Parlament

Die freie Volkskammer 1990

PDS-Vorsitzender Gregor Gysi (r.) und CDU-Vorsitzender Lothar de Maiziere (l.) im Gespräch.

Die aus der ersten freien und geheimen Wahl in der DDR hervorgegangene Volkskammer trat am 5. April 1990 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. PDS-Vorsitzender Gregor Gysi (r.) und CDU-Vorsitzender Lothar de Maiziere (l.) im Gespräch. (© picture-alliance / ZB)

Am 18. März 1990 wurden die Abgeordneten der Volkskammer, des Parlaments der DDR, zum ersten Mal frei, direkt und geheim gewählt. Während der offiziell verankerte Führungsanspruch der SED bislang keinen wirklichen politischen Einfluss der Abgeordneten zugelassen hatte, wandelte sich die Volkskammer nun zu einem echten Parlament, dessen Mitglieder aktiv Einfluss auf die politischen Entscheidungen nahmen und den Weg zur Deutschen Einheit bereiteten. Der Wahl waren Proteste und Demonstrationen gegen die SED-Staatsführung der DDR vorausgegangen, die erst zum Fall der Mauer am 9. November 1989, dann zur Einrichtung eines Runden Tisches im Dezember 1989 und schließlich zu freien Wahlen geführt hatten. Wie die Wahlen selbst, war auch der Wahlkampf eine neue Erfahrung für die Bürgerinnen und Bürger der DDR: Anstelle der SED, die mit den vier Blockparteien als „ Nationale Front“ gewöhnlich mit nahezu 100 Prozent Zustimmung aus den Abstimmungen hervorging, stellten sich nun 24 Parteien und Wahlbündnisse zur Wahl.

Am 5. April 1990 trat die neu gewählte Volkskammer zu ihrer ersten Sitzung im Palast der Republik zusammen. Zu den ersten Aufgaben der 409 Abgeordneten gehörte die Besetzung des Präsidentenamtes. Mit Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU) übernahm zum ersten Mal eine Frau die Präsidentschaft eines DDR-Parlaments. Noch in der ersten Sitzung sprach sie den Wunsch aus, „dass die Parlamente die Zukunft gestalten, und nicht nur die Regierung“. Dieser Anspruch sollte die Arbeit der Volkskammer bestimmen.

In den sechs Monaten zwischen Konstituierung und Auflösung bewältigten die Mitglieder der Volkskammer ein beeindruckendes Arbeitspensum. Obwohl sie zunächst weder über ausreichende Büroausstattungen verfügten noch von einer funktionierenden Parlamentsverwaltung unterstützt wurden, hielten sie im Plenum 38 Sitzungen ab. Sie berieten und verabschiedeten 164 Gesetze und 93 Beschlüsse. Dabei ließen die Abgeordneten der Volkskammer keineswegs alle Vorlagen der Regierung unverändert passieren. So ergänzten sie den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR um das Staatsziel „Schutz der Umwelt“. Selbstbewusst schalteten sie sich in die Regierungsverhandlungen zur Übernahme des „Stasi-Unterlagen-Gesetzes“ in den Einigungsvertrag ein.

Dabei setzten sie eine Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag durch, nach der der Deutsche Bundestag nach der Wiedervereinigung ein Gesetz zum Umgang mit den Stasi-Akten erlassen und einen Sonderbeauftragten für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR einsetzen solle. Darüber hinaus gaben sich die Präsidentinnen von Bundestag und Volkskammer, Prof. Dr. Rita Süssmuth und Dr. Sabine Bergmann-Pohl, eine eigene Agenda, luden zum Beispiel zu gemeinsamen Sitzungen der Ausschüsse „Deutsche Einheit“ oder reisten gemeinsam nach Israel.

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