Internationales

Der Europarat wird 75 – Ein­satz für Menschenrechte, Demokratie und Recht­staatlichkeit

Logo zu 75 Jahre Europarat

(© Council of Europe)

Der Europarat wird 75 – Einsatz für Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit 

Am 5. Mai 1949 wurde der Europarat in London gegründet. Der Europarat ist die älteste und mitgliederstärkste zwischenstaatliche politische Organisation Europas. Er zählt 46 Mitgliedstaaten. Neben allen 27 Staaten der Europäischen Union sind unteranderem die Türkei, die Ukraine und die Schweiz Mitglieder der Organisation. Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 2. Mai 1951 Vollmitglied. 

Organe des Europarates sind das Ministerkomitee, das sich aus den Außenministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, und die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PVER). Der Deutsche Bundestag ist mit einer achtzehnköpfigen Delegation in der PVER vertreten. 

Die Kernthemen des Europarates sind der Schutz und die Förderung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Zuletzt legten die Staats- und Regierungschefs des Europarates die strategischen Prioritäten des Europarates in der Reykjavik-Erklärung im Mai 2023 fest. 

Der Europarat hat rund 225 Abkommen verabschiedet. Zentral ist die im November 1950 unterzeichnete und im September 1953 in Kraft getretene Europäische Menschenrechtskonvention. Sie enthält einen Katalog von Freiheitsrechten, wie zum Beispiel das Recht auf Leben, die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit oder das Verbot von Folter. Die Europäische Menschenrechtskonvention verleiht jeder Einzelperson das Recht, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen, wenn er oder sie sich in seinen oder ihren Menschenrechten verletzt sieht. Die Konvention ist das Kernstück des Menschenrechtsschutzes in Europa und schützt die Rechte von mehr als 700 Millionen Menschen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht über die Einhaltung der Konvention. Im Mai 2002 wurde das Protokoll Nummer 13 der Menschenrechtskonvention verabschiedet, welches die Todesstrafe unter allen Umständen untersagt. Seit 1997 hat auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten des Europarates keine Hinrichtung mehr stattgefunden.

Marginalspalte