Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Das Parlament hat das Steueränderungsgesetzes 2025 (21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26) der Bundesregierung einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3104) verabschiedet. Für den Entwurf haben CDU/CSU und SPD gestimmt, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Der Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3105) vor. Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen.
Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Steuergerechtigkeit stärken und Steuerbürokratie abbauen“ (21/2558). Die Vorlage fand bei Zustimmung der Antragsteller gegen die Stimmen von Union, SPD und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion keine ausreichende Mehrheit. Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3104) vor. Beraten wurde zudem erstmals noch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung der Abgabenordnung“ (21/3025). Der Entwurf ist im Anschluss zur weiteren Beratung dem federführenden Finanzausschuss überwiesen worden.
SPD: Arbeit spürbar stärker belohnen
In der Aussprache hob Jens Behrens (SPD) hervor, dass die Steuersenkung für die Gastronomie neben Restaurants und Bäckereien auch Caterern zugute komme, die Kitas und Schulen beliefern würden. Behrens verwies darauf, dass sich die Koalition darauf verständigt habe, „Arbeit spürbar stärker zu belohnen“. Das Land lebe von den vielen Arbeitnehmern, die täglich engagiert ihren Beitrag leisten und lange Wege in Kauf nehmen würden.
Erfreut zeigte sich Behrens über die vom Finanzausschuss noch eingefügte steuerliche Besserstellung von Gewerkschaftsbeiträgen der Arbeitnehmer, die Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige und die Steuerfreistellung von Prämien der Medaillengewinner bei Olympischen Spielen und Paralympics. „Alles in allem zeigt das Steueränderungsgesetz, dass wir als Koalition verlässlich liefern“, sagte Behrens.
AfD für einheitlichen Steuersatz in der Gastronomie
Christian Douglas (AfD) lobte zwar die Steuersenkung in der Gastronomie, bedauerte aber, dass Getränke davon ausgenommen blieben. Ein einheitlicher Steuersatz wäre einfacher gewesen. Die Anhebung der Pendlerpauschale bezeichnete er als zu gering angesichts der durch EU-Vorgaben gestiegenen Neuwagenpreise und höheren Steuern auf Kraftstoffe.
Er forderte weniger EU-Bevormundung und eine Abschaffung der CO2-Steuer. Douglas kritisierte den neuen Steuervorteil für Gewerkschafter, den der Steuerzahler mit 160 Millionen Euro zu bezahlen habe, sowie die Erhöhung der steuerlichen Begünstigung von Parteispenden.
Union: Menschen und Betriebe entlasten
„Was wir heute beschließen, reiht sich ein in eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen wir die Menschen und die Betriebe entlastet haben, um die Wirtschaft zu stärken, Wachstum zu fördern und dieses Land voranzubringen“, betonte Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU). Die Anhebung der Entfernungspauschale komme fleißigen Arbeitnehmern, die lange Wege zur Arbeit hätten, zugute. Auch die Steuersenkung in der Gastronomie helfe einer personalintensiven Branche, die mit hohen Kosten zu kämpfen habe. Gezielt entlastet werde zudem das Ehrenamt.
Auch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), wies darauf hin, Ziel der Maßnahme sei es, das Ehrenamt noch attraktiver zu machen. Das Ehrenamt sei sinnstiftend und bringe die Menschen zusammen. Es sei ein „kostbarer Schatz“.
Grüne fordern Senkung der Stromsteuer
Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass es einige positive Änderungen gegeben habe, wie die Steuerbefreiung von Prämien für Medaillengewinner, die Gemeinnützigkeit von E-Sports und die Verbesserungen für Gewerkschaftsmitglieder. Doch die falschen Elemente aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf würden damit nicht aufgewogen, weshalb seine Fraktion das Gesetz ablehnen werde.
Dazu zählte Müller die Steuervorteile für die Gastronomie. Es sei nicht ersichtlich, warum eine einzelne Branche eine besondere Behandlung erhalten solle. Von der Erhöhung der Entfernungspauschale profitierten vor allem Menschen mit hohem Einkommen und langen Pendlerstrecken. Es fehle an Maßnahmen, die allen zugute kommen würden wie eine Senkung der Stromsteuer.
