6. Juli 2026 Expertenlob für Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung zu stärken, stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Ihr Gesetzentwurf (21/6214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 6. Juli 2026, begrüßt, wenngleich vereinzelt noch Ergänzungen und Klarstellungen gefordert wurden. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren überarbeitet werden.