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Inneres

Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten

Die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts in Deutschland stoßen bei der Opposition im Bundestag auf massive Ablehnung. Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD verteidigten dagegen am Donnerstag, 24. September 2026, im Bundestag bei der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung (21/7868(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8295(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) das Vorhaben entschieden gegen die Oppositionskritik. Auch Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warben mit Nachdruck für die angestrebten Neuregelungen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) laut Vorlage „umfassend überarbeitet und gestärkt werden“. Nach einstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes“ (21/8114(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Für beide Vorlagen übernimmt die Federführung der Innenausschuss. 

Warken: Größte Novellierung des Nachrichtendienstrechts

Die für den BND zuständige Kanzleramtschefin Nina Warken sprach in der Debatte von der „größten Novellierung“ des Nachrichtendienstrechts in der Geschichte des Landes. Ziel sei dabei die Stärkung der wehrhaften Demokratie in der Bundesrepublik. Deutschland sei ständiges Ziel hybrider Angriffe geworden, die eine akute Gefahr darstellten. Dabei habe man sich bislang zu häufig darauf verlassen, „dass unsere Sicherheit von unseren Partnern gewährleistet wird“.  Mit der Reform würden die deutschen Nachrichtendienste nun konkurrenzfähiger gemacht. Dazu würden ihre Aufklärungsbefugnisse gestärkt, damit der BND und das BfV Bedrohungen rechtzeitig entdecken können. 

Zugleich sehe die Reform auch die Anwendung aktiver Maßnahmen vor wie beispielsweise die Abschaltung der Server von staatlichen Hackergruppen, fügte Warken hinzu.  Es wäre nicht vertretbar, wenn der BND bei einer besonders relevanten Bedrohung, die von anderen Stellen nicht abgewendet werden kann, tatenlos zusehen würde. Daneben werde die Kontrolle der Nachrichtendienste gestärkt, die an den Unabhängigen Kontrollrat übertragen werde. Ebenfalls gestärkt werde dabei die parlamentarische Kontrolle der Dienste. 

Dobrindt: Zielscheibe hybrider Bedrohungen

Auch Innenminister Dobrindt hob hervor, dass Deutschland Zielscheibe hybrider Bedrohungen sei, gegen die man sich rüsten müsse. Die Bundesrepublik sei „Operationsraum von Terrorismus, von Extremismus, von fremden Mächten“. Im Zentrum dieser Angriffe stehe der ständige Versuch der Destabilisierung des Landes und seiner Demokratie. Gegen diese Bedrohung den Verfassungsschutz zu stärken, heiße, die Demokratie zu stärken: „Verfassungsschutz ist Demokratieschutz“, betonte der Minister. Mit dem Reformgesetz lege die Bundesregierung den „Grundstein für eine neue Zeitrechnung bei den Nachrichtendiensten“, die zu „echten Geheimdiensten“ würden, bekräftigte Dobrindt: „Aus Informationsbeschaffung über Bedrohungen wird echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror - das ist Schutz von Land, Bevölkerung und Demokratie“. 

Auch mache die Regierungskoalition die Dienste zu vollwertigen Kooperationspartnern im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und Staatsterrorismus, fügte der Ressortchef hinzu. Der Schlüssel dazu seien operative Fähigkeiten. Wenn etwa ein Bombenanschlag gegen Deutschland geplant und identifiziert worden sei, müsse der Verfassungsschutz als Abwehrdienst den Sprengstoff entschärfen, austauschen und manipulieren können. 

AfD warnt vor „Gift des Spitzelstaats“

Gottfried Curio (AfD) warf der Regierungskoalition vor, sie wolle mit der Reform „den Staat als Straftäter straffrei stellen“. So solle der Verfassungsschutz künftig heimlich Wohnungen aufbrechen und das Geschehen in privaten Räumen überwachen sowie in Laptops und Handys eindringen und eingreifen, sagte Curio und sprach von einem „Gift des Spitzelstaats“. 

