Bekämpfung von Schwarzarbeit und Finanzkriminalität
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (21/1930) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten.
Ebenfalls erstmals beraten wurden ein Antrag mit dem Titel „Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen“ der Fraktion Die Linke (21/2037) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Faire Arbeit sichern“ (21/2033). Im Anschluss an die Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es.
Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“.
Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. (bal/hau/09.10.2025)
Finanzen
Unterschiedliches Echo auf Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Zeit:
Montag, 13. Oktober 2025,
14
bis 15.30 Uhr
Arbeitgeber sehen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (21/1930) kritisch, die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft sowie die beim Zoll angesiedelte Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eher positiv. Das hat sich am Montag, 13. Oktober 2025, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses gezeigt.
Arbeitgeber warnen vor mehr Bürokratie
So lobte Benjamin Stumpp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zwar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, Schwarzarbeit zu bekämpfen, warnte aber vor mehr Bürokratie. Die BDA war geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. In seiner schriftlichen Stellungnahme erklärt die BDA, Vor-Ort-Kontrollen der FKS seien auf Baustellen und in anderen Einsatzbereichen „durchaus wirkungsvoller und nachhaltiger durchzuführen, wenn der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form ermöglicht wird“.
Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Das Phänomen der Schwarzarbeit wird vielfach durch eine zu hohe Abgabenlast ausgelöst. Reformen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind daher notwendig, um Schwarzarbeit an der ,Wurzel' zu bekämpfen. Die immer weitergehende Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist demgegenüber nicht geeignet, diese nachhaltig zu bekämpfen. Sie bekämpft Symptome, nicht aber die Ursachen.“
„Stärkere Schlagkraft gegen organisierte Kriminalität“
Constanze Voß, Leiterin der FKS und geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, lobte die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs und die Erweiterung der Befugnisse der FKS. „Die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit und organisierten Kriminalität wird durch die Teilnahme der FKS am polizeilichen Informationsverbund verbessert, da alle verfügbaren und relevanten Informationen der beteiligten Ermittlungsbehörden unmittelbar und kurzfristig für die FKS nutzbar sind“, heißt es dazu in ihrer schriftlichen Stellungnahme.
Bisher sei der Datenaustausch mit der Polizei nur im Einzelfall möglich gewesen, erklärte sie in der Anhörung. Mit dem Gesetzentwurf könne dieser systematisch erfolgen. „Wir werden auf Augenhöhe zusammenarbeiten“, sagte Voß. Sie erwarte eine stärkere „Schlagkraft gegen organisierte Kriminalität“.
„Arbeitnehmerrechte stärken“
Stephanie Sperling vom Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, erklärte, dass viele Menschen ihr Beratungsangebot wahrnähmen, die selbst ihren Lohn nicht oder nur teilweise erhalten hätten. Wer Schwarzarbeit strukturell angehen wolle, müsse Arbeitnehmerrechte stärken, sagte sie. Dies betreffe insbesondere ausländische Kräfte.
Sperling warnte: „Ohne verbindliche Schutzregelungen werden Betroffene von Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit häufig nicht bereit sein, gegenüber den Behörden auszusagen, weil sie Verfolgung, Sanktionen oder Abschiebung fürchten müssen.“ Sie sprach sich in der Anhörung für sogenannte „Non-Punishment-Regelungen“ aus, also den Verzicht auf Strafen, sowie aufenthaltsrechtliche Sicherungen für kooperierende Betroffene.
Großes Dunkelfeld bei Cum/Cum-Fällen
Um das Thema Cum-Cum und Cum-Ex ging es bei den Fragen an Helmut Lotzgeselle, Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht. Diesem Thema hatten sich auch Anträge der Fraktionen der Grünen (21/2033) und der Linken (21/2037) gewidmet, die in der Anhörung ebenso behandelt wurden. Lotzgeselle prangerte einen „massiven Steuerschaden“ durch die genannten Steuergestaltungen an. Nötig sei ein ausreichender Zugang der Behörden zu Beweismitteln, erklärte er mit Blick auf die geplanten verlängerten Aufbewahrungsfristen für Belege. „Wenn die Unterlagen einmal weg sind, sind auch die Milliarden aus Cum/Cum und Cum/Ex verloren“, warnte er.
