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Finanzen

Verbesserte Finanzierungs­bedingungen für Unternehmen

Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts“ (Standortfördergesetz, 21/2507) am Freitag, 7. November 2025, in den Bundestag eingebracht. Nach einstündiger Debatte wurde die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der AfD dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Die AfD forderte darin die „Aufhebung der sogenannten Wegzugbesteuerung gemäß Paragraf 6 Außensteuergesetz“ (21/2544). 

Regierung: Es muss auch private Investitionen geben

In der Debatte verwies Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf „weitreichende Veränderungen“, die die Bundesregierung bereits veranlasst habe. Dabei referierte er zunächst über das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

„Klar war aber immer auch: Es geht nicht nur um öffentliche Investitionen“, erklärte Klingbeil. Es müsse auch private Investitionen geben. „Wir alle wissen, wie viel privates Kapital in Deutschland vorhanden ist.“ Mit der Unternehmensteuerreform und verbesserten Abschreibungsbedingungen habe die Regierung hier auch bereits gehandelt. Ein weiteres Gesetz sei nun das Standortfördergesetz. „Es ist richtig, dass wir öffentliche und private Investitionen zusammendenken“, sagte Klingbeil und ergänzte: „Es soll wieder Spaß machen, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen.“ Start-ups und kleine Unternehmen müssten wieder leichter an Kapital kommen. Dazu kämen Maßnahmen für weniger Bürokratie. 

AfD: Finanzministerium ist im Blindflug unterwegs

Das Gesetz komme zu spät, sei „Klein-Klein“, kritisierte dagegen Kay Gottschalk für die AfD-Fraktion. Im laufenden Jahr sei mit 22.000 Firmeninsolvenzen zu rechnen, hielt er der Bundesregierung vor. 250.000 Industriearbeitsplätze seien „futsch“. Den Kommunen würden in den nächsten Jahren die Einnahmen aus der Gewerbesteuer wegbrechen. Sein Rezept dagegen: „Zurück zur Kernenergie, weg mit der CO2-Bepreisung“ und weniger EU-Bürokratie.

Die AfD-Forderung nach einem Ende der Wegzugsbesteuerung verteidigte er mit dem Vorwurf an die anderen Fraktionen, sie wollten „eine Steuermauer um unser Land herum“ bauen. Seine Frage an das Bundesfinanzministerium nach einer Evaluation des Gesetzes sei damit beantwortet worden, dass es keine Informationen dazu gebe. Das Ministerium sei also „im Blindflug unterwegs“.

CDU/CSU: Auch ausländische Investoren gewinnen

Nach Gottschalks Rede stellte für die CDU/CSU-Fraktion Mechthilde Wittmann fest: „Wir haben jetzt zehn Minuten ein einziges Schlechtreden der Bundesrepublik Deutschland erlebt. Das hat dieses Land nicht verdient.“ Wittmann verwies auf die jüngsten Daten des Arbeitskreises Steuerschätzung, der seine Prognose für die Einnahmen der öffentlichen Haushalte erhöht hatte. Dabei seien die Gesetze der Koalition eingepreist. „Eine unabhängige Kommission hat uns bestätigt: Es ist der richtige Weg“, erklärte Wittmann. 

„Wir geben Start-ups und Scale-ups Zugang zu Wagniskapital“, erklärte sie zum Standortfördergesetz. Wagniskapital bedeute dabei der Glaube an die Zukunft. Investmentfonds könnten künftig in gewerbliche Personenfonds investieren. Ziel sei, nicht nur inländische Kapitalgeber, sondern auch ausländische Investoren zu gewinnen. 

Grüne: Europäische Kapitalmarktunion vorantreiben

Dass das Standortfördergesetz viele Aspekte des noch von der Ampel-Regierung eingebrachten Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das jedoch nicht mehr beschlossen wurde, umfasst, betonte Katharina Beck für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Aber die Maßnahmen reichten nicht aus. Beck kritisierte, dass die Bundesregierung den Posten der Start-up-Beauftragten abgeschafft habe. „Die Ampel hatte eine Start-up-Strategie“, erklärte sie weiter. Es sei bekannt, was nun getan werden müsse. 

