Abgesetzt: Forderung nach Demokratiefördergesetz wird beraten

Die Grünen fordern ein Demokratiefördergesetz. (© picture alliance / Caro Kadatz)
Die geplante Debatte über die Forderung nach einem Demokratiefördergesetz am Donnerstag, 9. Oktober 2025, ist von der Tagesordnung abgesetzt worden. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen“ (21/791) sollte nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen sollte der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen.
Zur Abstimmung stand ursprünglich zudem ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584). Der Innenausschuss hatte dessen Ablehnung (21/1656) empfohlen.
Erster Antrag der Grünen
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791).
Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag.
Stärkung von Präventionsnetzwerken
Auch wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, in dem Gesetz die Stärkung der „Präventionsnetzwerke, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen und Gegenmaßnahmen formulieren und einleiten“, ebenso festzuschreiben wie die der mobilen Beratungen, die Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten.
Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Opferberatungen gelten, die Opfer von politisch motivierter Gewalt beraten, sowie für die „Ausstiegsarbeit“, die Personen berät und unterstützt, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen.
Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten
Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen.
Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, eine Dynamisierung der Fördermittel vorzusehen, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“.
Zweiter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten Antrag (21/584), über den abgestimmt wird, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“.
Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz soll die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden.
Soldaten, Richter, Staatsanwälte
Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen.
Weiter dringt die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD „konsequent richterdienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“.
Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder
Daneben plädiert sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und gemäß der Verschlusssachenanweisung eingestuften Informationen erhalten.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD „keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen, und hierfür entsprechende Überprüfungen gesetzlich und behördlich abzusichern“. (che/sto/hau/07.10.2025)