Dabei werde die Grenze zwischen verdeckter geheimdienstlicher Aufklärung und operativem polizeilichem Eingriff zur Gefahrenabwehr niedergerissen. Man brauche aber keine „Geheimpolizei“. „Nach Gestapo und Stasi“ plane die Bundesregierung, die Grundrechtsverletzungen zu systematisieren: „Manipulieren, sabotieren, täuschen - mit diesen Zersetzungsmaßnahmen wird der Verfassungsschutz zur Stasi 2.0 umgebaut.“ 

SPD: Gefahren abwehren und die Bevölkerung schützen

Sonja Eichwede (SPD) entgegnete, dass es bei der Reform darum gehe, Gefahren abzuwehren und die Bevölkerung zu schützen. Dabei seien die Gefahren vielfältig und nähmen zu, fügte sie hinzu und verwies unter anderem auf Cyberangriffe, Drohnenüberflüge, ausländische Einflussoperationen und die „hybride Kriegsführung Russlands“.  

Daher müssten die Instrumente der deutschen Nachrichtendienste ausgeweitet und auf die „digitale Zeit“ eingestellt werden. Dazu gehöre insbesondere, auch auf Augenhöhe zu den europäischen Partnern zu kommen, „damit Dienste insgesamt in Europa unsere Sicherheit gemeinsam schützen können“. Dazu gehöre auch, die Dienste sowohl rechtlich wie auch parlamentarisch stärker zu kontrollieren.       

Grüne: BND auf Augenhöhe mit den Partnerdiensten

Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) nannte es „die sicherheitspolitische Herausforderung unserer Zeit“, dass Deutschland sehr viel resilienter werde und seine Dienste „endlich schlagkräftiger werden“. Dabei reiche es nicht, sie technisch und personell besser auszustatten. Vielmehr brauche das Recht der Nachrichtendienste ein „Update“. 

Der BND müsse auf Augenhöhe mit den Partnerdiensten agieren und künftig „auch Dinge machen können, die er heute noch nicht machen darf“. Die Verteidigung der Freiheit dürfe aber nicht bedeuten, selbst deren Grundpfeiler in Frage zu stellen, fügte Notz hinzu. Damit sei einiges an dem Gesetzespaket nicht vereinbar, kritisierte er und forderte,  Dobrindts „überzogene Pläne für die Geheimdiensttätigkeit im Inland“ zurückzudrehen. 

Linke gegen mehr Befugnisse für Verfassungsschutz

Clara Bünger (Die Linke) wertete es als „Katastrophe“, dass die Regierungskoalition dem Verfassungsschutz noch mehr Befugnisse geben und gleichzeitig die Kontrolle der Geheimdienste verschlechtern wolle. Dabei solle das historische Trennungsgebot aufgehoben werden, wonach „Geheimdienst und Polizei niemals in einer Hand liegen dürfen“. Künftig solle aber der Verfassungsschutz „dürfen, was sonst nur die Polizei darf“. Wer so etwas plane, wolle eine „neue deutsche Geheimpolizei“. Zur Wahrheit gehöre dabei auch, dass diese „sogenannten Verfassungsschützer“ in Wohnungen einsteigen, „ohne dass ein Richter diesen Plan je zu Gesicht bekommen hätte“, und dass sie Spionagesoftware auf Laptops und Handys installierten. 

Union: Nicht nur beobachten, auch abwehren

Günter Krings (CDU/CSU) argumentierte dagegen, wer die Menschen schützen und Anschläge verhindern wolle, müsse die Nachrichtendienste stärken. 

Genau dies mache die Koalition mit dem Gesetzentwurf, sagte Krings und plädierte dafür, den Diensten das Recht einzuräumen, Angriffe „nicht nur interessiert zu beobachten, sondern auch aktiv abzuwehren“. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzes ausführt, betrifft die Stärkung der Fähigkeiten von BND und BfV „zeitgemäß speziell auch den Cyberraum“. Dazu schaffe das Gesetz „angemessene Aufklärungsbefugnisse, speziell zur Auswertung technischer Angriffsspuren in der Angriffsinfrastruktur von Cyberangriffen wie auch allgemein - unter engen Voraussetzungen - zu informationstechnischen Systemen der Bedrohungsakteure“.

