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Finanzen

Erste Lesung des Steuer­änderungsgesetzes 2025

Die Bundesregierung will die Entfernungspauschale erhöhen, den Mehrwertsteuersatz in Restaurants absenken sowie die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale anheben. Ihr Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (21/1974, 21/2470) stand am Mittwoch, 8. Oktober 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetz sollen weitere steuerliche Rechtsänderungen aus dem am 28. Mai 2025 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramm für Deutschland und zudem „notwendiger weiterer kurzfristiger Änderungsbedarf“ umgesetzt werden, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.

„Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich“, schreibt die Regierung. Die Entscheidungen seien abhängig von Marktbedingungen und oblägen den betroffenen Unternehmen.

Anhebung der Entfernungspauschale

Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent soll die Entlastung für Fernpendlerinnen und Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt werden. Gleiches gelte auch für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist. 

Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie würden zudem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten. Vorgesehen ist außerdem die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro. Des Weiteren soll künftig E-Sport als gemeinnützig behandelt werden. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verlangt einen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch Änderungen im Steuerrecht entstehen. In seiner Stellungnahme (21/2470) zum Gesetzentwurf heißt es, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen müssten nachhaltig kompensiert werden. 

Steuermindereinnahmen würden unter anderem durch die Anhebung der Entfernungspauschale und die Senkung der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen entstehen. Als Kompensation kommen nach Ansicht der Länder verschiedene Bereiche in Betracht wie etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder. 

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Kompensation der Steuermindereinnahmen ab. Die Aufteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sei in Artikel 106 des Grundgesetzes abschließend geregelt. Danach stehe den einzelnen Ebenen ein bestimmter Anteil am Steueraufkommen zu. Jede Ebene trage die mit gesetzlichen Änderungen verbundenen Aufkommenswirkungen grundsätzlich selbst.

„Darüber hinaus würde eine Kompensation von Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden durch den Bund dessen finanzielle Handlungsfähigkeit weiter einschränken, da die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung bestehenden Handlungsbedarfe sich weiter erhöhen würden“, argumentiert die Bundesregierung. (hau/hle/30.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

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Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ AfD Hessen

Douglas, Christian

AfD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/2470 - Unterrichtung: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 - Drucksache 21/1974 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 326 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1974 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Lob und Kritik für das Steueränderungsgesetz 2025

Zeit: Montag, 10. November 2025, 14 bis 15.30 Uhr

DFB-Präsident Bernd Neuendorf hat den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 der Bundesregierung (21/1974, 21/2470) gelobt. „Viele der Dinge, die uns am Herzen liegen, spiegeln sich in diesem Steueränderungsgesetz wider“, sagte Neuendorf, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, am Montag, 10. November 2025, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Dem DFB ging es beispielsweise um die geplante Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. „Erhebliche Verbesserungen“ gebe es auch im Bereich der Steuerbürokratie, die vor allem kleine Vereine belaste.

Ja zu geplanten Änderungen beim E-Sport

Positiv bewertet Neuendorf auch die geplanten Änderungen im Bereich E-Sport. Hier sehe der Gesetzentwurf eine rechtssichere steuerliche Abgrenzung vor. In seiner schriftlichen Stellungnahme fordert der DFB, „dass gemeinnützige Fußballvereine in ihrem ideellen Bereich auch E-Sport-Angebote anbieten können, ohne dadurch in eine gemeinnützigkeitsrechtliche Rechtsunsicherheit zu geraten“. Zur Frage der Definition von E-Sport erklärte der DFB-Präsident, dass es dazu eine Debatte im Fußball gebe. Klar müsse sein, dass „gewaltverherrlichende Spiele“ ausgeschlossen werden müssten. 

Der DFB lobt ferner, dass Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit gelten sollen und die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro steigen soll. 

„Gewerkschaftsmitglieder mit Nicht-Mitgliedern gleichstellen“

Raoul Didier vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, sprach sich für eine steuerliche Gleichstellung von Gewerkschaftsmitgliedern mit Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern aus. Er verwies dabei auf den Arbeitnehmerpauschbetrag. Dazu heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des DGB: „Soweit die Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag nicht überschreiten, wird dieser durch einen Gewerkschaftsbeitrag auf ein Durchschnittseinkommen bereits annähernd zur Hälfte aufgezehrt. Damit geht der Steuergesetzgeber zu Unrecht davon aus, dass Gewerkschaftsmitgliedern und Nicht-Mitgliedern regelmäßig ein gleich hoher Aufwand entsteht.“ 

Mit Blick auf die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und das in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ebenfalls verankerte Verbot, diese einzuschränken oder zu behindern, halte der DGB es daher für geboten, die Mitgliedsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag geltend machen zu können und dies unabhängig davon, ob die Werbungskosten die Höhe des Pauschbetrages überschreiten.

