Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Strafverfolgung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen wurde. Die Vorlage umfasst die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt.
Logistik: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Zukunft des Einzelwagenverkehrs sichern – Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und klimafreundliche Logistik ermöglichen“ (21/3041) eingebracht. Der Verkehrsausschuss übernimmt bei dem Thema die Federführung. Der Einzelwagenverkehr ermögliche Industriebetrieben, die nicht über ausreichend Transportvolumina verfügen, die den Betrieb von Ganzzügen wirtschaftlich machen, dennoch einen Zugang zur Schiene. Er stabilisiere regionale Wirtschaftskreisläufe und trage zu einem resilienten Logistiksystem bei, schreiben die Grünen. In den vergangenen Jahren sei die wirtschaftliche Lage des Einzelwagenverkehrs jedoch zunehmend unter Druck geraten. Hohe Kosten für personalintensive Rangierprozesse, steigender Instandhaltungsaufwand sowie Trassenpreise, ein komplexer operativer Betrieb und unzureichende Anreize für zusätzliche Transporte führten zu einer angespannten Lage. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die Förderprogramme so auszugestalten, „dass die unrentablen Fahrten an Gleisanschlüsse auskömmlich werden und dabei Anreize gesetzt werden, zusätzliche Verkehre auf die Schiene zu verlagern“. Gleichzeitig sei die Möglichkeit der Subvention der Fahrten in die Gleisanschlüsse zu prüfen, wenn nachgewiesen werde, „dass ein dauerhaft eigenwirtschaftlich tragfähiges Modell nicht möglich ist“. Verlangt wird außerdem ein verbindlicher Umsetzungsplan für die Digitale Automatische Kupplung (DAK). Die Finanzierung der notwendigen Umrüstungen beim Wagenpark müsse in Koordination mit der Europäischen Union sichergestellt werden. Wichtig sind aus Sicht der Grünen zudem Maßnahmen für eine stärkere Verzahnung von Einzelwagenverkehr und Kombiniertem Verkehr. Dies umfasse die Einführung eines Pilotnetzes von Umschlagpunkten und den Ausbau der Nutzung „kranbarer Wageneinheiten“, heißt es in dem Antrag. Weitere Forderungen betreffen die Fortführung der Gleisanschlussförderung, die Übernahme der Verantwortung für Rangierbahnhöfe durch die Infrastrukturbetreiber und die Sicherung der Instandhaltungskapazitäten in ganz Deutschland.
Regressansprüche: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer wegen des Scheiterns der Pkw-Maut“ (21/3042) eingebracht. Die Vorlage wird im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend beraten.
Landwirtschaft: Die Abgeordneten der AfD haben einen Antrag mit dem Titel „Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft“ (21/3043) eingebracht. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist damit federführend befasst. Landwirte seien häufig einer asymmetrischen Verhandlungsposition mit Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel ausgesetzt, was zu Unsicherheiten und zum Risiko unfairer Vertragsbedingungen führen könne, heißt es in dem Antrag. Mündliche oder unklare Absprachen schafften Planungsunsicherheit und begünstigten nachträgliche Änderungen der Liefer- und Zahlungsbedingungen, die sich negativ auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe auswirkten. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass nach Maßgabe der beiden Artikel 148 und 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO) verpflichtende, schriftliche Lieferverträge mit klaren Preisbildungsmechanismen in der landwirtschaftlichen Lieferkette eingeführt werden.
Weinbau: Ein weiterer Antrag der AfD mit dem Titel „Zukunft des deutschen Weinbaus sichern – Rahmenbedingungen verbessern“ (21/3044) wird ebenfalls im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weiterberaten. Darin fordert die AfD-Fraktion „eine Stärkung der Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche, kulturelle und touristische Bedeutung des Weinbaus zu erhalten“. Die Antragsteller argumentieren, der deutsche Weinbau stehe im Jahr 2025 vor einer tiefgreifenden Krise. Die Erlöse für Trauben und Fasswein lägen bei lediglich 40-60 Cent pro Liter, was „weit unter den Produktionskosten liegt und viele Betriebe wirtschaftlich gefährdet“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Liquiditätshilfen für Weinbaubetriebe mit 100 Millionen Euro, eine „unbürokratische “ Vergabe der Hilfen sowie die Einrichtung eines nationalen Krisenfonds für Zuschüsse zu Ernteversicherungen einzuplanen.
(eis/04.12.2025)