Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregirung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA (Drucksachen 20/11413 und 20/11796)
Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina verlängert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2024, die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der durch die Europäische Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beschlossen. Dem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (20/11413) stimmte er auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/11796) in namentlicher Abstimmung mit 553 Ja-Stimmen bei 74 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen zu.
Den Abgeordneten lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/11797) vor, demzufolge der Antrag „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar“ ist.
Antrag der Bundesregierung
Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist den Angaben zufolge die Unterstützung der weiterhin andauernden und bisher erfolgreichen Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden.
Innenpolitisch sei Bosnien und Herzegowina jedoch weiterhin von Spaltung geprägt, heißt es in der Vorlage. Die staatliche Einheit des Landes werde insbesondere vom Präsidenten der Entität Republika Srpska, Milorad Dodik, infrage gestellt und eine Sezession rhetorisch wie durch verfassungswidrige Entscheidungen befördert. Darüber hinaus seien die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet, „das auf gesamtstaatlicher Ebene in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist“. Nationalistisch geprägte Parteien hemmten durch teils umfangreiche Nutzung von Vetomöglichkeiten den Reformprozess.
Wichtige Reformfortschritte erzielt
Trotz dieser schwierigen Bedingungen habe Bosnien und Herzegowina in den vergangenen Monaten einige wichtige Reformfortschritte erzielt, die am 21. März 2024 vom Europäischen Rat mit dem Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen honoriert worden seien, schreibt die Bundesregierung. Weitere Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Institutionen seien notwendig.
Förderlich wirke, dass der angestrebte EU-Beitritt von Bosnien und Herzegowina das politische Ziel ist, das nahezu von allen politischen Entscheidungsträgern in Bosnien und Herzegowina öffentlich vertreten werde. „Das Streben nach einer EU-Mitgliedschaft genießt in der Bevölkerung hohe Zustimmung“, heißt es in der Vorlage. Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordere neben politischem Willen „eine stabile Sicherheitslage“. Laut Antrag sollen insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden für den Zeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 mit insgesamt rund 10,1 Millionen Euro beziffert. (hau/27.06.2024)