Insbesondere müsse die europäische Kapitalmarktunion vorangetrieben werden. Sie verwies auf die USA und mittlerweile auch China und die dortigen Bedingungen für Unternehmen an Fremd-, Eigen- und Mezzaninekapital zu gelangen. „Wir haben Gründerinnen und Gründer, mehrere Tausend pro Jahr“, stellte sie zudem fest. Beck forderte von Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU), das Existenzgründerprogramm Exist auszubauen. Dieses sei überbucht. 

Mit Blick auf das in der Diskussion befindliche Tariftreuegesetz warnte die grüne Abgeordnete davor, „für Start-ups neue Hürden aufzubauen“. Sie appellierte an die Bundesregierung: „Denken Sie bitte ein bisschen größer bei Start-ups und Scale-ups“.

Linke: Wunscherfüllung für die Finanzlobby

Eine völlig andere Sicht präsentierte Lisa Schubert für die Fraktion Die Linke: „Die Regierung weigert sich, Verantwortung für meine Generation zu übernehmen!“ Sie verwies auf die Situation am Wohnungsmarkt. „Klimaziele werden zugunsten der fossilen Lobby gestrichen“, kritisierte sie weiter. Ein Standortfördergesetz solle die Zukunft finanzieren. „Was ist dieses Gesetz wirklich? Es ist die vorweihnachtliche Erfüllung eines langen Wunsches der Finanzlobby.“

Private Investoren erwarteten kurzfristige Gewinne. Das sei ein Widerspruch zu einer lang angelegten Transformationspolitik. Das Geschäftsmodell von Private-Equity-Gesellschaften zeichne sich durch ein besonders aggressives Vorgehen aus. Wenn diese beispielsweise in Pflegeheime und Arztpraxen investierten, würde dadurch das Gesundheitswesen kaputt gespart.

SPD: Kleine und innovative Unternehmen brauchen Unterstützung

Frauke Heiligenstadt (SPD) ging auf die Vorträge von AfD- und Linksfraktion ein. „Die Rechtsaußenseite malt alles ganz schwarz“, befand sie. Mit ihrem Antrag wolle die AfD Unternehmen und Personen unterstützen, die Deutschland verlassen wollten. Damit entlarve sie ihre Politik.

An Schubert gerichtet erklärte sie: „Vollständig auszublenden, dass wir gerade 500 Milliarden Euro auf den Tisch legen, das finde ich auch nicht angemessen. Das Standortfördergesetz ist tatsächlich die Komplementärfinanzierung zu den großen öffentlichen Investitionen. Wir brauchen auch privates Kapital.“

Kleine und innovative Unternehmen bräuchten dringend Unterstützung, befand Heiligenstadt. Die Koalition wolle die Rahmenbedingungen verbessern. „Das macht den Standort Deutschland auch für Talente attraktiver“, argumentierte sie. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die deutsche Wirtschaft stehe vor strukturellen Herausforderungen, die das Wachstum dämpfen könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und benennt die Dekarbonisierung, geoökonomische Fragmentierungen „und eine geringere Produktivität, auch durch eine schleppende Digitalisierung“. 

Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten und Wachstumspotenziale zu heben, bedürfe es der Verbesserung allgemeiner Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Abbaus von Investitionshemmnissen.

Geld soll bei Unternehmen ankommen

Das Standortfördergesetz leiste einen Beitrag, um verschiedene zentrale Aspekte anzugehen. Ziel sei es, die Finanzierungsbedingungen insbesondere von jungen, dynamischen Unternehmen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Zudem schaffe das Gesetz mehr Möglichkeiten, damit insbesondere Investmentfonds verstärkt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren können. 

„Das Gesetz zielt darauf ab, Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen“, schreibt die Regierung. Es soll dafür sorgen, dass das Geld da ankommt, wo es in Deutschland gebraucht werde: bei den Unternehmen. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat will an den bestehenden Regeln für die deutsche Sprache bei Wertpapierprospekten festhalten. Das äußert er in seiner Stellungnahme zum Standortfördergesetz (21/3065). Es solle dabei bleiben, dass die Prospekte zwar allein in englischer Sprache formuliert werden können, aber zumindest solle weiterhin auch die Zusammenfassung in deutscher Sprache vorhanden sein. Insgesamt hat der Bundesrat 20 Anmerkungen zum Gesetzentwurf. 

