5. Juni 2024 Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei RED III-Umsetzung
An der von der Bundesregierung geplanten Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Mittwoch, 5. Juni 2024, zum Gesetzentwurf „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (20/11226) deutlich.