„Gerade bei Cum/Cum-Fällen gibt es ein sehr großes Dunkelfeld von noch unentdeckten Fällen“, schreibt Lotzgeselle in seiner schriftlichen Stellungnahme. Laut Bundesfinanzministerium seien bei den Cum/Cum-Fällen bisher nur etwa ein bis zwei Prozent der geschätzten Schadenssumme von mindestens 28,5 Milliarden Euro zurückgefordert worden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es.
Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“.
Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. (bal/13.10.2025)
Finanzen
Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Der Deutsche Bundestag hat Maßnahmen zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Mit 322 Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (21/1930) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2670) gebilligt. 50 Abgeordnete votierten namentlich gegen den Entwurf, 207 enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/2671) zur Finanzierbarkeit vor.
Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitsbekämpfung
Weitere Abstimmungen
Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Faire Arbeit sichern“ (21/2033) mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen von Grünen und Die Linke. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen“ (21/2037). Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD bei Zustimmung durch die AfD, die Antragsteller und die Grünen. Beiden Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/2670) zugrunde.
Darüber hinaus wurde ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern“ (21/226) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/300) abgelehnt. Die Vorlage fand gegen die Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Zustimmung von AfD, Grünen und Die Linke keine Mehrheit. Ein von der AfD erstmals vorgelegter Antrag mit dem Titel „Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen“ (21/2720) wurde im Anschluss an den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Finanzminister: Kompetenzen der Finanzkontrolle ausbauen
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, es gebe Kriminelle, die Lücken im System ausnutzen, die Menschen ausbeuten würden und denen schlechte Arbeitsbedingungen egal seien. Die Koalition habe sich vorgenommen, „hart dazwischenzugehen“. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit. Man habe dafür zu sorgen, dass der Ehrliche am Schluss nicht der Dumme sei.
Mit dem Gesetz würden die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgebaut, Informationen könnten besser ausgetauscht werden. Eine große Menge an Daten könne automatisch bearbeitet werden. Es würden neue Brennpunkte der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung identifiziert. Ingo Vogel (SPD-Fraktion) stellte klar, es gehe nicht um Nachbarschaftshilfe oder kleine Gefälligkeiten, sondern um organisierte Strukturen, um Firmengeflechte mit Scheinrechnungen und illegale Beschäftigung. Man reagiere gezielt auf neue Brennpunkte wie Barbershops, Nagelstudios und plattformbasierte Lieferdienste.
Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, sagte, das Handwerk stehe durch die Schwarzarbeit unter Druck. Schwarzarbeit raube ehrlichen Betrieben Aufträge und gefährde Arbeitsplätze. Connemann lobte, dass das Friseurhandwerk mit auf die Liste der Schwerpunktbetriebe für Prüfungen genommen werde. Dies geschehe auf ausdrücklichen Wunsch der Branche.
Dass handwerkliche Fleischereien nicht mehr zu den Schwerpunktbranchen für Prüfungen gehören würden, reduziere Dokumentations- und Meldepflichten für 95 Prozent dieser Betriebe und sei eine Entlastung „mit Verstand und Herz“.
Union: Rund 100 Milliarden Euro Schäden
Die CDU-Abgeordnete Anja Karliczek wies auf Schätzungen hin, dass Schwarzarbeit oft in Verbindung mit Menschenhandel und Geldwäsche rund 100 Milliarden Euro Schäden anrichte.
„Ich finde, es lohnt sich, an dieser Stelle etwas zu tun“, sagte Karliczek.
Grüne: Ausbeutung von Billiglöhnern geht weiter
Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) nannte den Grundgedanken des Gesetzes richtig, aber die „skrupellose Skandal-Fleischindustrie“ werde die neue geschaffene Lücke ausnutzen, und die Ausbeutung von Billiglöhnern werde weitergehen.
