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6. November 2023 Kritik an geplanter Befristung der Biomasse-Privilegierung

Sachverständige haben die geplante Erleichterung der energetischen Nutzung von Biomasse im baulichen Außenbereich überwiegend begrüßt, die geplante Befristung bis Ende 2028 dagegen kritisch gesehen. In der Anhörung des Bauausschusses standen am Montag, 6. November 2023, drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Regierungsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes (20/8654) zur Diskussion. Einer dieser Änderungsanträge hat zum Ziel, die Privilegierung von Biomasseanlagen im Außenbereich durch befristete Sonderregelungen im Paragrafen 246d des Baugesetzbuches zu ergänzen.


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