Internationales

Vereinbarung von 2005 über das neue Sprachen­system der EU-PPK

Entsprechend  Artikel 8 der Richtlinien für die Konferenz der Parlamentspräsidenten der EU-Mitgliedstaaten (EU-PPK) hat jeder Parlamentspräsident das Recht, in seiner Sprache zu sprechen und die Übersetzung in seine Sprache zu verlangen. Bis zum Jahr 2005 hat der jeweilige Gastgeber die Verdolmetschung in alle EU-Amtssprachen organisiert und bezahlt. Nach der Erweiterung der EU auf 27 Mitgliedstaaten musste wegen der hohen Kostenbelastung bei der Übersetzung in mehr als 20 Sprachen eine Lösung gefunden werden.

Die Generalsekretäre haben daher im Februar 2005 einen Kompromiss in der Sprachenfrage vereinbart, der das erste Mal auf der EU-PPK in Budapest 2005 zum Einsatz kam. Seither bezahlt der Gastgeber nur noch die technischen Anlagen (zum Beispiel die Anmietung von Dolmetscherkabinen), die Kosten für die Verdolmetschung  werden nach einem dreistufigen System auf die anderen Mitgliedsländer verteilt.

Aus praktischen Gründen legt der Gastgeber Relaissprachen fest (bisher Englisch und Französisch), die ein möglichst breites Spektrum an Verständigung ermöglichen. Die Kosten für diese Relaissprachen werden unter denjenigen Parlamenten/Kammern geteilt, die sie nutzen. Wünscht ein Teilnehmer die Verdolmetschung in eine weitere Sprache, so kann er auf eigene Kosten Dolmetscher mitbringen oder mit Hilfe des Gastgebers vor Ort verpflichten.

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