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung indes ab und erklärt dazu: „Die Streichung der deutschsprachigen Prospektzusammenfassung erfolgt im Einklang mit dem EU-Listing Act. Emittenten sollen von den Kosten der Erstellung einer deutschsprachigen Prospektzusammenfassung entlastet werden. Dies fördert die Kapitalaufnahme am deutschen Kapitalmarkt.“

Antrag der AfD 

Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag, den Paragraf 6 Außensteuergesetz (AStG) sowie „die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen zur Wegzugsbesteuerung ersatzlos zu streichen“. 

Sie begründet das wie folgt: „Die Wegzugsbesteuerung behindert die freie Entscheidung von Bürgern, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Sie stellt eine faktische Strafe für den Wunsch dar, in einem anderen Land zu leben oder zu arbeiten, und widerspricht damit grundlegenden Freiheitsrechten.“ (bal/hau/07.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Klingbeil, Lars

Bundesminister der Finanzen

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Lisa Schubert

Lisa Schubert

© David Adelmann

Schubert, Lisa

Die Linke

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

Finger, Hauke

AfD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Dr. Philipp Rottwilm

Dr. Philipp Rottwilm

© Dr. Philipp Rottwilm/ Barbara Schneider

Rottwilm, Dr. Philipp

SPD

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Philip M. A. Hoffmann

Philip M. A. Hoffmann

© Philip M. A. Hoffmann/ Jennifer Weyland

Hoffmann, Philip M. A.

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/2507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    PDF | 2 MB — Status: 03.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2544 - Antrag: Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß des § 6 des Außensteuergesetzes
    PDF | 153 KB — Status: 04.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3065 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) - Drucksache 21/2507 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 289 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/2507, 21/2544 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Finanzbranche lobt Standort­förderungs­gesetz

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Standortförderungsgesetzes (21/2507, 21/3065) ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 1. Dezember 2025, von der Finanzwirtschaft begrüßt worden. Andere Sachverständige mahnten Verbesserungen an oder bezweifelten die erwartete Wirkung der in dem Entwurf enthaltenen Maßnahmen. 

Die Bundesregierung will mit dem Entwurf umfassende Maßnahmen zur Erleichterung des Finanzierungszugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarktes und damit auch des Venture-Capital-Ökosystems sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben umsetzen. Unter anderem sollen Investmentfonds künftig unbegrenzt in Wagniskapitalfonds investieren können. 

„Entwurf stellt nötige Rechtssicherheit her“

„Der Gesetzentwurf entspricht absolut unserer Forderung und stellt die nötige Rechtssicherheit her“, lobte Thomas Richter (Bundesverband Investment und Asset Management, BVI) in der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) geleiteten Anhörung. Immobilienspezialfonds sei es bisher nicht möglich gewesen, Solaranlagen auf Dächer von Büro- und Gewerbegebäuden zu errichten. Den Fonds hätte ein Verlust ihres Rechtsstatus gedroht. Jetzt gebe es Möglichkeiten dafür, und für den Fondsstandort Deutschland sei das von überragender Bedeutung. 

Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) sah den Gesetzentwurf „sehr positiv“. Es werde mehr Wagniskapital für junge Unternehmen gebraucht und mit dem Gesetz würden die Möglichkeiten dazu geschaffen. Zur Infrastrukturfinanzierung sagte Südekum, das Sondervermögen setze einen erheblichen Impuls, aber der Mittelbedarf könne nicht allein über die öffentliche Finanzierung abgedeckt werden, sondern es werde privates Kapital gebraucht. Jeder öffentlich investierte Euro könne durch das Gesetz jetzt „gehebelt“ werden, so dass die „Unmengen von Kapital“ in Deutschland auch für Infrastrukturprojekte genutzt werden könnten. Durch das Gesetz würden bestehende Hürden abgebaut. 

