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10. Dezember 2024 Kontroverse um Wirksamkeit der MLPD-Beteiligungsanzeige zur Bundestagswahl

Mit einer strittigen Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar stattfinden wird, hat sich der Bundeswahlausschuss am Dienstag, 10. Dezember 2024, auseinandergesetzt. Nach dem Bundeswahlgesetz müssen Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, schriftlich gegenüber der Bundeswahlleiterin anzeigen, dass sie sich an der Bundestagswahl beteiligen wollen. Eine solche Beteiligungsanzeige der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) ist am 7. Oktober 2024 eingegangen, wie Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand zu Beginn der Sitzung mitteilte.

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