Die strategische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes soll den Angaben zufolge an die Regelungssystematik europäischer Partnerdienste angepasst werden, „indem der BND erhobene Daten ohne vorherige Sichtung für einen Zeitraum von sechs Monaten (Inhaltsdaten) beziehungsweise bis zwölf Monaten (Metadaten) speichern darf“. Dadurch könne der BND in Krisensituationen, etwa bei Anschlägen oder Regimeumstürzen, auf den gespeicherten Datenbestand zugreifen und vorhandene Daten unverzüglich nutzen, etwa für die Weitergabe an europäische Partnerdienste oder für die Information der Bundesregierung. Zur Erfüllung staatlicher Schutzpflichten beziehungsweise Vermeidung von Schutzlücken sollen BfV und BND zudem laut Gesetzesbegründung „tatbestandlich eng begrenzte Interventionsbefugnisse bei bestimmten Gefahrensituationen“ erhalten. Mit Blick auf das BfV bleiben die Befugnisse dabei den Angaben zufolge „im nachrichtendienstlichen Operationsmodus verdeckter Einwirkung - ohne Zwangsausübung gegenüber Personen“.

Wie die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung weiter darlegt, soll der BND eine Reihe von Befugnissen erhalten, „die es ihm ermöglichen, in eng beschriebenen Ausnahmefällen unmittelbar auf bevorstehende Gefahren, die er im Rahmen seiner aufklärenden Tätigkeit ausmacht, reagieren zu können“. Flankiert werde dies durch die Möglichkeit, „im Rahmen einer spezifischen Gefährdungslage durch fremde Mächte auch (proaktiv) einwirkend tätig zu werden, um Bedrohungen durch erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen abzuwenden oder einzuschränken“. Zugleich soll die Kontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste laut Bundesregierung „gestärkt und effizienter ausgestaltet“ werden. Dazu soll die unabhängige Kontrolle der operativen Nachrichtendienstaufgaben institutionell zusammengeführt werden, indem der Unabhängige Kontrollrat der Gesetzesbegründung zufolge „nicht nur die bisherigen und neuen - justizähnlichen - Vorabkontrollen von Anordnungen übernimmt (teils bisher bei der G 10-Kommission), sondern zugleich auch die - administrative - Datenschutzkontrolle von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit“. Der hierin enthaltene integrale Ansatz sorge für eine „wirksame Kontrolle aus einer Hand“ und stärke zugleich durch Informations- und Berichtspflichten an das Parlamentarische Kontrollgremium auch die parlamentarische Kontrolle.

Stellungnahme des Bundesrates

In ihrer Stellungnahme (21/8295(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bittet die Länderkammer unter anderem darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Annahme, das beabsichtigte Gesetz induziere keinen Landesvollzug mit Erfüllungsaufwand, angesichts der unmittelbar auf die Landesbehörden für Verfassungsschutz erstreckten Regelungen und der erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen aufrechterhalten werden kann. 

Der tatsächlich zu erwartende einmalige und laufende personelle, organisatorische, technische und finanzielle Mehraufwand der Länder solle unter Beteiligung der Länder ermittelt und bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes angemessen berücksichtigt werden, heißt es in der Stellungnahme. 

Antrag der AfD-Fraktion

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung überwies das Parlament auch einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes“ (21/8114(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse. In dem Antrag dringt die AfD-Fraktion darauf, dass der Auftrag des BND nicht mehr nur die Gewinnung und Auswertung von Erkenntnissen über das Ausland umfasst, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind. Vielmehr soll der Bundesnachrichtendienst laut Vorlage grundsätzlich auch „die parlamentarisch ausdrücklich vorab geprüfte und genehmigte Befugnis zu aktiven Maßnahmen (zum Beispiel Counter Hacking und Stören ausländischer IT-Systeme) erhalten und damit zur Gefahrenabwehr für Deutschland beitragen“.