Erfreut zeigte er sich, dass Lieferdienste jetzt intensiver geprüft würden, was auf einen Vorschlag der Grünen zurückgehe. Dort gebe es moderne Ausbeutung, die ein Ende haben müsse. Aber es habe einen Beigeschmack, dass man kleine Friseurbetriebe schärfer ins Visier nehme, kritisierte Lucks.
Linke: Kritik an Herausnahme einzelner Branchen
Cem Ince (Die Linke) kritisierte, es werde nicht zur Gerechtigkeit für Arbeiterinnen und Arbeiter beigetragen, sondern darum, Steuern einzutreiben. „Ihnen geht es um Geld und Wettbewerbsbedingungen, aber nicht um Gerechtigkeit für Arbeiterinnen und Arbeiter.“
Es gebe in Fleischereien und in der Landwirtschaft Ausbeutung, unzulässige Arbeitsbedingungen, illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße, sagte er zu der Herausnahme dieser Branchen aus der Liste der Risikobranchen.
AfD: Pleite von Wirecard nicht aufgearbeitet
Kay Gottschalk (AfD) nannte Finanzkriminalität ein Krebsgeschwür in der Gesellschaft. Er nahm vor allem zu den Anträgen Stellung, die sich mit Cum-Cum und Cum-Ex beschäftigen. Weder Cum-Cum noch die Pleite von Wirecard seien aufgearbeitet worden, ein Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex sei verhindert worden.
Das größte Übel sei, dass es weisungsgebundene Staatsanwaltschaften gebe. Das gehöre abgeschafft. Bis zu 28 Milliarden Euro seien dem Staat bei Cum-Cum verloren gegangen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es.
Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“.
Stellungnahme der Länderkammer
Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem.
Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen.
Der Finanzausschuss stimmte jedoch am 5. November einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu, wonach die Landesbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit ähnlich erweiterte Befugnisse erhalten sollen wie die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Erster Antrag der Grünen
Die Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (21/2033) von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Plattformarbeitsrichtlinie, um Schwarzarbeitverschleierung insbesondere in den Branchen der Fahr- und Lieferdienste sowie haushaltsnaher Dienstleistung entgegenzutreten.
Außerdem wurde verlangt, die Forstwirtschaft nicht aus dem Risikokatalog nach Paragraf 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu streichen, sodass in der Forstwirtschaft auch zukünftig Nachweispflichten erfüllt werden, die eine Überprüfung durch den Zoll erleichtern.
Zweiter Antrag der Grünen
Die Grünen verlangten in ihrem zweiten Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollten die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden.
Wie die Abgeordneten schrieben, beläuft sich der geschätzte Schaden an Steuerhinterziehung durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland auf 28,5 Milliarden Euro. Davon sei bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert worden. Die Bundesregierung wurde daher aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ab dem 1. Januar 2026 verkürzten Aufbewahrungsfristen für Unterlagen für Finanzinstitutionen an den Zeitraum angepasst werden, der benötigt wird, um die noch ausstehenden Cum-Cum-Fälle aufzuklären.
Außerdem wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Ermittlungsarbeit der Behörden in Cum-Cum-Fällen gezielt zu unterstützen. Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden sollten angewiesen werden, Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie Cum-Cum mit höchster Priorität zu prüfen.
Antrag der Linken
Die Finanz- und Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene müssten personell, organisatorisch und technisch so ausgestattet werden, dass das Entdeckungsrisiko für Finanzkriminalität spürbar steigt, forderte die Linksfraktion in ihrem Antrag (21/2037).
Sie verlangte zudem, echte Schwachstellenanalysen anzufertigen, die nicht allein auf Selbstauskünften von Behördenleitungen beruhen, sondern auf Evaluationen durch operativ erfahrene Beschäftigte, um Defizite realistisch zu erfassen. (hle/bal/hau/13.11.2025)