Sachverständige sehen Verbesserungsbedarf

Tim Ockenga vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagte, die Verschlankung aufsichtsrechtlicher Prozesse bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin sei sinnvoll. Er schlug einige Änderungen an dem Entwurf vor. Wie schon der BVI begrüßte Ockenga ebenfalls die verbesserten Möglichkeiten für Solaranlagen auf Dächern von Büro- und Gewerbegebäuden. 

Dr. Gerrit Fey (Deutsches Aktieninstitut) sprach von kleinen Schritten durch das Gesetz. Es fehle eine grundsätzliche Aktienrechtsreform, um die Finanzierung von Unternehmen zu verbessern. 

René Lorenz (Deutsche Kreditwirtschaft) begrüßte die im Entwurf vorgesehenen Abschaffungen von Meldepflichten im Kreditbereich. Man vermisse aber Regelungen zur rechtssicheren und praxistauglichen Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hieß es in der Stellungnahme der Kreditwirtschaft. 

Verena Pausder (Bundesverband Deutsche Startups) verwies auf die Probleme der Startups vor allem in späteren Phasen nach der Gründung. Da könne und müsse noch mehr gemacht werden. Startups seien Innovationsmotoren. Wichtig seien auch mehr Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung, die unbürokratisch sein müsse, und ein leichterer Zugang zum Kapitalmarkt. Sie erhoffe sich einiges vom geplanten Deutschlandfonds. 

Risiken durch Förderung von Wagniskapital

Dr. Franziska Maria Cooiman (Technische Universität Berlin) nannte Wagniskapital ein sehr spezifisches Instrument, das nur für bestimmte Unternehmen in Frage komme und auch Risiken habe. Durch die Konstruktion von Fonds müssten geförderte Startups ein „Hyperwachstum“ hinlegen, um für eine solche Finanzierung in Frage zu kommen. Damit komme es oft nur zu einer Förderung erprobter Technologien in Bereichen wie Software und Plattformen und nicht im Bereich neuer Technologien, die für einen grünen Umbau der Wirtschaft gebraucht würden. 

Außerdem werde die Mehrheit des Kapitals von Männern verwaltet „und geht auch an diese“. Statt radikale technologische Neuerungen im Bereich Materialien und grüne Energien zu fördern, bringe Wagniskapital eher softwarebasierte Geschäftsmodelle hervor. 

Kritik an geplanten Maßnahmen

Anderer Auffassung als die Investmentbranche war Prof. Dr. Fritz Söllner (Technische Universität Ilmenau), der von Ernüchterung beim Betrachten des Entwurfs sprach. Ein großer Sprung sei das nicht. Zwar gebe es leichte Verbesserungen, allerdings würden nur bestimmten Teile der Wirtschaft profitieren, wie die Finanz- und Fondswirtschaft sowie erneuerbare Energien. In der Breite der Wirtschaft komme nichts an. Die Maßnahmen seien dazu viel zu kleinteilig. 

Prof. Dr. Heribert M. Anzinger (Universität Ulm) nannte es hochproblematisch, dass sich das Investmentrecht vom Aufsichtsrecht löse. Die steuerbegünstigten Fonds könnten gar nicht von allen Investoren genutzt werden. Er finde es auch problematisch, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften der Betrieb von Kraftwerken und Energieerzeugungsanlagen erlaubt werden solle. 

Prof. Ekkehard Wenger (Universität Würzburg) sagte, in dem Entwurf sei von Venture Capital fast nicht die Rede. Der Entwurf sei vielmehr stark auf erneuerbare Energien ausgerichtet, was die Energiewende noch teurer machen werde. Der einseitige Fokus auf erneuerbare Energien missfalle ihm. 

Antrag der AfD

Ebenfalls Gegenstand der Anhörung war ein Antrag der AfD-Fraktion (21/2544) auf Streichung der Wegzugsbesteuerung. Die AfD-Fraktion hält diese Wegzugsbesteuerung für eine faktische Strafe für den Wunsch, in einem anderen Land zu leben. 

