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3. Mai 2021 Nachbesserungsbedarf zur Erprobung von Registerzensus-Verfahren ermittelt

Datenschützer sowie Länder- und Kommunalvertreter sehen Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften“ (19/27425, 19/28168). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) am Montag, 3. Mai 2021, deutlich. Ziel des Gesetzentwurfs ist laut Bundesregierung die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Gewinnung der Zensusdaten aus bereits in der Verwaltung vorhandenen Daten „ohne primärstatistische Befragungen“. Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der FDP-Fraktion (19/14053).

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