Auch sollen nach dem Willen der Fraktion unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den BND sowohl die Datenspeicherung als auch einen Datenaustausch zwischen den deutschen Diensten und Behörden sowie ausländischen Partnern deutlich erleichtern. Die Weitergabe personenbezogener Daten über deutsche Staatsangehörige an deutsche Behörden dürfe demgegenüber aber nur zulässig sein, „soweit konkrete tatsachengestützte Verdachtsmomente im Zusammenhang mit internationalem Terrorismus, Geldwäsche, Drogenhandel oder organisierter Kriminalität vorliegen“. (sto/02.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Warken, Nina

Bundesministerin für besondere Aufgaben

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Curio, Dr. Gottfried

AfD

Gottfried Curio

Gottfried Curio

© Dr. Gottfried Curio/ Hagen Schnauss

Eichwede, Sonja

SPD

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Bünger, Clara

Die Linke

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/ Karolina Sobel

Dobrindt, Alexander

Bundesminister des Innern

Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Wirth, Dr. Christian

AfD

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth/ Hagen Schnauss

Fiedler, Sebastian

SPD

Sebastian Fiedler

Sebastian Fiedler

© Photothek Media Lab

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Krings, Prof. Dr. Günter

CDU/CSU

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Keuter, Stefan

AfD

Stefan Keuter

Stefan Keuter

© DBT/ Inga Haar

Baldy, Daniel

SPD

Daniel Baldy

Daniel Baldy

© Daniel Baldy/ Thomas Trutschel

Röttgen, Dr. Norbert

CDU/CSU

Norbert Röttgen

Norbert Röttgen

© Norbert Röttgen/ Jonas Makoschey

Henrichmann, Marc

CDU/CSU

Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

© Marc Henrichmann/ Anja Tiwisina

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Dokumente

  • 21/7868 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
    PDF | 10 MB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8114 - Antrag: Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes
    PDF | 191 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8295 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts - Drucksache 21/7868 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 733 KB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/7868(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen
  • Überw 21/8114(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Inneres

Reform des Nachrichtendienstrechts umstritten

Links liegt eine Lupe mit Holzgriff, mittig-rechts liegen silberne 3D-Buchstaben mit der Aufschrift 'REFORM'. Unten rechts ist eine Computerplatine mit goldenen Kontaktleisten zu sehen, oben rechts liegen schwarze Ohrhörer.

Die geplante Reform der Nachrichtendienste war Thema im Innenausschuss. (© picture alliance / Chromorange | Christian Ohde)

Zeit: Montag, 12. Oktober 2026, 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts (21/7868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist bei einer Anhörung des Innenausschusses am  am Montag, 12. Oktober 2026, auf Zustimmung, aber auch auf deutliche Kritik gestoßen. Auf der Tagesordnung stand zudem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes“ (21/8114(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Pro und Contra

Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz beanstandete unter anderem, dass die Regelungen über die strategische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) hinsichtlich der zulässigen Aufklärungsziele zu weit gefasst seien. Sie erlaubten die Bevorratung der erhobenen Daten in zu großem Ausmaß. Zudem knüpften sie die Einsichtnahme in diese Daten nicht durchweg an hinreichend gehaltvolle Voraussetzungen. 

Er kritisierte, dass die Ermächtigungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des BND zu Datenübermittlungen teils zu weit reichten. Die Ermächtigung des BfV zu „Schutzmaßnahmen“ sei rechtsstaatlich nicht vertretbar. Ein Rechtsstaat gehe nicht so vor, dass etwa heimlich etwas zerstört oder gestohlen werde. Er greife zu offenen Eingriffsmaßnahmen, die für die Betroffenen öffentlich diskutierbar und rechtsschutzfähig seien.

Neue nachrichtendienstliche Befugnisse

Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung meinte, im internationalen Vergleich mit westlichen Partnern zeige sich, dass den Nachrichtendiensten des Bundes moderne Eingriffsbefugnisse fehlten, die der Bedrohungslage angemessen seien. Der Gesetzentwurf stelle das Nachrichtendienstrecht des Bundes vom Kopf auf die Füße. 

Erstmals erhielten die einzelnen Regelwerke eine durchdachte, voneinander unabhängige Systematik. Der omnipräsenten und omnipotenten Bedrohungslage begegne der Entwurf mit neuen nachrichtendienstlichen Befugnissen. Sie würden spiegelbildlich durch ein neues und dichtes Kontrollregime rechtsstaatlich eingehegt. Ohne erfolgreiche Arbeit der Nachrichtendienste fehle dem Verfassungsstaat ein wichtiges Element seiner Wehrhaftigkeit.

