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27. September 2023 Experten bewerten Anpassung des Energie­wirtschafts­rechts

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 27. September 2023, im Rahmen einer Anhörung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (20/7310) und einer Formulierungshilfe der Bundesregierung befasst. Neben dem Regulierungsthema ging es unter anderem um die Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Netzausbau.

Anlass der Anpassung des Energiewirtschaftsrechts ist die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in einem Vertragsverletzungsverfahren, dass Deutschland die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets in vier Punkten nicht zutreffend umgesetzt hat. Drei Klagepunkte des Vertragsverletzungsverfahrens betrafen Entflechtungsfragen. Der vierte Klagepunkt betrifft die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers. Um die Entscheidung des EuGH im noch offenen vierten Klagepunkt umzusetzen, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor bisherige Verordnungsermächtigungen durch Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur zu ersetzen.

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