Vertreter gemeinnütziger Forschungseinrichtungen verlangen mehr Freiheit bei der Anwerbung von Spitzenkräften und qualifiziertem Verwaltungspersonal. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, 18. Oktober 2023, kritisierten sie Nachteile gegenüber von Bund und Ländern geförderten außeruniversitären Forschungsinstituten. Sie setzten sich für mehr Freiheit und Flexibilität ihrer Einrichtungen ein, damit sie den Wettbewerb um die „klügsten Köpfe“ nicht verlieren. Bisher sind Einrichtungen, die sich überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanzieren, an das sogenannte Besserstellungsverbot gebunden. Es besagt, dass ihre Angestellten nicht mehr verdienen dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete, in der Regel eine Bezahlung nach Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVÖD). Das Besserstellungsverbot gilt für Empfänger institutioneller Förderung grundsätzlich, bei Projektförderungen nur, wenn sich die Gesamtausgaben überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzieren. Auch die CDU/CSU fordert in einem Antrag (20/7589), die nicht vom Bund geförderten gemeinnützigen Einrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Ihnen soll es grundsätzlich freigestellt werden, „finanzielle Mehrbedarfe bei Personalkosten selbst zu tragen“. Dafür müsse die Bundesregierung allerdings das Wissenschaftsfreiheitsgesetz (WissFrG) erweitern.
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