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8. April 2024 Experten begrüßen zweistufiges Verfahren zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente

Das von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene zweistufige Verfahren zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 8. April 2024, zum Gesetzentwurf über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz, 20/10607). Hintergrund der Regelung ist, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ende 2023 feststellen musste, dass eine technische Umsetzung der Berechnung und Auszahlung des Zuschlags nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2022 bis Juli 2024 nicht realisierbar ist.

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