„Mobilitätsgeld erweitern und Verpflegungspauschalen erhöhen“

Prof. Dr. Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie in der Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte wesentliche Maßnahmen des Gesetzentwurfs. Zur geplanten Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz erklärte er, dass derzeit gesetzliche Vorhaben auf die Generierung von Wirtschaftswachstum zielen sollten. Ihm sei nicht klar, wie die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie dazu beitrage. Auch zur Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer äußerte Dullien sich kritisch.

In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt er zu den beiden Maßnahmen: „Sie begünstigen zudem Haushalte mit hohem Einkommen. Es wird empfohlen, auf diese Maßnahmen zu verzichten.“ Stattdessen empfahl Dullien in der Anhörung eine Erweiterung des Mobilitätsgeldes und einer Erhöhung der steuerlichen Verpflegungspauschalen.

NGG gegen Abbau sozialstaatlicher Leistungen

Susanne Uhl von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, warnte, dass von der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie vor allem die Systemgastronomie profitieren werde, aber nicht Betriebe im ländlichen Raum oder in strukturschwachen Gebieten. Eine Steuersenkung müsse sich „vor dem Hintergrund einer mehr als angespannten Haushaltslage mehr als gut begründen lassen“, mahnt die NGG in ihrer schriftlichen Stellungnahme. 

Die geplanten Maßnahmen in der Gastronomie führten zu staatlichen Mindereinnahmen von vier Milliarden pro Jahr, die dann nicht mehr für Sozialausgaben zur Verfügung stünden. „Dass es keinen Abbau sozialstaatlicher Leistungen geben darf, steht für NGG außer Frage.“ Dies sei der NGG vor allem auch deshalb wichtig, weil rund 50 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich arbeiteten, „also tendenziell auf aufstockende Leistungen des Sozialstaates, auf Wohngeld, angewiesen“ seien. 

„Auf ermäßigten Steuersatz verzichten und normalen Satz absenken“

Kritisch zu den Maßnahmen in dem Gesetzentwurf äußerte sich auch Prof. Dr. Fritz Söllner, Finanzwissenschaftler an der Technischen Universität Ilmenau und geladen auf Vorschlag der AfD-Fraktion. Er stellte generell den ermäßigten Steuersatz infrage und schlug vor, auf diesen zu verzichten und dafür den normalen Satz abzusenken. Das würde helfen, Abgrenzungsprobleme und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. 

In der Anhörung wie in seiner schriftlichen Stellungnahme spricht sich Söllner mit Blick auf die Entfernungspauschale dafür aus, „die Einkommensteuer generell zu senken und dafür Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen entweder ersatzlos abzuschaffen oder durch einen allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag zu ersetzen“. Söllner weiter: „Erste Schritte zum Zurückschneiden des Wildwuchses dieser Vergünstigungen hat vor Kurzem die Expertenkommission ,Bürgernahe Einkommensteuer' des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagen (Bundesministerium der Finanzen 2024) – bislang freilich ohne politische Resonanz.“

Thema der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch Anträge der AfD-Fraktion (21/2363) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2558). (bal/10.11.2025)

Dokumente

  • 21/2363 - Antrag: Berufstätige Pendler sofort entlasten - Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen
    PDF | 204 KB — Status: 22.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2470 - Unterrichtung: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 - Drucksache 21/1974 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 326 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO Steueränderungsgesetz 2025

Sachverständigenliste

  • SV-Liste Steueränderungsgesetz 2025

Stellungnahmen

  • Bund der Steuerzahler e. V.
  • Dullien, Prof. Dr. Sebastian - Institut für Makroökonomie (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung
  • Deutscher Fußball-Bund e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband)
  • Deutscher Steuerberaterverband e. V.
  • Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG)
  • Söllner, Prof. Dr. Fritz - TU Ilmenau
  • Weitemeyer, Prof. Dr. Birgit - Bucerius Law School Hamburg

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Das Parlament hat das Steueränderungsgesetzes 2025 (21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26) der Bundesregierung einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3104) verabschiedet. Für den Entwurf haben CDU/CSU und SPD gestimmt, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Der Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3105) vor. Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen.

Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Steuergerechtigkeit stärken und Steuerbürokratie abbauen“ (21/2558). Die Vorlage fand bei Zustimmung der Antragsteller gegen die Stimmen von Union, SPD und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion keine ausreichende Mehrheit. Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3104) vor. Beraten  wurde zudem erstmals noch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung der Abgabenordnung“ (21/3025). Der Entwurf ist im Anschluss zur weiteren Beratung dem federführenden Finanzausschuss überwiesen worden. 

