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5. Oktober 2020 Experten: Einsatz von Kampfdrohnen völkerrechtlich nicht verboten

Es gibt kein prinzipielles völkerrechtliches oder verfassungsrechtliches Verbot für den Einsatz von sogenannten Kampfdrohnen. Zumindest über diesen Punkt bestand zwischen den Sachverständigen einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses über die Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr am Montag, 5. Oktober 2020, weitestgehend Einigkeit. Trotzdem kamen die Sachverständigen zu unterschiedlichen Bewertungen: Vier von ihnen plädierten für die Ausrüstung der deutschen Streitkräfte mit unbemannten Flugkörpern, die über eine Bewaffnung verfügen, zwei sprachen sich dagegen aus.

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