Die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit für Familiengerichte, in Hochrisikofällen von häuslicher und Partnerschaftsgewalt das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung anzuordnen, wird von Sachverständigen grundsätzlich begrüßt. Ebenfalls auf Zustimmung bei den Vertretern aus Justiz, Polizei und Verbänden trifft das Vorhaben, Täter künftig zu Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4082) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 4. März 2026, forderten die Expertinnen und Experten allerdings verschiedene weitergehende Maßnahmen, damit die vorgeschlagenen Regelungen ihre Wirkung entfalten können.
Neben einer Einbettung in eine nach bundesweit einheitlichen Kriterien organisierte Gefährdungsanalyse und ein Fallmanagement zur Identifizierung von Hochrisikofällen wurden beispielsweise eine bessere technische und personelle Ausstattung von Polizei und Justiz sowie entsprechende Fortbildungen angemahnt. Auch bezogen auf die Täterarbeit forderten die Sachverständigen die Einführung von bundesweit gültigen Standards und die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Finanzierung der entsprechenden Angebote.