften Informationen erhalten.
Darüber hinaus wurde die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD „keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen“. Entsprechende Überprüfungen sollten gesetzlich und behördlich abgesichert werden. (che/sto/hau/18.12.2025)