Kritik an Datenerhebung im Internet

Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte begrüßte im Grundsatz die Neufassung und Anpassung des Nachrichtendienstrechts an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung der letzten Jahre. Jedoch bringe das geplante neue Gesetz eine nie dagewesene Bedrohung für die Grundrechte der Menschen mit sich. Sie nannte beispielhaft den verantwortungslosen Umgang mit digitaler Massenüberwachung sowie die nun fehlende Trennung zwischen Geheimdienst, Polizei und Militär. 

Der Entwurf ermögliche Überwachungsmaßnahmen ohne effektive Kontrolle. Einschränkungen seien dringend erforderlich, damit das Gesetz einer Kontrolle in Karlsruhe standhalten könne, aber auch, damit bei einer autoritären Regierung die Grundrechte geschützt seien.

„Überfällige Reform“

Prof. Dr. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung meinte, die angestrebte Reform sei überfällig. So bedürften Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der Umsetzung. Auch erforderten neue Bedrohungslagen, insbesondere durch Cyberangriffe und hybride Maßnahmen, neue nachrichtendienstliche Reaktionsmöglichkeiten. Der Gesetzentwurf werde den Herausforderungen weitgehend gerecht. Er gehe aber vielfach auch über sie hinaus, strapaziere verfassungsrechtliche Grenzen und bewege sich auf verfassungsrechtlichem Neuland. Er kritisierte unter anderem die vorgesehene automatisierte Datenerhebung im Internet. Das Bemühen, im Entwurf verfassungsrechtliche Spielräume auszureizen, führe teilweise auch zu übermäßig ausdifferenzierten Normen, deren Regelungsgehalt nur mit großer Mühe zu erschließen sei. Weniger könne auch mehr sein.

Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes

Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Hans-Georg Maaßen führte aus, der Regierungsentwurf sei in seiner gegenwärtigen Grundrichtung abzulehnen. Er erweitert nach Ansicht des früheren Präsidenten des BfV die Machtmittel des Verfassungsschutzes, ohne zuerst dessen politisch ausgreifenden Beobachtungsauftrag, die Möglichkeit der öffentlichen Stigmatisierung von Zielpersonen und die Abhängigkeit von der Regierung zu korrigieren. Statt zusätzlicher Befugnisse müsse zuerst die Rückführung auf Terrorismus-, Sabotage- und Spionageaufklärung geregelt werden, dazu der Schutz legaler politischer Betätigung, der Ausschluss von Parteibeobachtung und politischer Einzelpersonenbeobachtung, das Verbot politischer Öffentlichkeitsarbeit und institutionelle Unabhängigkeit. 

Erst auf dieser Grundlage sei über nachweislich erforderliche, verhältnismäßige zusätzliche Aufklärungsmittel zu entscheiden. Da der Beobachtungsauftrag im Entwurf nicht eingeschränkt werde, sei zu befürchten, dass die neuen erweiterten Befugnisse des BfV nicht der Terrorismus- und Sabotagebekämpfung dienten, sondern der Bekämpfung von Regierungskritikern.

„Speicherfristen mit den Grundgesetz noch vereinbar“

Luca Manns von der Universität zu Köln stellte die Frage, ob es mit dem BND einen Dienst geben solle, der nicht nur im Ausland sammle, sondern auch Maßnahmen ergreife. Das werde ganz dringend gebraucht. Der BND müsse sich stark verändern. Er bezeichnete die angestrebte Reform als richtig. Aufgaben und Beobachtungsobjekt-Regime des BfV seien tragfähig.

Maßstab der neuen Interventionsbefugnisse sei die Wirkung der Maßnahme, nicht ein institutionelles Trennungsverbot. Die Zusammenführung der strategischen Aufklärung sei richtig. Ihre Speicherfristen seien mit dem Grundgesetz wohl noch vereinbar. Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall seien notwendig, müssten aber gestuft, befristet und parlamentarisch rückgebunden sein.

