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1. März 2021 Wenig Beifall für das ge­plante IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Sicherheit in der Informationstechnologie (19/26106, 19/26921) findet unter Sachverständigen durchweg wenig Zustimmung. Die Teilnehmer einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/CSU) begrüßten das Vorhaben eines „IT-Sicherheitsgesestzes 2.0“ am Montag, 1. März 2021, zwar im Grundsatz als „richtig und wichtig“, befanden es in der vorliegenden Fassung aber für völlig ungenügend.

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung das seit 2015 bestehende IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Eingriffbefugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie neben der technischen Kontrolle von Bauteilen der Netzinfrastruktur auch eine Überprüfung der politischen Vertrauenswürdigkeit der Hersteller. Gegenstand der Anhörung waren auch zwei Anträge der AfD-Fraktion (19/26225, 19/26226).

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