3. Juli 2024 Experten fordern eigene Gesetzesgrundlage für die Fusionsforschung
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben sich am Mittwoch, 3. Juli 2024, die sechs Sachverständigen für einen eigenen Rechtsrahmen für die Fusionsforschung ausgesprochen. Das Atomgesetz könne nicht bei der Forschung und Entwicklung von Fusion angewendet werden, da von der neuen Technologie deutlich geringere Risiken als von der Kernspaltung ausgingen, erklärten die Expertinnen und Experten. Gesetze speziell für die Fusion seien zudem die Voraussetzung dafür, dass sich Fusions-Unternehmen in Deutschland ansiedelten und die technologische Weiterentwicklung vorangetrieben werde. Die Grundlage der Anhörung waren zwei Vorlagen: Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für einen pragmatischen, innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke in Deutschland und Europa“ (20/10383) sowie ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Fachkräfteinitiative für die Fusionsforschung“ (20/10394).