6. Juli 2026 Geteiltes Echo auf Änderungen im Umweltstrafrecht

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 6. Juli 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen (21/6133(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unsere Zukunft schützen – Ökozid verhindern“ (21/6362(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Der Entwurf stieß bei den sieben eingeladenen Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Strittig war vor allem die Frage, ob die Umsetzung in deutsches Recht über das europarechtlich gebotene Maß hinausgehen solle.