Bürgergeldsystem soll zu neuer Grundsicherung umgestaltet werden

Aus dem Bürgergeld soll die Grundsicherung werden. (© picture alliance / photothek | Ute Grabowsky)
Liveübertragung: Donnerstag, 15. Januar, 9 Uhr
Die Bundesregierung will das Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung umgestalten. Zudem sollen Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Der dazu angekündigte Entwurf eines 13. Gesetzes „zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (Grundsicherungsgeld) sowie der Gesetzentwurf „zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben“ (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) stehen am Donnerstag, 15. Januar 2026, auf der Tagesordnung des Bundetages.
Nach einstündiger Debatte sollen die Gesetzentwürfe dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden – ebenso wie der von der Fraktion Die Linke angekündigte Antrag mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“.
Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen laut Bundesregierung „gerechter und treffsicherer“ werden. Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns sollen sich Menschen, die Hilfe brauchen, weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, solle daran mitwirken, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Vor diesem Hintergrund sollen laut Entwurf Rechte und Pflichten verbindlicher und Konsequenzen für diejenigen, die nicht mitwirken, spürbarer werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter gestärkt werden, Menschen besser in Arbeit zu vermitteln.
Die verlässliche Kommunikation zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern sei die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung, heißt es. Versäumten Leistungsbeziehende den ersten Termin, erfolge noch keine Kürzung der Geldleistung. Ab dem zweiten Versäumnis jedoch solle sie um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Bleibt der dritte Termin ungenutzt, werde die Geldleistung komplett gestrichen.
Einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden
Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll zudem abgeschafft werden. Stattdessen solle die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden.
Auch bei den Kosten der Unterkunft sind Anpassungen geplant. So sollen die Wohnkosten in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden. Der „Deckel“ liege bei der anderthalbfachen Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze.
Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie würden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete nach Deutschland kommen, teilt die Regierung mit.
Mit dem „Rechtskreiswechsel“ sollen künftig wieder die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die Ausländerbehörden für die ukrainischen Geflüchteten zuständig sein, heißt es im Entwurf. Aktuell sind das die Jobcenter beziehungsweise Sozialämter. Das Gesetz enthält Regelungen, die es erleichtern sollen, den Wechsel mit möglichst geringem Aufwand zu organisieren.
„Pflicht zur Arbeitsaufnahme“ geplant
Auch eine „Pflicht zur Arbeitsaufnahme“ ist geplant. Wer arbeiten kann, müsse sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, soll dem Entwurf zufolge von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dazu verpflichtet werden können, eine Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen. (hau/22.12.2025)