13. April 2026 Novelle des Produkthaftungsrechts unterschiedlich bewertet

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts“ (21/4297) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Bei einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 13. April 2026, wurde die geplante 1:1-Umsetzung einer entsprechenden EU-Vorlage teils als zu weitgehend und teils als zu unambitioniert kritisiert. Mit dem Entwurf soll das deutsche Produkthaftungsrecht erstmals seit 1989 umfassend reformiert werden, heißt es der Vorlage. Vorgesehen ist unter anderem, Software beispielsweise auch Künstliche Intelligenz (KI) künftig „unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung in die Produkthaftung einzubeziehen“.