17. Mai 2021 Experten für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Um die Aufnahme expliziter Kinderrechte in das Grundgesetz ging es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 17. Mai 2021. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) geleiteten Sitzung wurde die Zielsetzung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs (19/28138(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) überwiegend begrüßt, gleichzeitig machten die Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen auf eine Reihe ihrer Meinung nach vorhandener Mängel aufmerksam. Neben dem Regierungsentwurf lagen den sieben Experten und einer Expertin Gesetzentwürfe der Fraktionen FDP (19/28440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Die Linke (19/10622(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und Bündnis 90/Die Grünen (19/10552(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Thema vor.