Paradigmenwechsel beim Trennungsgebot

Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau sah in dem Gesetzentwurf einen Paradigmenwechsel, der durch die Einführung operativer Befugnisse im Übergang vom Nachrichtendienst zum Geheimdienst liege. Das bedeute, dass das Trennungsgebot überwunden werden solle. Dies habe aber in Deutschland verfassungsrechtliche Bedeutung. Das Trennungsgebot wird seiner Einschätzung nach im Mittelpunkt künftiger Auseinandersetzungen über diese Gesetzesnovelle vor dem Bundesverfassungsgericht stehen. 

So wie der Gesetzentwurf auf dem Papier stehe, werde er Karlsruhe nicht passieren. Er sprach von einer allmählichen Ausweitung der Aufgaben des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz werde heute als ein Mittel zur Unterdrückung der Opposition genutzt. Er thematisiere nicht mehr wirklich Gefahren für die innere Sicherheit.

„Gesetzessystematisch überzeugend und verfassungskonform“

Prof. Dr. Gunter Warg von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung konzentrierte sich nach eigener Darstellung auf die geplanten Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Er verwies auf drei zentrale Regelungsziele: Schaffung klarer und verfassungskonformer Eingriffsschwellen für die nachrichtendienstlichen Mittel, dazu Einrichtung einer unabhängigen Kontrolle und Einführung neuer Eingriffsbefugnisse wie der Zugriff auf IT-Systeme oder die öffentlich durchgeführte Videoüberwachung. 

Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen seien eben gesetzessystematisch überzeugend und verfassungskonform. Die zur Aufgabenerledigung mit unterschiedlicher Intensität erfolgenden Grundrechtseingriffe und die dafür zu beachtenden Eingriffsvoraussetzungen würden überwiegend zutreffend definiert. (fla/12.10.2026)

Dokumente

  • 21/7868 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
    PDF | 10 MB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8114 - Antrag: Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes
    PDF | 191 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 46. Sitzung am Montag, dem 12. Oktober 2026, 11.30 Uhr - Öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste - Anhörung am 12. Oktober 2026, 11.30 Uhr - Nachrichtendienstrecht (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 21(4)233 A - Stellungnahme Prof. Dr. Markus Löffelmann - Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksachen 21/7868, 21/8295 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)233 B - Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Bäcker - Johannes Gutenberg-Universität Mainz - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksachen 21/7868, 21/8295 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)233 C - Stellungnahme Prof. Dr. Gunter Warg - Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksachen 21/7868, 21/8295 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)233 D - Stellungnahme Franziska Görlitz - Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Berlin - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksachen 21/7868, 21/8295 und 21/8114 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)233 E - Stellungnahme Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich - Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksachen 21/7868, 21/8295 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)233 F - Stellungnahme Dr. Hans-Georg Maaßen - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksachen 21/7868, 21/8295 und 21/8114 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)233 G - Stellungnahme Luca Manns, M.A., LL.M. - Universität zu Köln - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksachen 21/7868, 21/8295 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)208 - Stellungnahme - Deutscher Anwaltverein - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)210 - Stellungnahme - Psychiatrisch-psychotherapeutische Fachgesellschaft - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)211 - Stellungnahme - Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)218 - Stellungnahme - Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)225 - Stellungnahme - Wirtschaftsprüferkammer, Berlin - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)226 - Stellungnahme - Bundessteuerberaterkammer, Berlin - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)230 - Stellungnahme - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)231 - Stellungnahme - Bundesärztekammer, Berlin - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)232 - Stellungnahme - Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), des Verbands für Systemische Psychotherapie e.V. (VfSP) und der Systemischen Gesellschaft e.V. (SG), Berlin/Köln - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)235 - Stellungnahme - Deutscher Hebammenverband e. V., Berlin - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)236 - Stellungnahme - DPtV Deutsche PsychotherapeutenVereinigung - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksachen 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(4)238 - Stellungnahme - Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. - Nachrichtendienstrecht - BT-Drucksache 21/7868 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Innenausschuss (Interner Link)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-inneres-nachrichtendienste-1222010

Stand: 12.10.2026