Fragestunde

Fragestunde am 15. Oktober

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 15. Oktober 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/2142), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Abgeordnete der Grünen mit den meisten Fragen

32 der insgesamt 66 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 19 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 13 Fragen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, stellte zwei Fragen. Von Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion wurden keine Fragen gestellt. 

25 der 66 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Zwölf Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern, neun Fragen an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Jeweils sechs Fragen sollten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Zu je zwei Fragen waren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundeskanzleramt gefordert. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und an das Bundesministerium der Finanzen.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise fragte der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundeswirtschaftsministerium, von welchem Stromverbrauch in Deutschland im Jahr 2030 das Ministerium ausgeht.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn fragte das Bundesforschungsministerium, welche Kriterien die Bundesregierung bei der Auswahl von Forschungsvorhaben, die mit Bundesmitteln gefördert werden, zugrunde legt. Er wollte auch wissen, wie die politische Einflussnahme auf diese Entscheidungen ausgeschlossen wird. 

Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Jan Köstering (Die Linke) fragte das Bundesinnenministerium, wie viele Flugbehinderungen durch Drohnen im bundesdeutschen Luftraum durch die Deutsche Flugsicherung und die Bundespolizei in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 insgesamt erfasst wurden. Köstering wollte zudem erfahren, wie sich die Behinderungen im Verantwortungsbereich der Bundespolizei nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Kategorien private Drohnen, organisierte Kriminalität, Industriespionage, ausländische Spionage oder unbekannte Herkunft verteilen.

Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) aus Schleswig-Holstein erkundigte sich beim Landwirtschaftsministerium, ob die im deutsch-dänischen Abkommen über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde vom 29. Mai 1958 vorgesehene deutsch-dänische Kommission zur Änderung der Verordnung, die die Fischereirechte der Muschelfischerei in der Flensburger Innenförde regelt, inzwischen eingesetzt worden ist. 

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.10.2025)