Der Bundestag hat im Jahr 2023 eine Reform des Wahlrechts beschlossen, die erstmals bei der Bundestagswahl 2025 zur Anwendung kommt. Ziel der Reform war es, die Größe des Bundestages auf 630 Abgeordnete zu begrenzen. Zentrale Neuerung ist das Prinzip der Zweitstimmendeckung. Im Wahlkreis direkt gewählte Wahlbewerber erringen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn dies durch den Zweitstimmenanteil ihrer Partei gedeckt ist. Dies kann dazu führen, dass Wahlkreissieger mit geringem Erststimmenanteil nicht zum Zuge kommen.
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