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15. Januar 2024 Digitalisierungsvorstoß im Ausländer- und Sozialrecht überwiegend begrüßt

Weitere Digitalisierung rund um das Ausländerzentralregister (AZR): Der entsprechende Gesetzentwurf hat ganz überwiegend die grundsätzliche Zustimmung der Experten gefunden, die das Vorhaben am Montag, 15. Januar 2024, im Ausschuss für Inneres und Heimat bewertet haben. Es ging um die „Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (20/9470). Unter anderem soll der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen Leistungsbehörden verbessert werden.

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