12. Januar 2026 Sachverständige nur teilweise einig beim Vaterschaftsrecht

Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487). Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass es einem leiblichen Vater bisher zu schwer gemacht wird, die einmal rechtskräftig anerkannte Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Im konkreten Fall war der rechtliche Vater seinen familiären Pflichten nicht mehr nachgekommen, trotzdem konnte der biologische Vater dessen Vaterschaft nicht mehr anfechten.