Wenger sagte dazu, es würden keine Unternehmer neu nach Deutschland kommen, wenn sie damit rechnen müssten, dass ihnen bei einem Wegzug nach sieben Jahren ein Teil ihres Vermögens weggesteuert werden würde. (hle/01.12.2025)

Dokumente

  • 21/2507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    PDF | 2 MB — Status: 03.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2544 - Antrag: Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß des § 6 des Außensteuergesetzes
    PDF | 153 KB — Status: 04.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3065 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) - Drucksache 21/2507 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 289 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO Standortfördergesetz

Sachverständigenliste

  • SV-Liste Standortfördergesetz

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger, Universität Ulm
  • Bundesverband Deutsche Startups e. V.
  • Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI)
  • Cooiman, Dr. Franziska Maria, Technische Universität Berlin
  • Deutsches Aktieninstitut e. V.
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
  • Südekum, Prof. Dr. Jens, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Söllner, Prof. Dr. Fritz, TU Ilmenau
  • Wenger, Prof. Dr. Ekkehard, Universität Würzburg

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bundestag beschließt das Standortfördergesetz

Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, hat der Bundestag am Freitag, 19. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, 21/2507, 21/3065) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3343) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3348) zur Finanzierbarkeit vor. 

Abgelehnt wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3346) ein, in dem sie unter anderem ein Konzept dafür gefordert hatte, „wie die Finanzierungsmöglichkeiten für öffentliche Infrastruktur und öffentliche Betreiber der Daseinsvorsorge, wie die Stadtwerke, auch unter Einsatz privaten und öffentlichen Kapitals gestärkt werden können“.

Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufhebung der sogenannten Wegzugbesteuerung gemäß Paragraf 6 Außensteuergesetz“ (21/2544), zu dem eine weitere Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorlag (21/3343). Dafür stimmte nur die AfD-Fraktion, dagegen stimmten alle übrigen Fraktionen.

In erster Lesung beriet das Parlament den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1619 vom 31. Mai 2024 zur Änderung der EU-Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz,  21/3058). Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. 

SPD: Es geht auch um private Investitionen

„Wir wollen heute über Investitionen reden. Investitionen, die unsere Wirtschaft und die wir alle brauchen, wenn wir weiterhin in Freiheit, in Frieden und auch in dem Wohlstand, den wir heute haben, leben wollen“, führte Wiebke Esdar für die SPD-Fraktion in die Debatte ein. Deutschland stehe vor tiefgreifenden Herausforderungen, sagte sie und nannte Dekarbonisierung, Digitalisierung und geopolitische Fragmentierung. Dafür seien öffentliche Investitionen nötig, sagte Esdar und nannte den 500 Milliarden Euro schweren kreditfinanzierten Investitionstopf, den das Parlament bereits beschlossen hat. 

Es gehe aber auch um private Investitionen. Mit dem Standortfördergesetz erhielten Unternehmen „nochmal bessere Finanzierungsbedingungen“. Esdar nannte Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen und Scale-ups. „Wir bauen bürokratische Hürden ab im Finanzmarktbereich und wir setzen mehr Anreize für Fonds, in Infrastruktur und auch in erneuerbare Energien bei uns hier in Deutschland zu investieren.“

AfD: Sozialistische Lenkung der schlechten Art

Kein gutes Wort für das Gesetz fand dagegen Kay Gottschalk für die AfD-Fraktion. „Was Sie hier tun, ist nichts anderes als sozialistische Lenkung und Staatskapitalismus, aber der ganz schlechten Art“, warf er der Bundesregierung vor. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) warf Gottschalk „Klassenkampfrhetorik“ vor. „Eigentlich dachte ich, nach den Erfahrungen in der DDR wären die Zeit von Max und Engels vorbei, aber wir haben tatsächlich wieder echte Sozialisten hier im Bundestag in Form der SPD, nicht nur der Linken und der Grünen, sitzen“, befand Gottschalk. 

