Bei der durch die Bundesregierung geplanten Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gibt es nach Ansicht von Experten Nachbesserungsbedarf. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 10. Juni 2026, deutlich.
„Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Darin ist unter anderem eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur geplant. Zudem soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt werden. In das Einführungsgesetz zum BGB soll das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen werden, dass Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können.
Die zu der Anhörung geladenen Expertinnen und Experten begrüßten grundsätzlich die Schaffung eines Rechts auf Reparatur. Gleichzeitig wurden Rechtsunsicherheiten und fehlende Konkretisierungen etwa bei der Frage nach der Angemessenheit von Reparaturpreisen und der Dauer von Reparaturen moniert.