14. Oktober 2024 Aktienrente und stabiles Rentenniveau bis 2039
Das von der Bundesregierung geplante Rentenpaket II hat bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 14. Oktober 2024, eine differenzierte Bewertung durch die geladenen Sachverständigen erfahren. Im Gegensatz zu der medial teils hitzig geführten Debatte zeichnete sich die Anhörung durch sachliche Argumentationen für und gegen die Ampel-Pläne aus. Mit dem Gesetzentwurf für das Rentenpaket II (20/11898) will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ein Halteniveau (Verhältnis der Standard-Rente zum Durchschnittsverdienst) für die gesetzliche Rente in Höhe von 48 Prozent bis mindestens 2039 festschreiben. Dafür werden die Beiträge auf 22,3 Prozent im Jahr 2045 steigen, teilweise finanziert durch Kapitalanlagen am Aktienmarkt, dem sogenannten Generationenkapital. Der Entwurf hatte in den vergangenen Monaten für ausgiebige Diskussionen gesorgt, weil er aus Sicht seiner Kritiker einseitig die aktuelle Rentnergeneration bevorzugt. Während der öffentlichen Anhörung befasste sich der Ausschuss darüber hinaus mit einem Antrag der AfD-Fraktion, in dem diese ein „Junior-Spardepot“ fordert, um die Rente der heutigen Kinder zu sichern (20/12847).