Er warf der Regierung vor, dass der US-Chip-Konzern Intel trotz zugesagter Investitionen in Höhe von zehn Milliarden Euro nicht in Deutschland investiert. „Sie können die Leute nicht mal mehr bestechen beziehungsweise mit Subventionen kaufen.“

CDU/CSU: AfD ist das größte Standortrisiko

Für die Unionsfraktion warf Fritz Güntzler dem AfD-Redner vor, selbst dem Standort Deutschland zu schaden. „Was bedeutet es eigentlich, wenn wir aus der EU austreten, was Sie vorhaben? Das würde bedeuten, dass das Bruttoinlandsprodukt um fast sechs Prozent sinken wird“, rechnete Güntzler vor. In der Folge des AfD-Plans hätte Deutschland 2,5 Millionen Arbeitslose mehr. „Das größte Standortrisiko in Deutschland ist die AfD“, befand Güntzler.

Die deutsche Wirtschaft stehe vor einem „erheblichen Strukturwandel“, erklärte Güntzler. „Es geht um die Dekarbonisierung, die Digitalisierung, den demografischen Wandel, aber auch die geopolitischen Herausforderungen sind herausfordernd für die Wirtschaft“, führte der Abgeordnete aus. Dabei könne die Politik keine Arbeitsplätze schaffen. „Wir werden die Rahmenbedingungen schaffen, dass es sich wieder lohnt, in Deutschland zu investieren. Wir setzen mit diesem Standortfördergesetz das richtige Signal.“

Grüne: Europäische Rechtsform EU-Inc vorantreiben

Das sah auch Katharina Beck von der oppositionellen bündnisgrünen Fraktion so. „Das ist ein gutes Gesetz, das in die richtige Richtung geht, und deswegen werden wir diesem Gesetz als Grüne auch zustimmen“, sagte sie. Allerdings forderte sie die Regierung auf, „größer zu denken“. Beck verwies darauf, dass es in Deutschland durchaus Wachstum gebe. Die Zahl der Gründungen wachse jährlich um sieben Prozent. Jedes Jahr gebe es ungefähr 3.000 Gründerinnen und Gründer. 

„Leider“ gingen diese nach der Gründungsphase oftmals in die USA oder nach China, wo die Finanzierungsbedingungen besser seien. Deshalb sei es richtig, die Vorgabe für den Mindeststreubesitz börsennotierter Unternehmen auf zehn Prozent zu senken. Der Mindestnennwert von Aktien sinkt mit dem Gesetz auf einen Euro. Beck forderte ferner, die europäische Rechtsform der „EU-Inc“ voranzutreiben und damit einheitliche Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU. 

Linke:

Lisa Schubert beklagte in ihrem Wortbeitrag für die Fraktion Die Linke, dass sie nur sechs Minuten Zeit habe, um zwei Gesetzentwürfe mit insgesamt 568 Seiten zu bewerten. Mit dem Entwurf für das Standortfördergesetz werde nämlich in erster Lesung auch der Entwurf des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (21/3058) beraten.

Für Schubert ist es „kein Zufall“, dass die beiden „hochkomplexen und technisch für die meisten Menschen kaum verständlichen“ Gesetze zusammen beraten wurden: „Denn je unübersichtlicher Gesetze zu sind, desto eher bieten sie Lobbyisten die Möglichkeit, Interessen durchzusetzen, die mit dem Gemeinwohl eher wenig zu tun haben.“ Beide Gesetzentwürfe, das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes und das Standortfördergesetz, stünden unter den Leitmotiven „Deregulierung und Sonderrechte für Finanzinvestoren“, kritisierte sie und befand: „Private Finanzinvestoren investieren nur dort, wo kurzfristig hohe Renditen warten. Das steht im direkten Gegensatz zu der Art von Finanzierung, die unsere Wirtschaft gerade am dringendsten braucht.“

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die deutsche Wirtschaft stehe vor strukturellen Herausforderungen, die das Wachstum dämpfen könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf des Standortfördergesetzes (21/2507) und benennt die Dekarbonisierung, geoökonomische Fragmentierungen „und eine geringere Produktivität, auch durch eine schleppende Digitalisierung“. Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten und Wachstumspotenziale zu heben, müssten die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert und Investitionshemmnisse abgebaut werden.