SPD: Arbeit spürbar stärker belohnen

In der Aussprache hob Jens Behrens (SPD) hervor, dass die Steuersenkung für die Gastronomie neben Restaurants und Bäckereien auch Caterern zugute komme, die Kitas und Schulen beliefern würden. Behrens verwies darauf, dass sich die Koalition darauf verständigt habe, „Arbeit spürbar stärker zu belohnen“. Das Land lebe von den vielen Arbeitnehmern, die täglich engagiert ihren Beitrag leisten und lange Wege in Kauf nehmen würden. 

Erfreut zeigte sich Behrens über die vom Finanzausschuss noch eingefügte steuerliche Besserstellung von Gewerkschaftsbeiträgen der Arbeitnehmer, die Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige und die Steuerfreistellung von Prämien der Medaillengewinner bei Olympischen Spielen und Paralympics.  „Alles in allem zeigt das Steueränderungsgesetz, dass wir als Koalition verlässlich liefern“, sagte Behrens.

AfD für einheitlichen Steuersatz in der Gastronomie

Christian Douglas (AfD) lobte zwar die Steuersenkung in der Gastronomie, bedauerte aber, dass Getränke davon ausgenommen blieben. Ein einheitlicher Steuersatz wäre einfacher gewesen. Die Anhebung der Pendlerpauschale bezeichnete er als zu gering angesichts der durch EU-Vorgaben gestiegenen Neuwagenpreise und höheren Steuern auf Kraftstoffe. 

Er forderte weniger EU-Bevormundung und eine Abschaffung der CO2-Steuer. Douglas kritisierte den neuen Steuervorteil für Gewerkschafter, den der Steuerzahler mit 160 Millionen Euro zu bezahlen habe, sowie die Erhöhung der steuerlichen Begünstigung von Parteispenden.

Union: Menschen und Betriebe entlasten

„Was wir heute beschließen, reiht sich ein in eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen wir die Menschen und die Betriebe entlastet haben, um die Wirtschaft zu stärken, Wachstum zu fördern und dieses Land voranzubringen“, betonte Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU). Die Anhebung der Entfernungspauschale komme fleißigen Arbeitnehmern, die lange Wege zur Arbeit hätten, zugute. Auch die Steuersenkung in der Gastronomie helfe einer personalintensiven Branche, die mit hohen Kosten zu kämpfen habe. Gezielt entlastet werde zudem das Ehrenamt. 

Auch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), wies darauf hin, Ziel der Maßnahme sei es, das Ehrenamt noch attraktiver zu machen. Das Ehrenamt sei sinnstiftend und bringe die Menschen zusammen. Es sei ein „kostbarer Schatz“.

Grüne fordern Senkung der Stromsteuer

Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass es einige positive Änderungen gegeben habe, wie die Steuerbefreiung von Prämien für Medaillengewinner, die Gemeinnützigkeit von E-Sports und die Verbesserungen für Gewerkschaftsmitglieder. Doch die falschen Elemente aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf würden damit nicht aufgewogen, weshalb seine Fraktion das Gesetz ablehnen werde. 

Dazu zählte Müller die Steuervorteile für die Gastronomie. Es sei nicht ersichtlich, warum eine einzelne Branche eine besondere Behandlung erhalten solle. Von der Erhöhung der Entfernungspauschale profitierten vor allem Menschen mit hohem Einkommen und langen Pendlerstrecken. Es fehle an Maßnahmen, die allen zugute kommen würden wie eine Senkung der Stromsteuer.

Linke weist auf Belastung der Kommunen hin

Doris Achelwilm (Die Linke) wies auf die Belastung der Kommunen durch das Gesetz hin. Länder und Kommunen müssten die Hälfte der Ausfälle tragen. Damit sei Die Linke nicht einverstanden: „Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals.“ 

Die Entfernungspauschale helfe am meisten den Gutverdienenden. Steuersenkungen würden mit der Gießkanne verteilt. Die Verbesserungen für Ehrenamtliche seien zu begrüßen, es könnte aber noch mehr getan werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu dem der Haushaltsausschuss einen Bericht (21/3105) gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt hatte, soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. „Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich“, schreibt die Regierung. Die Entscheidungen seien abhängig von Marktbedingungen und oblägen den betroffenen Unternehmen.

Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent soll die Entlastung für Fernpendlerinnen und Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt werden. Gleiches gelte auch für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist. Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie würden zudem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten. Vorgesehen ist außerdem die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro. Des Weiteren soll künftig E-Sport (zum Beispiel Videogames) als gemeinnützig behandelt werden.

