Parlament

Beratung des Bürgergutachtens

Blick in den Plenarsaal während der Plenarsitzung zum Tagesordnungspunkt 6 Bürgergutachten Ernährung im Wandel im Plenum.

Blick in den Plenarsaal während der Plenarsitzung zum Tagesordnungspunkt 6 Bürgergutachten „Ernährung im Wandel“ im Plenum. (© DBT/ Werner Schüring)

Das Bürgergutachten wurde am Donnerstag, 14. März 2024, als Drucksache 20/10300 im Plenum beraten und anschließend federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Am 24. April 2024 hat das Plenum das Bürgergutachten zusätzlich dem Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich mit einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ in seiner Sitzung am Mittwoch, 24. April 2024, zum Bürgergutachten ausgetauscht. Die einzelnen Empfehlungen des Bürgerrates sind Gegenstand mehrerer öffentlicher Fachgespräche des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft:

  • am 13. Mai 2024 zu Empfehlung Nummer 1 „Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder als Schlüssel für Bildungschancen und Gesundheit“
  • am 10. September 2024 zu Empfehlung Nummer 8 „Altersgrenze für Energydrinks“
  • am 23. September 2024 zu Empfehlung Nummer 3 „Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel“

Zudem sind einige Empfehlungen Gegenstand von parlamentarischen Anfragen oder Anträgen sowie Sachständen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Auch die Bundesländer haben sich zu einzelnen Empfehlungen positioniert. Der aktuelle Stand der Beratungen ist für jede der neun Empfehlungen des Bürgerrates auf dieser Seite abgebildet. Dort sind auch weitere Informationen zu den Fachgesprächen zu finden.

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