Ziel des Standortfördergesetzes sei es, die Finanzierungsbedingungen  vor allem für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern und den Finanzstandort wettbewerbsfähiger zu machen. Zudem schaffe e mehr Möglichkeiten, damit vor allem Investmentfonds vermehrt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren können. „Das Gesetz zielt darauf ab, Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen“, schreibt die Regierung. Es soll dafür sorgen, dass das Geld da ankommt, wo es in Deutschland gebraucht werde: bei den Unternehmen.

Bei den neun Änderungen am Regierungsentwurf, die der Finanzausschuss am 17. Dezember auf Antrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen hatte, handelt es sich überwiegend um redaktionelle Änderungen sowie die Übernahme von EU-Recht. Aufgenommen wurde aber auch ein Hinweis des Bundesrates,, Sparkassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft steuerlich jenen anzugleichen, die als juristische Person firmieren. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag, den Paragrafen 6 des Außensteuergesetzes sowie „die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen zur Wegzugsbesteuerung ersatzlos zu streichen“. Zur Begründung heißt es: „Die Wegzugsbesteuerung behindert die freie Entscheidung von Bürgern, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Sie stellt eine faktische Strafe für den Wunsch dar, in einem anderen Land zu leben oder zu arbeiten, und widerspricht damit grundlegenden Freiheitsrechten.“ 

Vor allem innerhalb der Europäischen Union, wo die Niederlassungsfreiheit eine zentrale Säule darstellt, sei eine solche Regelung „nicht mit den europäischen Werten vereinbar“. Der Europäische Gerichtshof habe mehrfach darauf hingewiesen, dass eine sofortige Besteuerung beim Wegzug unverhältnismäßig sei, schreiben die Abgeordneten.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (21/3058) will die Regierung eine EU-Richtlinie umsetzen, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie zielt.

Unter anderem geht es dabei um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitszielen. „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro.

Der NKR hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks entwickelt worden seien.

Länderkammer fordert Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat abgegeben. Unter anderem fordert die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlägt beispielsweise vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten.

In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. (bal/hau/19.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

()
Johannes Schraps

Johannes Schraps

© Photothek Media Lab

Schraps, Johannes

SPD

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Lisa Schubert

Lisa Schubert

© David Adelmann

Schubert, Lisa

Die Linke

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Dr. Philipp Rottwilm

Dr. Philipp Rottwilm

© Dr. Philipp Rottwilm/ Barbara Schneider

Rottwilm, Dr. Philipp

SPD

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Rainer Groß

Rainer Groß

© Rainer Groß/ Tobias Hase

Groß, Rainer

AfD

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Philip M. A. Hoffmann

Philip M. A. Hoffmann

© Philip M. A. Hoffmann/ Jennifer Weyland

Hoffmann, Philip M. A.

CDU/CSU

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Johannes Schraps

Johannes Schraps

© Photothek Media Lab

Schraps, Johannes

SPD

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Johannes Schraps

Johannes Schraps

© Photothek Media Lab

Schraps, Johannes

SPD

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/2507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    PDF | 2 MB — Status: 03.11.2025
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  • 21/2544 - Antrag: Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß des § 6 des Außensteuergesetzes
    PDF | 153 KB — Status: 04.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3058 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
    PDF | 6 MB — Status: 03.12.2025
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  • 21/3065 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) - Drucksache 21/2507 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 289 KB — Status: 03.12.2025
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  • 21/3343 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2507, 21/3065 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt,Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2544 - Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 des Außensteuergesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 17.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3346 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2507, 21/3065, 21/3343 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    PDF | 624 KB — Status: 17.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3348 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2507, 21/3065, 21/3343 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    PDF | 561 KB — Status: 17.12.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/2507 21/3065 (Beschlussempfehlung 21/3343 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen


Entschließungsantrag 21/3346 abgelehnt

Antrag 21/2544 (Beschlussempfehlung 21/3343 Buchstabe b: abzulehnen) angenommen

Überweisung 21/3058 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 06.01.2026