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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich am Mittwoch, 20. Februar 2019, in einer Expertenanhörung unter der Leitung des Vorsitzenden Erwin Rüddel (CDU/CSU) mit Fragen der Sterbehilfe befasst. Dabei ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion und die Frage, ob eine Behörde schwer kranken und sterbenswilligen Menschen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel verwehren darf. Gesundheits- und Rechtsexperten, die sich in der Anhörung am Mittwoch sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, sind hier unterschiedlicher Ansicht.