Internationales

Aufgaben und Arbeit

12. Sitzung in Tanger, Marokko im Mai 2016

Konferenzteilnehmer der 12. Sitzung in Tanger, Marokko im Mai 2016 (Chambre des Représentants @parlement.ma)

Als Antwort auf die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten wurde im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik 1995 mit der Barcelona-Erklärung eine verstärkte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten mit den östlichen und südlichen Mittelmeeranrainern initiiert (sogenannter Barcelona-Prozess).

Auf deutsch-französische Initiative hin wurde 2008 der Barcelona-Prozess mit der Gründung der Union für den Mittelmeerraum mit Sitz eines ständigen Sekretariats in Barcelona institutionalisiert und vertieft.

Auf parlamentarischer Ebene wurde der Barcelona-Prozess seit 1998 durch das Euromediterrane Parlamentarische Forum, später die Euromediterrane Parlamentarische Versammlung, begleitet. Die seit 2010 aufgrund der Umwandlung des Barcelona-Prozesses in die Union für den Mittelmeerraum sogenannte Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) setzt sich dafür ein, als fester Bestandteil des neuen institutionellen Gefüges anerkannt zu werden.

Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung sind Abgeordnete aus den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, aus dem Europäischen Parlament und aus nördlichen Mittelmeeranrainerstaaten, die nicht Mitglieder der EU sind, und entsprechend der Nord-Süd Parität ebenso viele aus den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten.

Organe

Die einmal jährlich tagende Versammlung umfasst 280 Sitze und setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

  • 132 Sitze für Abgeordnete nationaler Parlamente aus den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (83) sowie für Mitglieder des Europäischen Parlaments (49);
  • 8 Sitze für Abgeordnete nationaler Parlamente (nördlicher) Mittelmeeranrainerstaaten, die nicht Mitglieder der EU sind (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Monaco und Montenegro);
  • 120 Sitze für Abgeordnete nationaler Parlamente der (südlichen und östlichen) Mittelmeeranrainerstaaten (Algerien, Ägypten, Jordanien, Israel, Libanon, Marokko, Palästinensische Gebiete, Türkei und Tunesien);
  • 10 Sitze für Abgeordnete aus Mauretanien;
  • 10 Sitze für Abgeordnete aus Libyen.

Ein Präsidium, bestehend aus zwei Mitgliedern der südlichen Mittelmeer-Parlamente, einem Delegierten eines nationalen EU-Parlaments und einem Vertreter des Europäischen Parlaments, wird von der Versammlung auf vier Jahre gewählt. Der Vorsitz im Präsidium rotiert jährlich, um auch hier ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen „Nord“- und „Südstaaten“ zu erreichen.

In den fünf Ausschüssen (Ausschuss für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte, Ausschuss für die Verbesserung der Lebensqualität, den Austausch zwischen den Zivilgesellschaften und Kultur, Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzfragen, soziale Angelegenheiten und Bildung, Ausschuss für die Rechte der Frauen in den Mittelmeeranrainerstaaten und Ausschuss für Energie, Umwelt und Wasser) wird die Arbeit inhaltlich vorbereitet.

Jeder Ausschuss wählt ein Präsidium mit drei Mitgliedern. Die Ausschüsse treffen sich anlässlich der Plenarversammlungen sowie zu ein bis drei gesonderten Sitzungen, beraten Schwerpunktthemen sowie einen Bericht und entwerfen für die Plenarversammlung knappe Empfehlungen, die nach Verabschiedung im Plenum an die Regierungen der Mitgliedstaaten der Union für den Mittelmeerraum gerichtet werden.

Seit 2013 hat die Versammlung einen eigenen Haushalt und ein Sekretariat, das in dem Parlament eingerichtet wird, dem der jeweilige Präsident oder die jeweilige Präsidentin der Versammlung angehört.

Marginalspalte