Änderungen im Finanzausschuss

Die Koalitionsfraktionen hatten im Finanzausschuss insgesamt zwölf Änderungsanträge zum Ursprungsgesetz eingebracht, wonach Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen und Paralympics steuerfrei gestellt werden sollen. Diese Änderung fand auch bei allen anderen Fraktionen Zustimmung. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen.

Ferner verdoppelte der Finanzausschuss die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können. Darüber hinaus werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins künftig steuerbegünstigt behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Bisher lag die Grenze bei 45.000 Euro. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die doppelte Haushaltsführung im Ausland, den Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen sowie die Durchschnittssatzgrenze bei der Umsatzsteuer.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat hatte einen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch Änderungen im Steuerrecht entstehen, verlangt. In seiner Stellungnahme (21/2470) zum Gesetzentwurf heißt es, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen müssten nachhaltig kompensiert werden.

Steuermindereinnahmen würden unter anderem durch die Anhebung der Entfernungspauschale und die Senkung der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen entstehen. Als Kompensation kommen nach Ansicht der Länder verschiedene Bereiche in Betracht wie etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Kompensation der Steuermindereinnahmen ab. Die Aufteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sei in Artikel 106 des Grundgesetzes abschließend geregelt. Danach stehe den einzelnen Ebenen ein bestimmter Anteil am Steueraufkommen zu. Jede Ebene trage die mit gesetzlichen Änderungen verbundenen Aufkommenswirkungen grundsätzlich selbst.

„Darüber hinaus würde eine Kompensation von Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden durch den Bund dessen finanzielle Handlungsfähigkeit weiter einschränken, da die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung bestehenden Handlungsbedarfe sich weiter erhöhen würden“, argumentiert die Bundesregierung.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will statt einer höheren Pendlerpauschale einen Anstieg des steuerlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages. Derzeit verringert der Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern um 1.230 Euro. Die Grünen wollen diesen Betrag auf 1.500 Euro erhöhen.Ferner wollen die Grünen, dass Fahrräder, E-Scooter und E-Roller, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur privaten Nutzung überlassen, bis 8.000 Euro steuerfrei bleiben. Alleinerziehende sollen ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach Vorbild des Kindergeldes erhalten. Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften wollen die Grünen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig machen, so dass sie nicht mehr unter die Werbungskostenpauschale fallen.

Neben Jobtickets sollen Arbeitnehmer auch Bahncards, die sie von ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht mehr versteuern müssen, ohne dass wie bisher eine „notwendige und aufwändige Vorab-Amortisationsrechnung“ nötig ist. Die Verpflegungspauschalen für Abwesenheiten sollen um fünf Euro auf 19 und 38 Euro angehoben werden. Im Gegenzug solle die Regierung nicht nur auf die Erhöhung der Entfernungspauschale verzichten, sondern auch auf die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie. Dafür wiederum verlangt die Antragstellerin von der Bundesregierung, „ein Gesetz für eine umfassende Reform der Umsatzsteuer vorzulegen, die vor allem die zahlreichen und aus der Zeit gefallenen Ausnahmen und Sondertatbeständen reduziert“. (hle/bal/04.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Jens Behrens

Jens Behrens

© Jens Behrens / Susie Knoll

Behrens, Jens

SPD

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Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ AfD Hessen

Douglas, Christian

AfD

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Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Ingo Vogel

Ingo Vogel

© Ingo Vogel/ Olaf Schwickerath - Fotostudio Lichtschacht, Essen

Vogel, Ingo

SPD

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Diana Zimmer

Diana Zimmer

© Diana Zimmer/ AfD Landesverband Baden-Württemberg

Zimmer, Diana

AfD

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Dr. Christiane Schenderlein

Dr. Christiane Schenderlein

© Dr. Christiane Schenderlein/ Chris Gonz

Schenderlein, Dr. Christiane

Staatsministerin für Sport und Ehrenamt

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Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

()
Thomas Fetsch

Thomas Fetsch

© Deutscher Bundestag/von Saldern

Fetsch, Thomas

AfD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

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Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

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Anja Karliczek

Anja Karliczek

© Tobias Koch

Karliczek, Anja

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/2470 - Unterrichtung: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 - Drucksache 21/1974 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 326 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2669 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 2. bis 29. Oktober 2025)
    PDF | 198 KB — Status: 06.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/1974 und 21/2470 (Beschlussempfehlung 21/3104 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/3104 Buchstabe c (Antrag 21/2558 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 21/3025 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-steueraenderungsgesetz-1111760

Stand: 06.12.2025