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Finanzen

Kfz-Steuerbefreiung von E-Autos soll verlängert werden

Die Bundesregierung will die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängern. Ihren Entwurf „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (21/2672, 21/2966) hat der Bundesstag am Donnerstag, 14. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesenh. Federführend ist der Finanzausschuss.. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, soll um fünf Jahre verlängert werden, schreibt die Bundesregierung. Durch die Gesetzesänderung sei auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zu gelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. 

Die zehnjährige Steuerbefreiung werde jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“. (hau/13.11.2025)

 

 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

Finger, Hauke

AfD

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Dr. Stefan Korbach

Dr. Stefan Korbach

© Dr. Stefan Korbach/ Tobias Koch

Korbach, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Maximilian Kneller

Maximilian Kneller

© Maximilian Kneller/ Tobias Ebenberger

Kneller, Maximilian

AfD

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/2672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
    PDF | 269 KB — Status: 07.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2966 - Unterrichtung: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - Drucksache 21/2672 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 506 KB — Status: 27.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Vogel, Ingo (SPD), Müller, Sascha (B90/Grüne), Achelwilm, Doris (Die Linke), Dorn, Dr. Florian (CDU/CSU)
  • Überweisung 21/2672 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (21/2672, 21/2966) stimmte der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, im Anschluss an eine 20-minütige Debatte zu. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3109) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3110) vor. 

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/3114) zu dem Gesetz ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme (21/2966) hervorgeht. 

Entschließungsantrag der AfD

Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag unter anderem gefordert, die Befreiung von Elektrofahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer mit Wirkung für zukünftige Neuzulassungen aufzuheben und eine gleichmäßige, technologieneutrale Besteuerung aller Fahrzeugtypen sicherzustellen.

Auch sollte die Bundesregierung eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung des tatsächlichen ökologischen Nutzens der bisherigen Kfz-Steuerbefreiung vorlegen. (bal/hau/04.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Ingo Vogel

Ingo Vogel

© Ingo Vogel/ Olaf Schwickerath - Fotostudio Lichtschacht, Essen

Vogel, Ingo

SPD

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Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

Finger, Hauke

AfD

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Dr. Stefan Korbach

Dr. Stefan Korbach

© Dr. Stefan Korbach/ Tobias Koch

Korbach, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Dr. Florian Dorn

Dr. Florian Dorn

© Dr. Florian Dorn / Matthias Baumgartner

Dorn, Dr. Florian

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/2672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
    PDF | 269 KB — Status: 07.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2966 - Unterrichtung: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - Drucksache 21/2672 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 506 KB — Status: 27.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3109 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/2672 - Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
    PDF | 648 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3110 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2672, 21/2966, 21/3109 - Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
    PDF | 558 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3114 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2672, 21/3109 - Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
    PDF | 589 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/2672 und 21/2966 (Beschlussempfehlung 21/3109: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/3114 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-kfz-steuer-1123438

Stand: 07.12.2025