Linke weist auf Belastung der Kommunen hin
Doris Achelwilm (Die Linke) wies auf die Belastung der Kommunen durch das Gesetz hin. Länder und Kommunen müssten die Hälfte der Ausfälle tragen. Damit sei Die Linke nicht einverstanden: „Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals.“
Die Entfernungspauschale helfe am meisten den Gutverdienenden. Steuersenkungen würden mit der Gießkanne verteilt. Die Verbesserungen für Ehrenamtliche seien zu begrüßen, es könnte aber noch mehr getan werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu dem der Haushaltsausschuss einen Bericht (21/3105) gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt hatte, soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. „Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich“, schreibt die Regierung. Die Entscheidungen seien abhängig von Marktbedingungen und oblägen den betroffenen Unternehmen.
Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent soll die Entlastung für Fernpendlerinnen und Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt werden. Gleiches gelte auch für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist. Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie würden zudem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten. Vorgesehen ist außerdem die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro. Des Weiteren soll künftig E-Sport (zum Beispiel Videogames) als gemeinnützig behandelt werden.
Änderungen im Finanzausschuss
Die Koalitionsfraktionen hatten im Finanzausschuss insgesamt zwölf Änderungsanträge zum Ursprungsgesetz eingebracht, wonach Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen und Paralympics steuerfrei gestellt werden sollen. Diese Änderung fand auch bei allen anderen Fraktionen Zustimmung. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen.
Ferner verdoppelte der Finanzausschuss die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können. Darüber hinaus werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins künftig steuerbegünstigt behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Bisher lag die Grenze bei 45.000 Euro. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die doppelte Haushaltsführung im Ausland, den Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen sowie die Durchschnittssatzgrenze bei der Umsatzsteuer.
Stellungnahme des Bundesrats
Der Bundesrat hatte einen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch Änderungen im Steuerrecht entstehen, verlangt. In seiner Stellungnahme (21/2470) zum Gesetzentwurf heißt es, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen müssten nachhaltig kompensiert werden.
Steuermindereinnahmen würden unter anderem durch die Anhebung der Entfernungspauschale und die Senkung der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen entstehen. Als Kompensation kommen nach Ansicht der Länder verschiedene Bereiche in Betracht wie etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Kompensation der Steuermindereinnahmen ab. Die Aufteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sei in Artikel 106 des Grundgesetzes abschließend geregelt. Danach stehe den einzelnen Ebenen ein bestimmter Anteil am Steueraufkommen zu. Jede Ebene trage die mit gesetzlichen Änderungen verbundenen Aufkommenswirkungen grundsätzlich selbst.
„Darüber hinaus würde eine Kompensation von Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden durch den Bund dessen finanzielle Handlungsfähigkeit weiter einschränken, da die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung bestehenden Handlungsbedarfe sich weiter erhöhen würden“, argumentiert die Bundesregierung.
Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will statt einer höheren Pendlerpauschale einen Anstieg des steuerlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages. Derzeit verringert der Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern um 1.230 Euro. Die Grünen wollen diesen Betrag auf 1.500 Euro erhöhen.Ferner wollen die Grünen, dass Fahrräder, E-Scooter und E-Roller, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur privaten Nutzung überlassen, bis 8.000 Euro steuerfrei bleiben. Alleinerziehende sollen ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach Vorbild des Kindergeldes erhalten. Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften wollen die Grünen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig machen, so dass sie nicht mehr unter die Werbungskostenpauschale fallen.
Neben Jobtickets sollen Arbeitnehmer auch Bahncards, die sie von ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht mehr versteuern müssen, ohne dass wie bisher eine „notwendige und aufwändige Vorab-Amortisationsrechnung“ nötig ist. Die Verpflegungspauschalen für Abwesenheiten sollen um fünf Euro auf 19 und 38 Euro angehoben werden. Im Gegenzug solle die Regierung nicht nur auf die Erhöhung der Entfernungspauschale verzichten, sondern auch auf die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie. Dafür wiederum verlangt die Antragstellerin von der Bundesregierung, „ein Gesetz für eine umfassende Reform der Umsatzsteuer vorzulegen, die vor allem die zahlreichen und aus der Zeit gefallenen Ausnahmen und Sondertatbeständen reduziert“. (hle/bal/04.12.2025)