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9. Mai 2022 Sondervermögen Bundewehr: Zustimmung und Vorbehalte

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (20/1409) und der damit zusammenhängenden Änderung des Grundgesetzes (20/1410) sind bei einer Expertenanhörung im Haushaltsausschuss am Montag, 9. Mai 2022, unter Leitung von Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU) sehr unterschiedlich bewertet worden. Die Bundesregierung will vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges ein kreditfinanziertes Sondervermögen von hundert Milliarden Euro außerhalb des regulären Verteidigungshaushaltes einrichten, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr schnell zu erhöhen. Durch eine Ergänzung des Grundgesetzes will sie festschreiben, dass das Sondervermögen von der Schuldenbremse ausgenommen wird.

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